befreiungsantrag ! was muss man angeben und was nicht !
Moderator: Czauderna
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befreiungsantrag ! was muss man angeben und was nicht !
meine mutter hat ein ganz großes problem ! vieleicht kann mir jemand einen rat geben oder konkret antworten !
sie hat seid jahren bei ihrer krankenkasse einen befreiungsantrag gestellt
aber dabei nicht ihre zinsen aus festgelegte gelder angegeben ( meine mutter ist 78 jahre und kennt sich damit absolut nicht aus sie hat es nicht aus berechnung getan sonder einfach nicht drüber nachgedacht)!
nun hat sie angst das die krankenkasse es herrausbekommt weil sie bei ihrer steuererklärung die zinsen angegeben hat ! und durch die ident.nr. , die sie bekommen hat und an ihre krankenkasse weitergeben musste , vermutet sie das es jetzt rauskommt das die angaben unvollständig war und sie aus ihre k.kasse geworfen wird ! es handelt sich um kleinere summen ! sie will nun zur krankenkasse und die sache klären ! was wird ihr da erwarten ?
kann mir da jemand etwas zu sagen ??[/i][/b]
sie hat seid jahren bei ihrer krankenkasse einen befreiungsantrag gestellt
aber dabei nicht ihre zinsen aus festgelegte gelder angegeben ( meine mutter ist 78 jahre und kennt sich damit absolut nicht aus sie hat es nicht aus berechnung getan sonder einfach nicht drüber nachgedacht)!
nun hat sie angst das die krankenkasse es herrausbekommt weil sie bei ihrer steuererklärung die zinsen angegeben hat ! und durch die ident.nr. , die sie bekommen hat und an ihre krankenkasse weitergeben musste , vermutet sie das es jetzt rauskommt das die angaben unvollständig war und sie aus ihre k.kasse geworfen wird ! es handelt sich um kleinere summen ! sie will nun zur krankenkasse und die sache klären ! was wird ihr da erwarten ?
kann mir da jemand etwas zu sagen ??[/i][/b]
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Re: befreiungsantrag ! was muss man angeben und was nicht !
Im schlimmsten Fall muss sie 1% oder 2 % der Zinsen nachzahlen. Wobei es immer auf die Höhe ankommt - es kann sein, dass der erhöhte Aufwand die Nachberechnung nicht lohnt. Kommt darauf an, wie sie das mit dem Kundenberater regelt. SO würde ich allerdings nicht argumentieren:
Wenn sie nicht weiter darüber nachgedacht hat, sich nicht ausgekannt und die Zinsen nicht bewusst verschwiegen hat, warum weiß sie jetzt plötzlich, dass sie sie doch hätte angeben müssen????sabine1969mg hat geschrieben:
aber dabei nicht ihre zinsen aus festgelegte gelder angegeben ( meine mutter ist 78 jahre und kennt sich damit absolut nicht aus sie hat es nicht aus berechnung getan sonder einfach nicht drüber nachgedacht)!
nun hat sie angst das die krankenkasse es herrausbekommt weil sie bei ihrer steuererklärung die zinsen angegeben hat ! und durch die ident.nr. , die sie bekommen hat und an ihre krankenkasse weitergeben musste , vermutet sie das es jetzt rauskommt das die angaben unvollständig war und sie aus ihre k.kasse geworfen wird !
Zuletzt geändert von GerneKrankenVersichert am 16.06.2010, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Also da bei den Zuzahlungsbefreiungen immer nach alle Einkünften gefragt wird und auf allen Fragebögen auch nach Zinseträgen gefragt wird, ist es doch eigentlich jedem klar, dass man diese auch angeben muss. Es liegt letztlich beim Versicherten, ob er seine Angaben korrekt und vollständig macht, oder ob er bescheißen will. Wegen Zinserträgen würde ich dieses Risiko jedenfalls nicht eingehen. Selbst wenn sie 1.000 Euro Zinsen bekommen würde, wäre die Belastungsgrenz nur 10 € (1%) bzw. 20 € (2%) höher.
Über die Steuer-ID kann weder die Krankenkasse noch andere Sozialleistungsträger Daten abfragen. Es ist ab 1.1.2010 die Pflicht für alles Sozialleistungsträger, die Daten direkt über die Steuer-ID an das Finanzamt zu melden (Höhe des Krankengeldes, Höhe des Verletztengeldes...). Dies erspart den Briefverkehr zwischen KK-> Versicherten -> Finanzamt und erleichtert so die Arbeit.
Über die Steuer-ID kann weder die Krankenkasse noch andere Sozialleistungsträger Daten abfragen. Es ist ab 1.1.2010 die Pflicht für alles Sozialleistungsträger, die Daten direkt über die Steuer-ID an das Finanzamt zu melden (Höhe des Krankengeldes, Höhe des Verletztengeldes...). Dies erspart den Briefverkehr zwischen KK-> Versicherten -> Finanzamt und erleichtert so die Arbeit.
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also wie gesagt meine mutter ist 78 und hat keine ahnung von diesen sachen ! sie hatte nie vor die KK zu betrügen das hatte ich aber auch schon erwähnt ! sie hätte es auch in keinster weise nötig zu betrügen ! ich denke mal sie hat sich das nicht richtig durchgelesen !
woher hast du dieses wissen ??
woher hast du dieses wissen ??
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Hallo,sabine1969mg hat geschrieben:die kranken kasse kann sich auskunft beim finanzamt hohlen wenn berechtigte gründe vorliegen !
ja, das wäre schön wenn wir das könnten, aber (leider), das geht nicht.
Wir können unsere Einkommensnachweise immer nur vom Versicherten fordern.
Im geschilderten Fall kommt es demnach nur dann zu Nachforderungen oder Rückrechnungen wenn die Kasse den Angaben nicht glaiubt und schriftliche Nachweise fordert (Einkommensteuerbscheid beispielsweise).
Eine "Abfrage" beim Finanzamt zum Vergleich , das geht nicht.
Gruss
Czauderna