BarmerGEKenttäuschter hat geschrieben:Antwort!!!
Ich habe alles konkret und gut verständlich geschildert, sicher nicht für Jeden, es gibt immer Ausnahmen! Letztendlich ist es so, dass ich von meinem vollen Gehalt Krankenkassenbeiträge gezahlt habe und in einem Projekt beschäftigt war in dem von vornherein 40 Stunden gearbeitet wurden. Da kann man nicht von Mehrarbeit sprechen. Im Übrigen werde ich diesmal das Sozialgericht mit meiner Angelegenheit beauftragen das scheint mir das Beste zu sein. Eins ist klar das seitens der Krankenkassen eine abblockende Beratung stattfindet die zum Beispiel sich so anhört „wo steht das?“ Das muss ich den Krankenkassensachbearbeitern nicht sagen sondern dafür werden sie von den Versicherten bezahlt das das geleistet wird wenn man mal krank wird.
Lies einfach hier nach, wenn du die Fragen nicht beantworten willst:
vdek.com/versicherte/Leistungen/kranken-verletztengeld/kranken_verletztengeld/index.htm
Und meine Frage war ernst gemeint, du behauptest, das steht im Gesetz, ich kenne den entsprechenden Paragraphen nicht. Im o. g. Rundschreiben steht alles drin, auch, dass die Wochenarbeitszeit laut
Arbeitsvertrag maßgeblich ist und unter welchen Voraussetzungen die Mehrarbeitsstunden berücksichtigt werden.
Ich finde es immer wieder erstaunlich - der Arbeitgeber bietet nur diesen Arbeitsvertrag an und kündigt wegen Krankheit - ist halt so. Aber wenn die Krankenkasse dann sich an diese Vorgaben hält, wird ihr sofort vorgeworfen, sie würde abwimmeln und abblocken.
Geh vor Gericht, aber wenn - wie von mir vermutet - die Mehrarbeitsstunden nicht regelmäßig sind, werden sie auch nicht berücksichtigt werden.