Beitrag
von Czauderna » 25.06.2011, 13:05
Hallo,
dem vorherigen Beitrag will ich grundsätzlich nicht widersprechen - so ähnlich läuft es in der Praxis tatsächlich sehr oft ab. Ich denk, jeder muss immer selbst letztendlich wissen und entscheiden welchen Weg er geht, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt - man sollte immer abwägen ob es die große Keule sein muss oder
ob der Weg der "richtigen" Kommunikation der bessere ist - von beiden Seiten, also auch vom Leistungserbringer, sprich in unseren Fällen der Krankenkasse.
Was die Rechtsstreitigkeiten, also die Widerspruchsverfahren und die Gerichtsverfahren dazu betrifft, liegt es meiner Meinung nach daran dass die "Klagenden" oder "Widerspruchsführer" meist das Nachsehen haben, weil sie im Vorfeld, also im sog. Verwaltungsverfahren nicht ausreichend agiert, argumentiert und mit der Kasse gesprochen haben und/oder ganz einfach die falschen Berater hatten, egal ob es sich um Verbraucherverbände/Patientenberatung oder gar Rechtsanwälte handelt. Im Umkehrfalle behaupte ich auf Seiten der Kassen, die eine Klage überhaupt erst zulassen bei nicht eindeutigen Fallkonstellationen,
man eben diesen, außer der Norm liegenden, Fall als Präzedenzfall festzurren lassen will um dort eine Rechtssicherheit für folgende Fälle zu erhalten.
Gut für die Kasse in jedem Fall, für den Klagenden nur, wenn er auch am Ende ob siegt.
Was die "verständnisvollen" Richter angeht - in der Vielzahl der anhängigen Klagen vor den unteren SG-Stufen, geht so manches Verständnis ziemlich schnell verloren und dann herrscht auch dort das Prinzip "abarbeiten" - leider !!
Gruss
Czauderna