DAK, Bundesversicherungsamt, Sozialgerichtsbarkeit - Nirvana
Moderator: Czauderna
Hallo Herby2011,Herby2011 hat geschrieben:Machts Sinn: Du gehst entschieden zu weit! Das sehe ich als direkte und persönliche Beleidigung der KassenmitarbeiterINNEN an.
Herby
ist es diese Aussage, die Dich stört,
Es sind doch genau, die KassenmitarbeiterINNEN, die durch Ihre gesetzloseMachts Sinn hat geschrieben:von i l l e g a l e n Machenschaften des Krankenversicherungsystems betroffen ...
Arbeitsweise erst dafür sorgen, das Ihre Kunden in Foren Ihre Erfahrungen mitteilen.
Da frag ich doch mal,
Was veranlasst einen Kassenmitarbeiter/in das er im Sinne des STGB
straffällig wird, über das hinwegsetzen gewisser §§ des SGB ganz zu schweigen.
Was ist es, Karierre, Druck / Vorgaben vom Brötchengeber,
Gruß Bully
Hallo Bully.
Nein, ich habe mich auf die Aussage von Machts Sinn bezogen, die direkt über meiner Antwort steht. Kassen = kriminelle Vereinigungen.
Das geht zu weit. Ist ja aber schon von Machts Sinn und Czauderna weiter diskutiert worden.
Zu Deiner "Feststellung" oder Frage oder "Annahme": Sicher gibt es Kassenmitarbeiter, die aus Unwissenheit, aus Vorsatz, aus Bequemlichkeit oder warum auch immer geltendes Recht nicht einhalten. Das kann niemand akzeptieren, erst recht der betroffene Kunde nicht. Und sicher ist dieses Forum eine Hilfe für die betroffenen Kunden. Aber: Das gilt sicher nicht für alle Kassenmitarbeiter und kann ja wohl nicht ernsthaft als Grundlage für eine Verurteilung aller Kassenmitarbeiter dienen, oder?
Und: Die schwarzen Schafe können belangt werden! Ist das Recht eines Kunden nicht beachtet worden oder sind Gesetze nachweislich gebrochen worden, hat der Kunde auf dem Widerspruchsweg und mit der Klagemöglichkeit entsprechende Mittel an der Hand.
Warum ein Mitarbeiter geltendes Recht missachtet, kann ich Dir nicht sagen. Da kann ich nur für mich sprechen und feststellen, dass ich das ganz sicher nicht mache.
Und eines möchte ich auch mal klarstellen: Überall gibt es Personen, die geltendes Recht missachten. Warum? Ich weiss es nicht. Wenn jemand die Frage beantworten kann: Respekt meinerseits.
Also hört bitte endlich auf, hier alles zu verallgemeinern! Es gibt sicher Probleme im Umgang mit der Krankenversicherung, dafür ist dieses Forum als Hilfestellung super geeignet. Aber nicht jeder hier diskutierte Fall resultiert aus einer Straftat eines Kassenmitarbeiters. Vieles resultiert aus Missverständnissen, fehlenden Unterlagen, Bearbeitungsfehlern, nicht eingehaltenen Fristen, fehlerhaften Anträgen, mangelnder Kommunikation, etc.etc. etc.
Gruß
Herby
Nein, ich habe mich auf die Aussage von Machts Sinn bezogen, die direkt über meiner Antwort steht. Kassen = kriminelle Vereinigungen.
Das geht zu weit. Ist ja aber schon von Machts Sinn und Czauderna weiter diskutiert worden.
Zu Deiner "Feststellung" oder Frage oder "Annahme": Sicher gibt es Kassenmitarbeiter, die aus Unwissenheit, aus Vorsatz, aus Bequemlichkeit oder warum auch immer geltendes Recht nicht einhalten. Das kann niemand akzeptieren, erst recht der betroffene Kunde nicht. Und sicher ist dieses Forum eine Hilfe für die betroffenen Kunden. Aber: Das gilt sicher nicht für alle Kassenmitarbeiter und kann ja wohl nicht ernsthaft als Grundlage für eine Verurteilung aller Kassenmitarbeiter dienen, oder?
Und: Die schwarzen Schafe können belangt werden! Ist das Recht eines Kunden nicht beachtet worden oder sind Gesetze nachweislich gebrochen worden, hat der Kunde auf dem Widerspruchsweg und mit der Klagemöglichkeit entsprechende Mittel an der Hand.
Warum ein Mitarbeiter geltendes Recht missachtet, kann ich Dir nicht sagen. Da kann ich nur für mich sprechen und feststellen, dass ich das ganz sicher nicht mache.
Und eines möchte ich auch mal klarstellen: Überall gibt es Personen, die geltendes Recht missachten. Warum? Ich weiss es nicht. Wenn jemand die Frage beantworten kann: Respekt meinerseits.
Also hört bitte endlich auf, hier alles zu verallgemeinern! Es gibt sicher Probleme im Umgang mit der Krankenversicherung, dafür ist dieses Forum als Hilfestellung super geeignet. Aber nicht jeder hier diskutierte Fall resultiert aus einer Straftat eines Kassenmitarbeiters. Vieles resultiert aus Missverständnissen, fehlenden Unterlagen, Bearbeitungsfehlern, nicht eingehaltenen Fristen, fehlerhaften Anträgen, mangelnder Kommunikation, etc.etc. etc.
Gruß
Herby
Hallo Bully,Bully hat geschrieben:Hallo Herby2011,Herby2011 hat geschrieben:Machts Sinn: Du gehst entschieden zu weit! Das sehe ich als direkte und persönliche Beleidigung der KassenmitarbeiterINNEN an.
Herby
ist es diese Aussage, die Dich stört,Es sind doch genau, die KassenmitarbeiterINNEN, die durch Ihre gesetzloseMachts Sinn hat geschrieben:von i l l e g a l e n Machenschaften des Krankenversicherungsystems betroffen ...
Arbeitsweise erst dafür sorgen, das Ihre Kunden in Foren Ihre Erfahrungen mitteilen.
Da frag ich doch mal,
Was veranlasst einen Kassenmitarbeiter/in das er im Sinne des STGB
straffällig wird, über das hinwegsetzen gewisser §§ des SGB ganz zu schweigen.
Was ist es, Karierre, Druck / Vorgaben vom Brötchengeber,
Gruß Bully
für dich gilt das Gleiche - ich lasse mich nicht als Mitarbeiter einer kriminellen
Vereinigung ab qualifizieren oder betiteln. wenn du persönlich eine Erfahrung gemacht hast, bei der ein oder mehrere Mitarbeiter kriminell gehandelt haben, dann verklage sie aber mach hier nicht den Gleichmacher.
So ganz allmählich habe ich es satt, hier ständig solchen "Anfeindungen" ausgesetzt zu sein. Wie schon mein Vorschreiber es aus sinngemäß meint,
wir machen diesen Job hier gerne und vollkommen freiwillig, aber wir haben es nicht nötig uns von jedem "Anonymus" als Kriminelle oder Menschen mit kriminellen Neigungen bezeichnen zu lassen.
Vielleicht sollte man doch seine "Mitarbeit" in solchen Foren mal hinterfragen,
ob das noch einen Sinn macht - was meinst Du Bully ?
Gruss
Czauderna
habe ich das ??Czauderna hat geschrieben:
für dich gilt das Gleiche - ich lasse mich nicht als Mitarbeiter einer kriminellen Vereinigung ab qualifizieren oder betiteln.
ich habe hier von gesprochen,
Hier gebe ich "Machts Sinn" Recht,Machts Sinn hat geschrieben:von i l l e g a l e n Machenschaften des Krankenversicherungsystems betroffen .
oder möchte hier jemand bestreiten das es diese Arbeitsweise im GKV- System gibt,
aber das nur nebenbei.
@ Czauderna, ich habe Dir auch hier schon des öfteren gesagt,
das ich Dich für einen ehrlichen seriös arbeitenden KK-MA halte.
warum seriös,
ich habe mir mal Die Mühe gemacht, all Deine Beiträge im WWW zu lesen,
hat mich, Jahre meines Lebens gekostet
warum ehrlich, das war dieser Satz von Dir
ja ja ist schon etwas wahres dran,Czauderna hat geschrieben: hier hätte die Erstkasse eine Beratungspflicht gehabt
aber seitdem raten wir jeden kassen-wechsler dieses Vorgehen auf dem
Aufnahmeantrag auszuschließen
und hier bin ich mal gespannt, wie ein SG auf diesen Zusatz reagiert.
ja sicher, hier sollte man sich mal hinterfragen ob man hier nicht,Czauderna hat geschrieben: Vielleicht sollte man doch seine "Mitarbeit" in solchen Foren mal hinterfragen,
ob das noch einen Sinn macht - was meinst Du Bully ?
wenn solche Arbeitsweisen bekannt werden, hier meine ich nicht eine
verschiedene SGB auslegung sondern klare Verstöße gegen das GG, BDSG, oder STGB, in richtigem Deutsch antwortet.
Gruß Bully
Hallo Macht Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Weil´s besser hier her passt:
Und was lernen wir daraus? Eigentlich müsste dem BVA Schriftverkehr wie dieser oder wie im Rundschreiben vom 12.11.2010 unter Androhung von Strafe verboten werden.Czauderna hat geschrieben: Dein zitiertes Schreiben des BVA an den Bundesdatenschutzbeauftragten ist von 2001 - das sind mittlerweile 11 Jahre !!!
Schreiben des BVA stellen übrigens keine verbindliche Regelung für alle Krankenkassen dar.
Nicht, dass ich damit sagen will, dass das eine oder das andere richtig wäre, nur solche Schreiben besagen rein gar nichts, schon erst recht nicht eine Rechtsverbindlichkeit für die Kassen allgemein.
Gruß!
Machts Sinn
nein, ganz so drastisch würde ich es nicht sehen - ich stelle es eher auf einen einfachen Nenner - das BVA ist zwar für einige Krankenkasse die Aufsichtsbehörde, hat aber letztendlich keine Weisungsbefugnis gegenüber diesen Kassen. Ob das juristisch in Ordnung ist - ich weiß es nicht -für mich eher eine politische Frage als eine Frage für meine alltägliche Arbeit.
Ich frage mich bei diesem Verhältnis eigentlich immer - wenn das BVA eine
"Weisungsbebefugnis" wirklich hätte, warum wird die dann nicht durchgesetzt, also mit Sanktionen oder Strafen - wenn sich eine oder die Kassen nicht an das halten was da auch Bonn oder Berlin festgelegt wird.
Warum lässt sich ein BVA dann so etwas gefallen - wie z.B. die Einschaltung von externen Gutachtern, wo es doch in 20001 schon festgestellt hat, dass das nicht sein darf - muss es erst dazu kommen dass User eines Forums darauf aufmerksam machen und dazu gar Petitionen einreichen müssen, die dann abgeschmettert werden.
Woran liegt es Machts Sinn ??
sag es mir und uns - wer hat schuld an diesem Zustand oder ist es in Wirklichkeit nicht einfach so, dass das BVA. wirklich keine Weisungsbefugnis
hat weil eben nicht alle Kassen ihm unterstehen und die Länder eben mit ihrer Aufsicht anders umgehen ??
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,
dieser § 89 beinhaltet sehr viele "kanns" - das BVA kann, d.h. glöeichermassen, muss aber nicht - warum es dieses "kann" nicht umsetzt dürfte auch klar sein. Im Rahmen der Gleichbehandlung
kann es nicht sein, dass z.B. eine bundesweite Kasse andere Entscheidungskriterien anlegen darf oder muss, weil eben das BVA als Aufsichtsbehörde Einflussnahme ausgeübt hat, während eine regionale Kasse es ganz anders machen darf, weil sie eben nicht an das gebuinden ist, was das BVA. "angeordnet" hat - ein Politikum, gebe ich gern zu, und auch kein befriedigender Zustand - das liegt aber nun nicht an den Kassen - da sind wir uns einig ??
Gruss
Czauderna
dieser § 89 beinhaltet sehr viele "kanns" - das BVA kann, d.h. glöeichermassen, muss aber nicht - warum es dieses "kann" nicht umsetzt dürfte auch klar sein. Im Rahmen der Gleichbehandlung
kann es nicht sein, dass z.B. eine bundesweite Kasse andere Entscheidungskriterien anlegen darf oder muss, weil eben das BVA als Aufsichtsbehörde Einflussnahme ausgeübt hat, während eine regionale Kasse es ganz anders machen darf, weil sie eben nicht an das gebuinden ist, was das BVA. "angeordnet" hat - ein Politikum, gebe ich gern zu, und auch kein befriedigender Zustand - das liegt aber nun nicht an den Kassen - da sind wir uns einig ??
Gruss
Czauderna