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von Kein Zuschauer mehr » 24.07.2015, 19:10
Ja. Dann wollen wir den Fred hier mal beenden.
Es gab ja noch Differenzen zw. N. und der IKK classic bezgl. der KG-Zahlung Mai und Juni im Jahre 2012.
Da meinte die IKK, dass sich zwei Diagnosen überschnitten hätten und N. auszusteuern sei.
Das Sozialgericht in Konstanz sah dies nach reiflicher Prüfung anders und die IKK musste nachzahlen.
Aus die Forderung der Ikk, dass N. die Beiträge selbst zahlen müsse, war damit erledigt. Also musste die IKK auch den Zoll zurückpfeiffen, der mit dem Eintreiben der Forderung schon beschäftigt war.
Fazit: N. bekam ihr KG rückwirkend gezahlt, der Zoll gab Ruhe - und inzwischen geht man seitens der KK mit N. um, wie man sich das unter normalen Mitteleuropäern vorstellt.
Was ein Wechsel des Sachbearbeiters doch manchmal bewirken kann ...
LG Brunhilde