Barmer GEK als Krebspatient Finger weg davon

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.09.2010, 20:09

Hallo,
ja, neu ist mir das auchg, obwohl ich kann mich erinnern dass mal die AOK in unserem Einzugsbereich einen Fahrdienst aufgebaut hatte - ich glaube aber, den gibt es nicht mehr.
Grundsätzlich ist die Organisation solcher "Sammeltransporte" eher nur in der Theorie möglich - ich möchte soetwas als Kasse nicht machen müssen, auch wenn es u.U. Geld sparen würde.
Gruss
Czauderna

Micha30
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Antwort an GerneKrankenVersichert

Beitrag von Micha30 » 04.09.2010, 12:48

'GerneKrankenVersichert'... Sie bezeichnen meine Ausführungen als Quatsch? Dann muss ich sagen, kapieren Sie etwas langsam.
Es kann von keiner Monopolstellung gesprochen werden, wenn man sich an ein Vertragstaxiunternehmen wendet. Wie schon etliche Male hier von mir erwähnt, hat der VDEK für die angeschlossenen Ersatzkassen (wozu die Barmer GEK auch gehört) Verträge mit einigen Taxiverbänden abgeschlossen.
Die dort ausgehandelten Preis liegen bereits deutlich unter den von den jeweiligen Kreisen oder kreisfreien Städten gesetzlich vorgegebenen Tarifen.
Das heißt: Hier wurde schon an einem Sparprogramm gestrickt. Von Monopol kan da keine Rede sein, da es jeder Karnkenkasse frei steht, eigene Vertragsverhandlungen (z. B. mit Taxiverbänden) zu führen.
Allerdings wenn der VdEK diesen Vertrag im Auftrag der ihm angeschlossenen Ersatzkassen aushandelt, dann hat sich auch die Barmer GEK daran zu halten.
Daher weise ich nochmals auf die Zusicherung der Barmer GEK bei Vertragsabschluss hin, im Falle eine Falles ein Vertrags-Taxiunternehmen meines Vetrauens und meiner Wahl aussuchen zu können.
Der Gesetzgeber hat damit rein gar nichts mit zu tun und er hat daran auch nichts geändert.
Nur die Barmer GEK alleine wurde einseitig vertragsbrüchig.

GerneKrankenVersichert
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Re: Antwort an GerneKrankenVersichert

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.09.2010, 14:29

Micha30 hat geschrieben:'
Daher weise ich nochmals auf die Zusicherung der Barmer GEK bei Vertragsabschluss hin, im Falle eine Falles ein Vertrags-Taxiunternehmen meines Vetrauens und meiner Wahl aussuchen zu können.
Der Gesetzgeber hat damit rein gar nichts mit zu tun und er hat daran auch nichts geändert.
Nur die Barmer GEK alleine wurde einseitig vertragsbrüchig.
:roll: Ich hoffe, dass dein Rechtsanwalt besser über die Rechtslage informiert ist. Oder hast du tatsächlich einen ganz besonderen Vertrag abgeschlossen? Würde mich wundern, wenn die Barmer das anders als andere Kassen handhaben würde.

Übrigens, ich habe da noch was gefunden, was mich sehr an deine taxifahrende Oma im Privat-PKW erinnert hat. Der Vorsitzenden der Barmer GEK wurde genau dieses Szenario beschrieben:

http://www.taxi-heute.de/pdf/artikel/Br ... er-GEK.pdf

Der Antwort von Frau Fischer ist eigentlich nichts hinzuzufügen:

http://www.taxi-heute.de/artikel/taxi-h ... e=2&id=138

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.09.2010, 15:31

Hallo,
na, da habens wir es doch . das passt doch alles wirklich fast deckungsgleich zusammen, sogar der Stil des Briefes hat in etwa den gleichen "Tonfall".
Obwohl ich persönlich mit der Versteigerung von Taxi-Fahrten nicht einverstanden bin, wenn es Kosten spart und für die betroffenen Patienten im Rahmen des Zumutbaren liegt halte ich das Verfahren für soweit legal, solange es nicht gegen bestehende Verträge mit Taxi-Unternehmen oder Verbänden verstösst.
Im übrigen heisst eine Mitgliedschaft im VdeK (VdaK gibt es nicht mehr) noch lange nicht dass es nicht auch von Kasse zu Kasser unterschiedliche Verträge mit Leistungsanbietern geben kann.
Gruss
Czauderna

Micha30
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'Czauderna'... Sie reden in Rätseln

Beitrag von Micha30 » 04.09.2010, 19:21

Czauderna... Sie reden in Rätseln.
Ich weiß nicht, ob dies eine Antwort auf meinen letzten Beitrag gewesen sein soll.
Ich weiß nichts mit 'Stil' und 'Tonfall' anzufangen, auf dass Sie sich beziehen.
Im übrigen brauchen Sie nicht zu erwähnen, dass der V d A K den Namen in V d E K umgeändert hat.
Soweit ich mich erinnern kann, habe ich auch stets diese Bezeichnung hier benutzt.

Bevor ich mir noch weiter Mühe machen muss, hier irgendwelchen Leuten zu antworten, die nicht kompentent sind, möchte ich ganz einfach zum guten Schluss nochmals auf mein ursprüngliches Anliegen aufmerksam machen:

Ein chronisch kranker Patient (z. B. Dialysepatient, RadioChemotherapie-Partient) der bei der Barmer GEK versichert ist, muss davon ausgehen, dass die in diesem Zusammenhang notwendigen Krankenfahrten mit dem Taxi im Internet ausgeschrieben werden und der Geringst-Bietende den Zuschlag erhält.
Die Barmer GEK zwingt einen dann, dieses Taxiunternehmen zu nutzen, es sei denn, man ist bereit, den Differenz-Betrag zum Wunsch-Taxiunternehmen des Vertrauens selbst zu tragen.
Damit unterläuft die Barmer GEK die durch deren Dachverband VdEK abgeschlossenen Verträge mit den Taxiverbänden.

Obwohl das Wunschunternehmen (evtl. das eigene Stamm-Taxiunternehmen, mit dem man sonst auch öfter fährt) Vertragspartner des VdEK ist, wird dieser Sachverhalt von der Barmer GEK missachtet und unterlaufen.
Ich empfehle daher jedem, der sich im Falle einer schweren Erkrankung das Entscheidungsrecht auf das favorisierte Taxiunternehmen nicht aus der Hand nehmen lassen will, die Mitgliedschaft in der Barmer GEK gut zu überdenken.
Z. B. eine Krebserkrankung kann einen schneller erwischen, als man denkt.
Wenn man sich dann -wie ich - bis kurz vor der Aufnahme in die Klinik noch mit der Barmer GEK auseinandersetzen muss, so dürfte dies nicht besondern heilungsfördernd sein.
Bei der AOK, bei der ich jetzt versichert bin, habe ich freies Wahlrecht unter der Vielzahl der Vertragstaxiunternehmen.
Eine Versteigerung im Internet an den Billigstbietenden erfolgt nicht.
Für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie sind je 5,00 Euro zu leisten, also insgesamt für alle Fahrten 10,00 Euro.
Für von der Zuzahlung befreite Patienten fällt selbstverständlich kein Eigenanteil an.

Ich wünsche allen Anwesenden noch lehrreiche Diskussionen.
Meinen Beitrag habe ich hiermit abschließend geleistet und es erfolgen nun keine öffentlichen Antworten mehr von mir.
Wer Interesse hat, kann mir jedoch gerne eine private E-Mail über dieses System senden.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.09.2010, 20:37

Hallo,
na, wenn wir nicht als kompetent gelten, dann lassen wir es eben.
Lieber Fragesteller (was war eigentlich noch die Frage ??), wenn Du mir nach 43 Jahren Tätigkeit und 30 Jahren Leistungsentescheidung (auch in Sachen Taxi bei Strahlen- und Chemotherapie) die Kompetenz absprichst, dann ist das schon in Ordnung - ich glaube, ich schick dir keine E-Mail !!
Gruss
Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 05.09.2010, 07:48

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:

Werden denn auch solche Sammeltransporte von einzelnen Krankenkassen organisiert? Das wäre mir jetzt ganz neu.
Das macht die Taxizentrale, die Fahrten sind ja vorher bekannt und da bietet
sich eine Zusammenlegung an.

bei ambulanten Rehakliniken, die einen eigenen Abholserviece haben, wird für einen 20 KM Radius ( bis der letzte Patient eingesammelt ist ) eine Fahrzeit von 60-90 Minuten kalkuliert.

Betty

Taxi-Fahrten

Beitrag von Betty » 05.09.2010, 14:39

Hallo,

hier ist Betty. Wie ihr wisst, bin auch ich leider an Krebs erkrankt. Meine letzte Chemo ist beendet, ich denke wieder positiv, daher meine ich, ich war an Krebs erkrankt. Nun lese ich hier, dass es da erhebliche Probleme bei den Taxifahrten zur ambulanten Behandlung entstehen. Bisher hatte mich mein Mann zu allen Behandlungen, Kontrollen etc. in die Klinik gefahren. Jetzt kommt auf mich die Strahlentherapie zu, täglich, 32 Bestrahlungen. Da könnte es möglich sein, dass da mein Taxifahrer (Ehemann) nicht immer zur Verfügung steht. Die Klinik ist von meinem Wohnort ca. 18 Kilometer entfernt.
Welche Schritte muss ich einleiten, um in den "Genuss" der Taxi-Beförderung zu kommen, welche Kosten entstehen für Hin- u. Rückfahrt, welche Wartezeiten sind nach der Strahlenbehandlung hinzunehmen. Was mache ich, wenn ein verrauchtes Taxi mich als Nichtraucherin befördern will (mir wird es spei übel von dem Geruch)? Kann ich verlangen, dass der Taxifahrer auf direktem Wege mich nach Hause bringt?
So, das war es für heute.
Einen herrlichen Sonntag an alle, genießt ihn.

Betty

Czauderna
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Re: Taxi-Fahrten

Beitrag von Czauderna » 05.09.2010, 15:45

Betty hat geschrieben:Hallo,

hier ist Betty. Wie ihr wisst, bin auch ich leider an Krebs erkrankt. Meine letzte Chemo ist beendet, ich denke wieder positiv, daher meine ich, ich war an Krebs erkrankt. Nun lese ich hier, dass es da erhebliche Probleme bei den Taxifahrten zur ambulanten Behandlung entstehen. Bisher hatte mich mein Mann zu allen Behandlungen, Kontrollen etc. in die Klinik gefahren. Jetzt kommt auf mich die Strahlentherapie zu, täglich, 32 Bestrahlungen. Da könnte es möglich sein, dass da mein Taxifahrer (Ehemann) nicht immer zur Verfügung steht. Die Klinik ist von meinem Wohnort ca. 18 Kilometer entfernt.
Welche Schritte muss ich einleiten, um in den "Genuss" der Taxi-Beförderung zu kommen, welche Kosten entstehen für Hin- u. Rückfahrt, welche Wartezeiten sind nach der Strahlenbehandlung hinzunehmen. Was mache ich, wenn ein verrauchtes Taxi mich als Nichtraucherin befördern will (mir wird es spei übel von dem Geruch)? Kann ich verlangen, dass der Taxifahrer auf direktem Wege mich nach Hause bringt?
So, das war es für heute.
Einen herrlichen Sonntag an alle, genießt ihn.

Betty
Hallo Betty,
ich kann dir nur schildern wie das bei uns und in meinem Einzugsbereich so funktioniert.
Der Arzt oder die Eitrichtung in der die Strahlentharpe stattfindet verordnet zunächste die Taxi-Notwendigkeit als Serienfahrt.
Wir erhalten diese Verordnug zur Genehmigung. Wir beraten unsere Versicherten in der Form, dass wir Ihnen die Vertragsunternehmen im Umkreis ihres Wohnortes benennen und empfehlen Ihnen sich direkt mit dem ausgewählten Unternehmen in Verbindung zu setzen um die Termine der Beförderung abzusprechen (da werden dann auch solche Sachen wie beispielsweise Nichtrauchertaxi besprochen, was aber eigentlich selbstverständlich ist wenn ein uternehmen zu Lasten der Kasse fährt).
Ob die Taxis vort Ort warten bis zum Ende der jeweiligen Behandlung oder ob eine feste Abholzeit ausgemacht wird oder ob die Patientin sich per Handy mit dem Unternehmen in Verbinduing setzt ist fallabhängig (Entfernung).
Das funktionierte in der Vergangenheit in 98 von 100 Fällen reibungslos.
Mein Rat - sich rechtzeitig, also sofort, mit der Kasse in Verbindung setzen uns das Procedere abklären.
Gruss
Czauderna

leser
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Beitrag von leser » 05.09.2010, 23:40

@Czauderna
In Taxen ist das Rauchen verboten, bundesweit...
Nur mal so zur Info :wink:

Betty

Taxifahrten zur Strahlentherapie

Beitrag von Betty » 06.09.2010, 21:40

Hallo,

hier ist Betty. Danke für die Antworten. Nur was kostet mich der Taxi-Service? Mir wurde erzählt, dass pro Taxi-Fahrt 10 Euro zu zahlen sind, also 20 Euro/Tag. Bei 32 Bestrahlungen kommt dann doch einiges zusammen! Dass Taxi-Fahrer während der Fahrt nicht rauchen sollten, ist bekannt. Ich hatte meinen Mann gestern im Taxi zum Flughafen begleitet. In dem Taxi roch es sehr stark nach Rauch. Ich musste mich sehr, sehr beherrschen. Aber ich werde es dann vor dem Transport mit dem Unternehmen besprechen. Ich werde mich direkt mit meiner KK in Verbindung setzen.

Gruß

Betty

leser
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Beitrag von leser » 07.09.2010, 00:42

Hallo Betty,

im Normalfall... korrigiere (danke ratte1): bei einigen Kassen fällt die Zuzahlung bei Serienbehandlungen nur für die erste Hinfahrt und letzte Rückfahrt an. Wichtig: Die Leistung ist genehmigungspflichtig, d.h. Du musst es vorher bei der Kasse beantragen (mit ärztlicher Bestätigung etc. - siehe Beitrag Czauderna).

Übrigens, das Rauchverbot gilt nicht nur während der Fahrt :)
Ich weiß, Theorie und Praxis... Der Tipp von Czauderna ist schon richtig.
Zuletzt geändert von leser am 08.09.2010, 00:51, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 07.09.2010, 16:17

leser hat geschrieben: im Normalfall fällt die Zuzahlung bei Serienbehandlungen nur für die erste Hinfahrt und letzte Rückfahrt an.
Einen Normalfall, sprich eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Viele KK setzen pro Fahrt 10 %, mindestens 5, -Euro an Zuzahlung an.

MfG

ratte1

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.09.2010, 16:29

Damit es hier nicht zu unnötigen Verwirrungen kommt, wäre ich dafür, Bettys Fahrtkosten bei der IKK Südwest in einem anderen Thread abzuhandeln.

Betty

Taxifahrten zur Therapie

Beitrag von Betty » 08.09.2010, 11:35

Hallo,

hier ist Betty. Ich hatte gestern mich an die IKK gewandt, mit der Bitte um Zusendung eines entsprechenden Antrages, für die Kostenübernahme der Taxifahrten zur Strahlentherapie.
Heute bekam ich einen Rückruf, indem mir seitens der IKK folgendes erklärt wurde. Serienfahrten zur Strahlentherapie gibt es nicht. Die Fahrtkosten würden pro Fahrt 5 Euro kosten, also pro Behandlung 10 Euro. Nachzulesen sei das im SGB V, §92a bis.... Meine Software, jetzt ca. 3 Jahre alt, schreibt hierzu, dass dieser §92a weggefallen ist. Mit welcher Software arbeiten die IKK´ler?
Weiter geht es. Der Vergütungssatz für die Fahrten mit dem eigenen PKW würde max. 0,30 Euro betragen. Meine Software gab mir zur Auskunft, dass die ersten 10 Kilometer mit 0,36€ vergütet werden, ab dem 11. Kilometer werden 0,40€ zum Ansatz gebracht. Nun, wie gesagt, meine Software (Lexis) ist 3 Jahre alt.
Jetzt kommt es aber noch besser. Grundlage sei das SGB IX, §53, abzüglich dem Eigenanteil von 5€/Fahrt. Da habe ich nichts gefunden.
Stimmen diese Aussagen der IKK?? Ein Sammeltaxi oder Serienfahrten würde es nur bei stationären Aufenthalten geben.

Jetzt schon besten Dank an die Experten.

Gruß
Betty

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