Ob die Kündigung "rechtens" ist, kann nur in einem Gerichtsverfahren beurteilt werden. Dazu müssten Sie allerdings innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung einen Widerspruch gegen den Kündigungsbescheid einlegen (begründen kann das immer noch der Rechtsanwalt). Sind die drei Wochen verstrichen, ist die Kündigung- egal ob rechtens oder nicht- wirksam und Sie haben keine Möglichkeit mehr dagegen anzugehen.anfaenger hat geschrieben:Hallo,
mich würde mal Interessieren ob die Kündigung überhaut rechtens ist.
Gruß
BKK vor Ort und deren Machenschaften
Moderator: Czauderna
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