IKK classic in Ulm - fortlaufend geführter Erfahrungsbericht

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 03.06.2012, 14:58

letztendlich ist die Frage nach der AU-begründenden Diagnose eine medizinische Frage.....nach der Darstellung hier stand auf den AU-Bescheinigung jeweils nur eine Diagnose. Also müsste es ein Gutachten geben, wonach die AUs durch zwei verschiedene Krankheiten ausgelöst wurde. Gibt es ein solches Gutachten???

dann zu der Aussteuerung....das der Widerspruch hinfällig sei, ist Unsinn.
- auf diese Tatsache schriftlich darauf hinweisen,
- hilfsweise erneut Widerspruch einlegen,
- um Auflistung der jeweiligen AUs inkl. Diagnose bitten,
- um schriftliche Berechnung und Begründung der Blockfristenberechnung btten
- um schrifliche Begründung der Berechnung der Dauer des Krankengeldbezuges bitten
- um schriftliche Mtteilung der "neuen Erkenntnisse" bitten
das ganze unter Setzung einer angemessenen Frist.....und dann mal die Reaktion abwarten.

Gruß
Lady Butterfly

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.06.2012, 15:25

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Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 03.06.2012, 16:03

Hallo,

es wurden doch in dem Fall bis 13.6. noch Gutachten erstellt, oder? Ganz sicher, dass die psychische Erkrankung da nie aufgetaucht ist oder au verursacht hat?

Denn sich als Kasse bei solch unterschiedlichen Krankheiten so weit vorzuwagen, da muss man was in der Hand/Akte haben.

Andererseits, so krank wie die Versicherte hier dagestellt wurde, ist es schwer zu glauben, dass wegen der Krankheit vorher keine AU bestanden hat. Das können wir hier aber nicht klären, wir kennen ja nur Eure Angaben. Sicher und hoffentlich richtig kann es der Aktenführer beurteilen, und wenn das falsch scheint, muss es auf dem Rechtswege aufgegriffen werden.

Hier geht das meines Erachtens nicht. Und keiner kann hier rechtsverbindlich beraten - bzw. ich würde es auch keinem empfehlen.

LG, Fee

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 03.06.2012, 16:55

du hast recht, Fee. ich geh mal davon aus, dass irgendwelche med. Unterlagen vorliegen. Es stellt sich allerdings die Frage, welche und wie eindeutig die Aussagen darin sind.

was mich erstaunt ist, dass das Aussteuerungsdatum korrigiert wurde und das damit der Widerspruch hinfällig sein soll. Daher auch mein Rat, klar zu stellen, dass der Widerspruch aufrecht erhalten wird. Uns vor allem soll die Kasse ihre Handlungsweise genau begründen.

ich denke auch, dass es in diesem Fall nicht schlecht wäre, einen Fachanwalt einzuschalten.

Gruß
Lady Butterfly

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 04.06.2012, 07:02

... als krank dargestellt...
Dazu nur soviel: Ein Gutachter des MKD hat im November 2011 eindeutig festgestellt, dass N. keine Simulantin ist. Seither kann nicht einmal die IKK classic mehr solches behaupten.
Obwohl wir nicht sicher sind, dass sie es gegenüber manchen Menschen nicht doch tut.

Und was die Anforderung von Akten betrifft:
Seit ebenfalls November 2011 hat N. Akteneinsicht beantragt. Bis zum heutigen Tage wird dies von Herrn W. M. und Frau N. M. aus Ulm großzügig ignoriert.

Bleibt abzuwarten was passiert, wenn ein Anwalt oder der VDK die entsprechenden Unterlagen anfordern.
Auch im letzten Schreiben vom 29.5.12 hat Herr Wolfgang M. aus Ulm über die Unterlagen kein Wort verloren.

Anscheinend haben Mitglieder der IKK classic in Ulm nicht das Recht auf Akteneinsicht.

LG Anna

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 26.09.2012, 12:06

Inzwischen hat sich die IKK classic tatsächlich herabgelassen, N. erneut Akteneinsicht zu gewähren.
Wir sind der Ansicht, dass N. gute Chancen gehabt hätte, wenn sie gerichtlich gegen ihre Aussteuerung vorgegangen wäre.
Leider hat sie dazu weder die Nerven noch die Kraft, vor allem deshalb nicht, weil sie unserer Ansicht nach von der IKK classic Ulm seit mindestens 2010 drangsaliert wird.

Sie hat also beschlossen, die Dinge auf sich beruhren zu lassen und so gut es geht wieder ein normales Leben zu führen.

Uns bleibt daher nicht mehr viel zu tun.
Außer vielleicht, dass wir hier nochmals die Highlights besonders kompetenter Arbeit bestimmter Menschen zum Besten geben ...

die Vier vom Dienst

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 09.11.2012, 17:01

Und der Wahnsinn nimmt kein Ende ...
Gegen die u. A. n. vorzeitige Aussteuerung hatte N. im Mai diesen Jahres Widerspruch eingelegt, und zwar am 22.5.12.
Wir meinen den Widerspruch, der von Herrn Wolfgang M. als hinfällig bezeichnet wurde.

Nun hat es nach nunmehr fast sieben Monaten der Widerspruchsausschuss der IKK Classic in Ulm geschafft, den Widerspruch doch noch zu bearbeiten und: ihn zurückgewiesen.

Bei der Lektüre der Begründung wird deutlich, dass entweder der Widerspruchsausschuss falsch informiert wurde oder wohl Probleme bei der Erfassung von Fakten und Zusammenhängen hat - wir wissen es nicht.

Jedenfalls strotzt das Schreiben vor inhaltlichen Fehlern, die Begründungen sind teilweise an den Haaren herbeigezogen.

So etwas hat keiner von uns und unseren Bekannten jemals erlebt.
Wir sind alle miteinander fassungslos.

Näheres wird hier eingestellt, wenn die Zeit dafür gekommen ist.

Seit inzwischen fast zwei Jahren wird nun N. von ihrer Krankenkasse schikaniert, diffamiert, mit Unwahrheiten bedient und muss die Folgen ertragen.

Der Ansicht sind wir jedenfalls. Außerdem meinen wir, dass dieses Verhalten auch über die Grenzen dieses Forums hinaus veröffentlicht werden sollte.
Wir werden wohl diesbezüglich ein Angebot annehmen, welches uns unterbreitet wurde ...

LG Sonja

90410

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.11.2012, 17:19

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 09.11.2012, 17:29

Hallo MachtsSinn,

wir sind am Verhandeln. Deshalb möchten wir nichts verraten, bis das Ding in trocknen Tüchern ist.
Hab bitte Verständnis.

Sonja

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 07.12.2012, 20:34

Da die IKK classic, allen voran Frau Sachbearbeiterin Nadine M., nicht in der Lage ist, ihre Unterlagen korrekt zu führen und die Laufzeiten der Krankengeldzahlungen ordnungsgemäß zu berechnen (das jedenfalls ist unsere Ansicht, zu der wir aufgrund von Sichtung sämtlicher Unterlagen gelangt sind), wurde nun beim zuständigen Sozialgericht Klage eingereicht.

Wenn man bei der IKK classic nur ein wenig weniger überheblich und ein wenig mehr selbstreflektierend agieren würde, hätte dies nicht stattfinden müssen.

Tatsache ist jedoch, dass sich die IKK classic in Ulm bei der Bearbeitung von N.s Angelegenheiten noch nie besonders kooperativ und kompetent gezeigt hat, sondern von Anfang an darauf aus war (unserer Meinung nach, zu der wir .. ach ihr wisst schon), N. mürbe zu machen und zur Aufgabe berechtigter Ansprüche zu nötigen.

Offensichtlich kann man sich von dieser Taktik, die der IKK classic in Ulm bisher so wenig Erfolg brachte, nicht trennen.

Manchmal fragen wir uns, wohin wir in unserer Gesellschaft kämen, wenn wir alle so arbeiten würden.

LG Karin

Idefix
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Beitrag von Idefix » 04.02.2013, 12:49

Kein Zuschauer mehr hat geschrieben:
Manchmal fragen wir uns, wohin wir in unserer Gesellschaft kämen, wenn wir alle so arbeiten würden.

LG Karin
Was es das letzte was hier kam, oder wie sieht die Sache jetzt aus?
Habe alles von Anfang bis zum Ende gelesen.

Wir haben Februar

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 08.02.2013, 22:49

Hallo Idefix,

du hast tatsächlich alle Seiten gelesen? Respekt.
Der Fall läuft noch.
Es wurde Klage beim Sozialgericht Konstanz eingereicht, da N. aus fadenscheinigen Gründen im Mai 2012 wieder einmal das KG gestrichen wurde.
Man muss einfach abwarten, wie sich die Dinge weiter entwickeln.

LG Brunhilde

Idefix
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Beitrag von Idefix » 09.02.2013, 03:16

LG Sonja???
LG Karin ???
LG Brunhilde???

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 09.02.2013, 03:39

Wir, Anna Sonja Karin und Brunhilde, sind Freunde von N., um die es hier in diesem Thread geht. Wir teilen uns den Nickname "Kein Zuschauer mehr" und schreiben hier für N.
Je nachdem, wer Zeit hat.

LG Brunhilde

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 11.04.2013, 08:00

Wir haben da mal eine Frage. Die hat zwar mit dem Fall hier nichts zu tun, aber die Meinung von KK-Fachleuten interessiert uns.

In unserem Freundeskreis gibt es jemanden mit Verdacht auf Bandscheibenvorfall. Also Schmerzen, Lähmungserscheinungen, kann kaum laufen.
Überweisung zum Röntgen und bekam einen Termin für (haltet euch fest) 17. Juni 2013.
Ist das zumutbar?
Ich meine, der Mann hat Schmerzen.
Und stellt euch mal die Krankenkasse vor, übrigens auch IKK classic, wenn die nach 6 Wochen KG zahlen soll und noch nicht mal eine Diagnostik stattgefunden hat.
Unseren Erfahrungen nach ist dann der Patient natürlich selbst schuldig an der Misere.

Was tut man in einem solchen Fall?

LG Karin

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