IKK classic in Ulm - fortlaufend geführter Erfahrungsbericht

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

friesenjunge48
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Beitrag von friesenjunge48 » 02.09.2011, 17:51

Krankenkassenffee
Ich habe ich eine ganze Zeit still mitgelesen habe mir so meine Gedanken gemacht,alle schreiben dem Nassauer wie es hinter den Kulissen läuft,was nützt dem Nassauer das was hinter den Kulissen läuft,gebt ihm Tipps wie er zu seinem Recht kommt,was soll zum Beispiel diese Nachricht von gernekrankenversichert.Jeder NORMALDENKE Mensch.aber auch jeder ,der glaubt doch diesen SCHWACHSINN nicht daß ein Gutachter nach einem Blatt Papier darüber URTEILEN kann wie ein MENSCH gesundheitlich drauf ist. Von einem Gutachter wird man untersucht es wird ein langes Gespräch geführt, es werden alle Fakten beleuchtet wohlgemerkt durch einen Besuch in der Praxis des Gutachters.Solche wunderbaren Ratgeber wie einige in diesem Forum sind ,die machen einen Menschen noch mehr krank ,diese sollten sich zurückhalten.Während dieser ganzen Zeit habe ich hier nur einige wenige erlebt die wirklich helfen,einen habe ich namentlich hervorgehoben.
Und noch etwas.
Einen von diesen Helfern habe ich gefragt ob er überhaupt noch arbeiten kann , wo er doch dauernd hier Ratschläge gibt,Antwort:Sie wissen ja garnicht ob ich das in den Pausen mache oder während des Urlaubs oder während ich krank bin,ODER OB MIR MEIN ARBEITGEBER ES ERLAUBT WÄHREND DER ARBEITSZEIT ZU SCHREIBEN, Das gibt doch zu denken oder?.Und noch zu nabo falls er hier mitliest,vielleicht ist derStil den ich schreibe nicht gut vielleicht sind auch Fehler drin,ich schäme mich deswegen aber nicht
friesenjunge48

friesenjunge48
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Beitrag von friesenjunge48 » 02.09.2011, 17:59

Und wenn hier noch ein Krankenkassenmitarbeiter auf die Idee kommen sollte so etwas gibt es nicht,
Es gibt einen Spruch----- Geit nich givt dat nich----
Für die die es nicht lesen können --Geht nicht-gibt es nicht.
Es geht alles wenn die Kassen denn nur wollen.

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 02.09.2011, 18:04

Liebe Fee,

wer im Glashaus sitzt ...
Den Rest dürftest du kennen.
Es kann schon sein, dass hier ein Esel den anderen Langohr schimpft.

Aber nenne mir doch bitte einmal die Stelle, an der ich dir gegenüber beleidigend geworden bin.


Ich habe auch nie verallgemeinert im Sinne von "alle Kassen", sondern immer präzise die Kasse genannt, um die es geht.

Dass ich hier schreibe, hat seinen Grund - ich habe meine Beweggründe mehrfach ausführlich dargelegt.

Kann es sein, dass, wenn man täglich über Wohl und Wehe der Versicherten entscheidet, man eine Art Gotteskomplex bekommt?
Das ist nur eine Frage. Nimm Sie bitte nicht persönlich.
Und einverstanden - es ist besser, wenn wir uns hier im Forum ein wenig aus dem Weg gehen - nicht weil ich ein Problem mit dir und deiner Meinung habe, sondern weil die Fronten ein wenig verhärtet scheinen.

Um deine Fragen zu beantworten:
Ich surfe nur hier, habe ansonsten mit dem Net nicht viel am Hut. Eigentlich lese ich lieber.
Ich bin hier so aktiv, weil das Thema mich einfach zur Zeit wahnsinnig beschäftigt. Das ist vielleicht so, wenn es an die Existenz geht - in welcher Hinsicht auch immer.

Ich hänge also nicht den ganzen Tag vor dem PC, sondern versuche, den Alltag zu stemmen.
Pi mal Daumen hänge ich maximal 1 Stunde hier im Forum herum.
Die meiste Zeit lese ich allerdings andere Beiträge, auch die älteren.

Verstehen kann ich dich schon, wenn du sagst, es sei schwierig zu unterscheiden. Und wenn man oft genug für dumm verkauft wird, kommt mit der Zeit natürlich automatisch Misstrauen auf. Verstehe ich.
Aber stelle dir vor, es stimmt, was ich hier schreibe. Und dann versuche einmal, dich in meine Lage zu versetzen.
Verstehst du?

LG N.


6 Minuten
Zuletzt geändert von Nassauer am 02.09.2011, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.09.2011, 18:17

Wenn dein Arzt ebenfalls der Meinung ist, dass die aktenmäßige Begutachtung ein falsches Ergebnis ergeben hat, legt Widerspruch ein. Das Zweitgutachten muss dann von einem anderen Arzt aufgrund einer persönlichen Begutachtung erstellt werden.

@Friesenjunge: Ich verstehe dein Posting nicht, ich kann nicht erkennen, auf welchen Beitrag es sich bezieht.

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 02.09.2011, 18:18

Hallo Gernekrankenversichert,

ich denke, so werde ich es auch machen.

LG N.

10 Sekunden

friesenjunge48
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Beitrag von friesenjunge48 » 02.09.2011, 18:51

Liebe Leser des Forums
Ich kann mich garnicht beruhigen,
da schreibt doch tatsächlich ein Krankenkassenmitarbeiter--so habe ich ihn verstanden--daß er es merkt wenn ihn einer Anlügt,wenn einer seine Bauernschäue einsetzt, stellt euch vor er hat den sechsten vielleicht sogar den siebten Sinn, diieser Hobbypychologe,macht sich seine Notizen,diese Notizen kriegt so ein Gutachter,wie Naussauer ihn hat.
Warum ich mich aufrege,all das habe ich hinter mir,hatte aber einen sehr guten Hausarzt,der hat dafür gesorgt daß ich begutachtet wurde.diese Gutachter habe das Gutachten der KK auseinandergenommen,ich habe Krankengeld bekommen ohne jeweils wieder zum MDK zu müssen,nie wieder hat die KK einen Versuch gemacht auch Ansatzweise , mich in irgendeiner Form zu belästigen,Das hätte alles nicht sein müssen,wenn nicht so ein Hobbypychologe seinen Meinung zu Papier gebracht hätte.Vielleicht ist dieser Hobbypychologe ja der mit Nassauer schreibt,Star bei seiner Kasse weil er so gut ist,ob er zum Jahresende eine Prämie bekommt?,schämen sollte er sich wie er mit seinen Kunden umgeht,
frienjunge 48

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 02.09.2011, 19:03

@Friesenjunge

Es war so ähnlich.
Aus Telefonaten wuden Aktennotizen angefertigt.
In Ordnung.
Diese wurden zur Akte gegeben.
In Ordnung.
Die gesamte Akte ging zum Gutachter (denke ich zumindest, weiß es aber nicht genau).
Auch noch in Ordnung.

Was m. A. n. nicht in Ordnung ist?

Ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, die Dinge gesagt zu haben, die im Gutachten auftauchen.
Und mein Gedächtnis ist:
In Ordnung.

MEINER ANSICHT NACH wurden Dinge behauptet, die ich gesagt haben soll, die ich nie gesagt habe.
Könne mir folge?

Warum?
Ganz einfach: Man glaubt offenbar, damit bekräftigen zu können, dass das Nassauer unter keiner Krankheit leidet, sondern nur keinen Bock mehr auf seinen Beruf hat und nun einen Weg aus seinem angestammten Berufe sucht.


Mal ehrlich - das könnten sämtliche Nassauer dieser Welt doch einfacher haben. Möglichkeiten gäbe es da viele ...

LG N.

ca. 2 Minuten
Zuletzt geändert von Nassauer am 02.09.2011, 21:53, insgesamt 2-mal geändert.

friesenjunge48
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Beitrag von friesenjunge48 » 02.09.2011, 19:04

Entschuldigung gerneversichert,habe dich im Eifer das Gefechtes mit der Fee verwechselt,nochmals Entschuldigung
friesenjunge48

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 03.09.2011, 14:36

Hallo Leute,

verzeiht meine Unkenntnis. Aber eine Frage hätte ich doch noch:

Ein VN ist AU geschrieben. Die KK zweifelt das an und beruft sich auf eine "gutachterliche Stellungnahme".

Muss sie dann vom ersten Tag nach der Lohnfortzahlung bis zu ihrem ablehnenden Bescheid an den Versicherten das KG zahlen?
Und wenn ja, welcher § des SGB regelt das?

LG N.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.09.2011, 14:47

Nassauer hat geschrieben:Hallo Leute,

verzeiht meine Unkenntnis. Aber eine Frage hätte ich doch noch:

Ein VN ist AU geschrieben. Die KK zweifelt das an und beruft sich auf eine "gutachterliche Stellungnahme".

Muss sie dann vom ersten Tag nach der Lohnfortzahlung bis zu ihrem ablehnenden Bescheid an den Versicherten das KG zahlen?
Und wenn ja, welcher § des SGB regelt das?

LG N.
Hallo Nassauer,

hier ein Beitrag aus einen anderen Brett, welcher auch der bisher letzte von über 100 Beiträgern ist :#
"In der Eigenlob-Sammlung des BVA für das Jahr 2010 (Jahresbericht) führt es zu seinem Rundschreiben vom 12.11.2010 bezüglich Verfahrensfehler bei der Einstellung von Krankengeldzahlungen aus:

In der Verwaltungspraxis bestehen bei den Krankenkassen Unsicherheiten, wann und unter welchen Voraussetzungen eine laufende Krankengeldzahlung eingestellt werden kann. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen die Krankenkasse bei einer länger andauernden Krankheit nicht das Krankengeld abschnittweise bewilligt, sondern einen Grundbescheid zur Bewilligung von Krankengeld erlassen hat und in der Folge bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten den Krankengeldbezug beenden will. Legt der Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, kann die Krankenkasse den Krankengeldbezug lediglich einstellen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Arbeitsfähigkeit des Versicherten festgestellt hat. Legt der Versicherte gegen die Einstellung des Krankengeldbezuges Widerspruch ein, ist die Krankenkasse verpflichtet, während eines laufenden Krankengeldbezuges zunächst das Krankengeld fortzuzahlen (§ 86 a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG). In der Praxis wird diese aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Versicherten zum Teil von den Krankenkassen ignoriert. In Einzelfällen kommt es dazu, dass Versicherte nach einer rechtswidrigen Einstellung von Krankengeldzahlungen für einen beträchtlichen Zeitraum von keinem Sozialleistungsträger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Aus diesem Grund hat sich das Bundesversicherungsamt veranlasst gesehen, die bundesunmittelbaren Krankenkassen durch ein Rundschreiben vom 12.11.2010 auf die Rechtslage hinzuweisen. Bis zum bestandskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens ist das Krankengeld zunächst fortzuzahlen. Stellt sich anschließend jedoch heraus, dass der Bewilligungsbescheid zu Recht aufgehoben wurde, ist das ab Einlegung des Widerspruchs gezahlte Krankengeld vom Versicherten zurückzuerstatten. Daher sind die Krankenkassen gehalten, das Widerspruchsverfahren zügig abzuschließen. Auf der Aufsichtsbehördentagung vom 11. bis 12. Mai 2011 ist das Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes mit allen Aufsichtsbehörden erörtert worden. Es bestand unter den Aufsichtsbehörden Einigkeit, dass die Gewährung von Krankengeld eines Verwaltungsaktes und die Einstellung des Krankengeldes vor Ablauf des Zeitraums, für den das Krankengeld bewilligt worden ist, eines Aufhebungsbescheides bedarf.

Viele schöne Worte - für nichts. An der Ignoranz der Kassen hat sich bisher offenbar nichts geändert. In der Rechtswirklichkeit hat das Rundschreiben keine bzw. nur irritierende Bedeutung.

Vermutlich liegt es also allein an der Arroganz des BVA, wenn es das Rundschreiben immer noch nicht zurückgenommen hat"

Der Verfasser heißt "machts Sinn" - einfach alle Beiträge von ihm aufrufen und du bist über diese Frage erschöpfend informiert.
Dazu muss wirklich erwähnt werden dass die Zuständigkeit des BVA. für für die Kassen gilt, die in mehr als drei Bundesländern vertreten sind.
Gruss
Czauderna

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 03.09.2011, 14:52

Also Ja?

LG N.
Da steh´ich nun ich armer Tor (bzw. Torin) ...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.09.2011, 15:10

Nassauer hat geschrieben:Also Ja?

LG N.
Da steh´ich nun ich armer Tor (bzw. Torin) ...
Hallo,

also "nein" ?

Es kommt eben auf die betroffene Kasse an - wie die das sieht und ob sie so handelt.
Ehrlich gesagt - ich kenne keine !1
Gruss
Czauderna

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 03.09.2011, 15:35

Was würdest du daraus schließen, wenn eine KK genau das täte?

LG N.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.09.2011, 15:51

Hallo,
Wenn sie was taete - bei Widerspruch weiter zahlen ?
Hielte ich - realitaetsbezogen - für unsinnig.
Erfahrungsgemäß siegt die Kasse (allgemein
gesprochen) in den meisten Widerspruchsverfahren.
Würde die Kasse weiter zahlen, müsste der
Versicherte das zu unrecht erhaltene
Krankengeld zurückzahlen. Das wäre fürr die
Kasse ein hoher Verwaltungsaufwand
Und für den Versicherten u.U. ein finanzielles
Debakel - Geld zurückzahlen, was er nicht
mehr hat ??
ALG dann rückwirkend gibt es dann
wahrscheinlich auch nicht mehr
Gruss
Czauderma
Zuletzt geändert von Czauderna am 03.09.2011, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.

Nassauer
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Beitrag von Nassauer » 03.09.2011, 16:13

Weiterzahlen nicht BEI Widerspruch, lieber Czauderna, sondern sogar noch VOR dem Widerspruch.

Der VN ist AU. 6 Wochen Lohnfortzahlung. Abgabe des 1. Auszahlscheines durch den VN bei der KK. Diese prüft die AU und beauftragt sofort einen .. Gutachter ..
Der kommt zu dem Schluss, dass die AU nicht besteht (und geht noch ein paar Schritte weiter aber dazu später).
KK ist damit natürlich einverstanden und behauptet, die AU würde ab 25.06.11 (erster Tag der AU überhaupt) nicht bestehen.
Und trotzdem zahlt sie KG vom 25.06.11 bis zum 01.09.11.

Da kommt also von der Kasse ein Schreiben, in welchem es sinngemäß heißt:
Der Krankengeldanspruch besteht nicht, aber um finanzielle Nachteile von Ihnen fernzuhalten, zahlen wir KG bis 1.9.2011 ...

Ist dir so etwas schon mal untergekommen?

LG N.

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