Hallo CarolaCarola hat geschrieben:Carola hat geschrieben:. Diese Meldung muss die KK elektronisch an das Finanzamt melden.
lg
Wenn ich Bedenken dagegen hat, dass die eigene Steueridentifikationsnummer unterschiedlichen Institutionen zugänglich gemacht wird, und der Weitergabe widerspreche,na dann können eben die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Natürlich möchte die KK hier den kleinen Dienstweg beschreiten
um sich die Steueridentifikationsnummer zu holen, da sie abgeführte Beiträge und auch die Höhe des ausgezahlten Krankengeldes an die Finanzbehörde melden muss ( Bürgerentlastungsgesetz )
da ja, Vorsorgeaufwendungen,sprich Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden können.
und was die KK möchte das ist nicht relevant,
hier ist einzig und allein der Verwaltungsweg maßgebend
und der geht nun mal über das Bundeszentralamt für Steuern
ODER ????
und der kleine Dienstweg, der ist mir persönlich piepegal,
insbesondere wenn ich an die kommunikation von Sozialleistungsträgern untereinander denke,
auch hier sind Verwaltungsvorschriften einzuhalten.
Gruß Bully