IKK Südwest Direkt Krankengeld

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Varadero
Beiträge: 8
Registriert: 10.09.2009, 11:43

IKK Südwest Direkt Krankengeld

Beitrag von Varadero » 10.09.2009, 12:11

Hallo,

hätte da mal eine Frage:

der Versicherte ist seit Anfang August arbeitsunfähig, während der AU wurde ihm zum 5.9.09 betriebsbedingt gekündigt. Die Entgeltfortzahlung läuft noch bis zu diesem Termin. Ihm steht noch Urlaubsabgeltung für 12 Tage zu. AU besteht seitens des Hausarztes noch bis vorläufig 13.9.09.

Jetzt ruft die IKK an und sagt, dass nach ihren Unterlagen (medizinischer Dienst) der Versicherte ab 14.9.09 wieder arbeitsfähig wäre und er sich bei der Arbeitsagentur alo melden sollte.

Ist dies bei anderen Krankenkassen auch so, oder werden diese Praktiken nur seitens der IKK gepflegt?

Anzumerken ist noch, dass eine Untersuchung des medizinischen Dienstes bisher nie durchgeführt wurde.

Soll hierbei etwa nur Druck auf den Versicherten ausgeübt werden um sich vor der Krankengeldzahlung zu drücken und alles auf die Arbeitsagentur abzuwälzen? Die ausstehende finanzielle Urlaubsabgeltung wäre auch dahin, da dies im Gegesatz zur Krankengeldzahlung ein Ruhenstatbestand bei ALG wäre.

Bin ehrlich etwas über diese unverschämte Vorgehensweise verärgert.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 10.09.2009, 13:30

Hallo,

das ist ein ganz normales und übliches Vorgehen der Kasse und gibt es bei den anderen Kassen auch.
Die Tatsache dass keine persönliche Vorstellung beim MDK erfolgte ist hier nicht ausschlaggebend - der MDK orientiert sich grundsätzlich erst an den vorliegenden (hoffentlich aktuellen) Befundberichten der behandelnden Ärzte - der MDK bestimmt selbst welchen Patienten er
sehen will.
Wenn man die Auffassung der Kasse, die sich am Urteil des MDK orientiert nicht teilt kann man Widerspruch einlegen, sollte aber auf jeden Fall eine medizinische Begründung dafür vorlegen, d.h. vorher mit seinem Arzt sprechen.
Gruß
Czauderna

Varadero
Beiträge: 8
Registriert: 10.09.2009, 11:43

Beitrag von Varadero » 11.09.2009, 09:50

Vielen Dnak für die schnelle Antwort.

Allerdings ist mir bei den Terminangaben ein Fehler unterlaufen: der MDK sagt, dass der Versicherte nur bis heute arbeitsunfähig ist und sich deshalb am Montag bei der AA melden muß.

Wie sieht es aus, wenn der Versicherte ab heute aufgrund anderer Beschwerden au wird?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 11.09.2009, 09:54

Varadero hat geschrieben:Vielen Dnak für die schnelle Antwort.

Allerdings ist mir bei den Terminangaben ein Fehler unterlaufen: der MDK sagt, dass der Versicherte nur bis heute arbeitsunfähig ist und sich deshalb am Montag bei der AA melden muß.

Wie sieht es aus, wenn der Versicherte ab heute aufgrund anderer Beschwerden au wird?
Hallo,

nun, dann wird der behandelnde Arzt eine Folge-Meldung erstellen und darauf die neue (hinzugetretene) Diagnose bestätigen.
Es wäre hier ratsam den Arzt auch vermerken zu lassen, dass die neue Diagnose für sich alleine gesehen auch Arbeitsunfähigkeit auf dem allg. Arbeitsmarkt begründe)
Dies heisst für die KAsse nichts anderes als erstmal weiter Krankengeld zu zahlen !!!
Gruß
Czauderna

Varadero
Beiträge: 8
Registriert: 10.09.2009, 11:43

Beitrag von Varadero » 11.09.2009, 10:31

Nochmals vielen Dank für die rasche Antwort.

Ich dachte allerdings an eine AU eines anderen Arztes, nicht die des Hausarztes.

Varadero
Beiträge: 8
Registriert: 10.09.2009, 11:43

Beitrag von Varadero » 11.09.2009, 10:35

die bestehende diangose war psychischer Art, die neue orthopädisch,

hatte ich vergessen hinzuzufügen :-)

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 11.09.2009, 10:44

Varadero hat geschrieben:die bestehende diangose war psychischer Art, die neue orthopädisch,

hatte ich vergessen hinzuzufügen :-)
Hallo,

egal welcher Arzt - wenn es ein anderer ist, ihm den Sachverhalt erläutern dann passt das schon.

Gruß

Czauderna

Bonefish75
Beiträge: 17
Registriert: 10.07.2008, 21:43

Beitrag von Bonefish75 » 16.09.2009, 12:29

Naja....

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 16.09.2009, 13:50

Hallo,

nach den AU-Richtlinien kann aber kein Arzt einfach so weiter krank schreiben, wenn ein MDK-Gutachten (und wenn es nur handschriftlich gekritzelt ein Satz ist) von Arbeitsfähigkeit ausgeht.

Bezügich einer neuen Krankmeldung läufst Du also einerseits Gefahr, dass diese nicht anerkannt wird. Und andererseits, dass Du gerade keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hast, weil rein rechtlich Dein Mitgliedschaft mit Ende des Krankengeldes geendet hat.

Prophylaktisch also beim Arbeitsamt melden, gleichzeitig mit dem Arzt einen Widerspruch gegen das MDK-Gutachten einlegen. Sonst stehst Du nachher ohne alles da ...

LG, Fee

P.S. Mit der letzten Antwort konnte ich nicht wirklich was anfangen

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.09.2009, 08:12

Hallo Fee,
ich denke doch dass ein anderer Arzt das kann und wenn es formal auch richtig läuft dann muss die Kasse erstmal weiter Krankengeld zahlen. Hier geht es auch um eine neue (andere) Diagnose als bisher, die für sich alleine gesehen auch Arbeitsunfähigkeit begründet und die während der Au. wegen der Ersterkrankung hinzugekommen ist.
Das ist ein neuer Sachverhalt den die Kasse berücksichtigen muss - natürlich kann sie das vom MDK überprüfen lassen aber zunächst ist die vorliegende Au-Meldung des neuen Arztes Fakt.
Noch etwas - nur damit bei den Lesern keine Missverständnissse aufkommen. Ein MDK-Gutachten ist in der Form festgeschrieben, das was der MDK in diesen Fällen in 90% aller Fälle abgibt sind keine Gutachten sondern Stellungnahmen und solche Stellungnahmen haben nicht die Bedeutung (bei Klageverfahren) .
Gruß
Czauderna

RevengeofPKV
Beiträge: 49
Registriert: 23.09.2008, 12:44

MDK-Gutachten

Beitrag von RevengeofPKV » 24.09.2009, 11:04

Also die äußere Form der Gutachten des MDK ist weniger entscheidend. Ob das jetzt formal ein "echtes" Gutachten ist, oder nur ein gutachterliche Stellungnahme, kann dahingestellt bleiben, solange der Inhalt überzeugt (was er leider nicht immer tut).

Antworten