Machts Sinn hat geschrieben:Platon67 hat geschrieben:... Wer glaubt, bei einer Leistungsentscheidung übervorteilt worden zu sein, dem stehen die Wege der Sozialgerichtsbarkeit offen. ... Und es liegt nun einmal in der Natur der Sache, dass Rechtsfragen unterschiedlich ausgelegt werden können und das nicht nur im Sozialversicherungsrecht. Im Zweifel entscheidet das Sozialgericht oder die darüber liegenden Instanzen ... Schluss, Aus und Ende - so einfach ist das!
Czauderna hat geschrieben:ja, die Denkweise habe ich auch ... Deshalb ist die Denkweise ... grundsätzlich die richtige und sollte nicht von vielen so gedacht werden, sondern von allen.
Hallo Czauderna,
bist du sicher, dass du damit tatsächlich obige Denkweise von Platon67 meinst?
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
ja, grundsätzlich ist das die Praxis und meiner Ansicht nach ganz legitimes denken. Ich wiederhole es gerne noch einmal - wenn die Kasse nicht im Sinne des Antragsstellers entscheidet und dieser nicht damit einverstanden ist, dann hat er die Möglichkeit des Widerspruchs, bleibt die Kasse bei ihrer Entscheidung dann muss er die Gerichtsbarkeit bemühen, wenn er der Auffassung ist, dass hier geltendes Recht falsch oder gar nicht angewendet wurde. Da Gericht wiederum entscheidet durch sein Urteil ob der Versicherte im Recht ist oder die Kasse . so "einfach" ist das wirklich, und nicht nur im Bereich der Sozialversicherung - dass ich dir das erläutern muss, stimmt mich
etwas nachdenklich.
Wenn ich etwas nicht bewilligen kann weil es eine klare Rechtslage gibt,
z.B. Kostenerstattung für reine Heilpraktikerrechnungen, dann wird es eben abgelehnt - wenn der Versicherte damit zum Gericht geht, verliert er, bzw.. die Klage wird u.U. erst gar nicht angenommen.
Entscheide ich dagegen nach meinem Dafürhalten aufgrund einer Rechtslage, die durchaus "auslegungsfähig" ist, dann ist es trotzdem meine Entscheidung,
solange der Versicherte damit positiv beschieden wird, ist er zufrieden und wird dagegen nichts haben. Entscheide ich allerdings anders, dann muss ich es mir in der Konsequenz gefallen lassen und akzeptieren, dass der Versicherte den Rechtsweg beschreitet und das Gericht seinem Begehren folgt und meine Entscheidung aufhebt.
Für was haben wir denn unsere Gerichte, und wo stündest du heute, wenn es die Sozialgerichtsbarkeit nicht gäbe. ??
Zurück zur "Denkweise" - was ist daran falsch ??
Gruss
Czauderna