Beendigung der Familienversicherung
Moderator: Czauderna
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Beendigung der Familienversicherung
an die Fachleute,
Nach 3maligerBeratung von DAK Mitarbeitern nahm mein Sohn (Student)
Ein Studentenjob auf. Die Berater erklärten mir das mein Sohn nur soviel verdienen darf Jahresverdienst geteilt durch 12 kleiner 400€. Da er vordringlich inden Semesteferien tätig war bekam er in Jahr 2011 2600€
war durch 12 gteilt unet 400€ war. nach Abgabe der Lohnbescheinigung wurde er ausder Familienversicherung genommen. Da er nur an 5 Monaten
der Tätigkeiten nachging wurde der Betrag von 2600€ nur durch 5 geteil. diese Summe lag aber über 400€.
Da wir uns aber vorher haben beraten lassen das sowas nicht passieren sollte. Schrieb ich die DAK an und beschwerte mich. Darauf gekam ich einen Anruf das die Geldnachforderungen vom Tisch seien und mein Sohn weiter in der Familienversicherung vebleibt.
6 Monate später bekamm ich eine Aufforderung einen Aufnahmeantrag zur Familieversichung auszufüllen da mein Sohn seid dem 31. 07. 11 Nicht mehr in der Familienversicherung wäre.
Wie soll ich weiterverfahren??
Bin so richtig gefrustet das geht eigentlich schon die letzten Jahre so erst BKK dann Taunus BKK jetzt DAK Jeder erzählt was anderes der Vorgänger hat das Falsch gemacht. Ausbaden muß es der Versicherte.
Vieleicht kann mir einer weiterhelfen
Gruß Reinhold
Nach 3maligerBeratung von DAK Mitarbeitern nahm mein Sohn (Student)
Ein Studentenjob auf. Die Berater erklärten mir das mein Sohn nur soviel verdienen darf Jahresverdienst geteilt durch 12 kleiner 400€. Da er vordringlich inden Semesteferien tätig war bekam er in Jahr 2011 2600€
war durch 12 gteilt unet 400€ war. nach Abgabe der Lohnbescheinigung wurde er ausder Familienversicherung genommen. Da er nur an 5 Monaten
der Tätigkeiten nachging wurde der Betrag von 2600€ nur durch 5 geteil. diese Summe lag aber über 400€.
Da wir uns aber vorher haben beraten lassen das sowas nicht passieren sollte. Schrieb ich die DAK an und beschwerte mich. Darauf gekam ich einen Anruf das die Geldnachforderungen vom Tisch seien und mein Sohn weiter in der Familienversicherung vebleibt.
6 Monate später bekamm ich eine Aufforderung einen Aufnahmeantrag zur Familieversichung auszufüllen da mein Sohn seid dem 31. 07. 11 Nicht mehr in der Familienversicherung wäre.
Wie soll ich weiterverfahren??
Bin so richtig gefrustet das geht eigentlich schon die letzten Jahre so erst BKK dann Taunus BKK jetzt DAK Jeder erzählt was anderes der Vorgänger hat das Falsch gemacht. Ausbaden muß es der Versicherte.
Vieleicht kann mir einer weiterhelfen
Gruß Reinhold
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Hallo Reinhold,
die Berechnungsmodalitäten findest du im Gemeinsamen Rundschreiben zum Gesamteinkommen, der Werbungskostenpauschbetrag hat sich allerdings mitterweile geändert: vdek.com/versicherte/familienversicherung/index.htm
Sie sind nicht so einfach zu durchblicken, wie du ja schon leidvoll erfahren musstest. Wenn du genau aufschreibst, in welchem Monat dein Sohn welches Einkommen erzielt hat (nicht nur das Gehalt, sondern auch evtl. zusätzliche Einnahmen), rechne ich es dir genau aus. Bei diesen Zahlen sehe ich gute Chancen, dass die Familienversicherung weiterhin besteht.
die Berechnungsmodalitäten findest du im Gemeinsamen Rundschreiben zum Gesamteinkommen, der Werbungskostenpauschbetrag hat sich allerdings mitterweile geändert: vdek.com/versicherte/familienversicherung/index.htm
Sie sind nicht so einfach zu durchblicken, wie du ja schon leidvoll erfahren musstest. Wenn du genau aufschreibst, in welchem Monat dein Sohn welches Einkommen erzielt hat (nicht nur das Gehalt, sondern auch evtl. zusätzliche Einnahmen), rechne ich es dir genau aus. Bei diesen Zahlen sehe ich gute Chancen, dass die Familienversicherung weiterhin besteht.
Hallo,
dazu vielleicht noch zum Thema Familienversicherung der § 10 Abs. 1
........kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Gruss
Czauderna
dazu vielleicht noch zum Thema Familienversicherung der § 10 Abs. 1
........kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Gruss
Czauderna
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Bitte keine Schnellsch(l)üsse, ohne die genauen Zahlen und Daten zu kennen. Genau das hat doch die Probleme erst ausgelöst.amerin hat geschrieben:Von dem Gehalt muss für die FV doch noch der Werbungskostenpauschbetrag 2011 = 1000 Euro komplett abgezogen werden. Nicht auf 5 Monate heruntergerechnet.
Dann sind 1600 /5 definitiv unter den 365 bzw. 400 Euro.
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2600 : 5= 520 € Grenze ist nicht 400 € sondern die 375 €,denn Grenze ist die Einkünfte aller Einkommen im sinne des Steuerechtes, Grenze 2 mit Minijob. So 520 liegen, über den 375 €, Werbungskostenpauschale 1000 € =monatlich 83 €, 520 - 83 = 437 € liegt über den 375 €. Andereseits kann man auch rechnen, 2600 - 1000 = 1600 / 5 = 320 € liegt unter der Grenze von 375 €. allerdings sollte nnoch mehr Einkümfte dasein, wie ein Minijob. ist diese Rechnung nicht obsolet. Käme jetzt also drauf an Minijob ja oder nein
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Ihr geht davon aus, dass die 5 Monate am Stück waren. Das ist für mich aufgrund der Äußerung "in den Semesterferien" unwahrscheinlich. Spannend ist jetzt die Frage, ob einmal 2 Monate und einmal 3 Monate gearbeitet wurden (dann fallen die 2 Monate unter den Tisch, da "nicht regelmäßig") oder zweimal 2,5 Monate gearbeitet wurde (dann ist für mich je nach Gehalt das komplette Spektrum von kein Anspruch auf FV bis zu komplettem Anspruch auf FV möglich).
Vielleicht sollte man mal bei allen Kassen eine Zwangsschulung des GR ansetzen .
Vielleicht sollte man mal bei allen Kassen eine Zwangsschulung des GR ansetzen .