Hallo,
ich habe mich Ende2006 von meinem Mann getrennt und bin 2007 ausgezogen und habe mir mit meinen beiden Kindern eine neue Wohnung genommen. Da mir mein Mann keinen Unterhalt gezahlt hat, war ich zunächst auf Harz4 angewiesen. Ich muß dazu sagen, daß mein Mann selbständig war, dementprechend privat versichert, ich bei ihm im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angestellt und über die AOK versichert. Nachdem ich soweit alle sbei der ARGE geklärt hatte hat mich die AOK auch weiter versichert, ebenso meine beiden Kindern. Wie gesagt, mein Mann zahlt keinen Unterhalt und auch nur für meinen 15 jährigen Sohn den Mindestsatz. Für die Scheidung wurde uns beiden PKH gewährt und zum allgeminen Erstaunen, auch meinem Mann. Wie er das gedreht hat, weiß ich nicht. Jetzt kommt die AOK und will meine beiden Kinder rückwirkend 2008 für 4 Monate und 2009 für 5 Monate aus der Familienversicherung ausschliessen, da mein jetzt bereits geschiedener Mann (wir wurden 2009 geschieden) auf etlichen Schreiben der AOK keine Auskunft über seine Einkünfte in dem besagten Zeitraum gegeben hat. Die AOK vermutet komischweise das in diesen Zeiträumen sein Einkommen die Grenze überschritten hatte, aber er reagiert nicht auf dxie Schreiben der AOK. Jetzt wendet sich die AOK an mich, da ich zu diesem Zeitpunkt ja noch mit ihm verheiratet war und fordert für die Monate die Beiträge für meine beiden Kinder ein. Nach telefonischer Rücksprache bei der AOK bekam ich die Auskunft, das sei Gesetz. Ich frage mich da nur, kann man nicht jemanden dazu zwingen diesbezügliche Auskünfte zu erteilen???? Ich habe seit meinem Auszug keinen Kontakt mehr zu meinem geschiedenen Mann, nur noch schriftlich über den Rechtsanwalt.
Wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Hab ich eine Chance bei einer Klage???
Familienversicherung rückwirkende Kündigung
Moderator: Czauderna
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Re: Familienversicherung rückwirkende Kündigung
Zwingen in dem Sinne, dass eine kostenlose Versicherung bei Verweigerung der Auskünfte nicht zur Verfügung gestellt wird, kann die Krankenkasse schon. Aber sonst? Beugehaft? Ich glaube nicht.
Ich würde mich mal schlaumachen, wie es mit der Höhe des zu leistenden Unterhalts aussieht, wenn für die Kinder wegen der Auskunftsverweigerung eine freiwillige Versicherung gezahlt werden muss. Erfahrungsgemäß ist die Auskunftserteilung dann das geringere Übel, wenn höhere Unterhaltszahlungen angemahnt werden.
GKV
Ich würde mich mal schlaumachen, wie es mit der Höhe des zu leistenden Unterhalts aussieht, wenn für die Kinder wegen der Auskunftsverweigerung eine freiwillige Versicherung gezahlt werden muss. Erfahrungsgemäß ist die Auskunftserteilung dann das geringere Übel, wenn höhere Unterhaltszahlungen angemahnt werden.
GKV
Re: Familienversicherung rückwirkende Kündigung
sup100 hat geschrieben: hat mich die AOK auch weiter versichert, ebenso meine beiden Kindern. Wie gesagt, mein Mann zahlt keinen Untegerhalt und auch nur für meinen 15 jährigen Sohn den Mindestsatz.
Die AOK vermutet komischweise das in diesen Zeiträumen sein Einkommen die Grenze überschritten hatte, aber er reagiert nicht auf dxie Schreiben der AOK. Jetzt wendet sich die AOK an mich, da ich zu diesem Zeitpunkt ja noch mit ihm verheiratet war und fordert für die Monate die Beiträge für meine beiden Kinder ein.
stimmt .....GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Erfahrungsgemäß ist die Auskunftserteilung dann das geringere Übel, wenn höhere Unterhaltszahlungen angemahnt werden.
GKV
Da gibbet son Zauberwort, "Androhung einer Unterhaltsabänderungsklage" ,
da werden se alle flott.
Gruß Bully