9000€ Nachzahlung, doch wer ist wirklich Schuld?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 18.11.2013, 13:09
9000€ Nachzahlung, doch wer ist wirklich Schuld?
Liebes Forum,
ich habe derzeit ein 9.000€ schweres Problem, welches in den kommenden Tagen auch von einem Anwalt begleitet wird. Doch um die anfängliche Frage klären zu können, werde ich etwas ausholen:
2003 begann ich mein Studium des Fachs Klavier an einer Musikhochschule. Im gleichen Jahr begann ich im Einzelhandel als Aushilfe nur am Samstag zu arbeiten, wessen Lohn sich im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung befand.
Während des Studiums (ab 2005) fing ich an einer kommunalen Musikschule als freier Mitarbeiter zu unterrichten, und mein Deputat wurde jedes Jahr erhöht. Hierzu muss ich sagen, dass die Krankenkasse (KK) Informationen zu meinen unterschiedlichen Einkommensverhältnissen erhielt. Mein Arbeitsverhältnis im Einzelhandeln wurde in ein unbefristetes umgewandelt und blieb weiterhin geringfügig.
Als ich 2010 das Studium abschloss, begann ich mit einem Zweitstudium, welches jedoch noch nicht angemeldet wurde (Promotion).
Mein Deputat wuchs weiterhin bis zur fast einer vollen Stelle, jedoch alles als freier Mitarbeiter bzw. Honorarkraft. Die KK hat auch das erfahren, und ich zahlte weiterhin Beiträge, die zwar m.E. recht gering waren, jedoch fast monatlich anstiegen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass ich ein Fall für die Künstlersozialkasse (KSK) sei, und ich mich da bereits nach dem Studium anmelden sollte (Leider gleicht die Kommunikationsbereitschaft unter Musikern eines Einzelgängers). Dessen ungeachtet, habe ich in 2012 doch von dieser Institution erfahren, und habe mich sofort angemeldet. Ich wurde mit einer widersprüchlichen Begründung abgelehnt, worauf ich einen Widerspruch einreichte. Daraufhin wurde ich von der KSK genauer unter die Lupe genommen, und erhielt nach einer halbjährigen Prüfung in 2013 auf einmal ein Schreiben der KK (!), dass ich dem Zeitraum von dem Tag an, nach dem Ende meines Studiums: 2010 bis zur Antragstellung an die KSK 2012 nicht als Selbständiger versichert war, sondern nur über den Einzelhandel. In diesem Zusammenhang müsste ich für den Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe von 9.000€ tätigen. Ich war geschockt!
Hat da nicht jemand gepennt? Ich habe meine Papiere stets an die KK geleitet, ist es wirklich meine Pflicht es zu prüfen, ob die KK ihre Arbeit richtig macht?
Nun ja, als die Forderung in 2013 dann kam, wurde mir seitens der KK empfohlen ein Statusfeststellungsverfahren über den Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einzuleiten, welches Ergebnis, aus dem es hervorgehen würde, dass ich scheinselbstständig war, mich von der Nachzahlung befreien würde.
Dieses Verfahren ging bis September 2013, und mein Status wird als ein eines Selbstständigen deklariert.
Während dieser ganzen Prozedur habe ich fleissig das Gesetz zum Erlass der Nachzahlungen verfolgt.
Der heutige Stand:
In den letzten Tagen erhielt ich ein Schreiben der KK, wo ich 1. den Eintritt in die freiwillige Krankenversicherung ausfüllen soll, und 2. ich aus den Jahren 2010 bis 2012 meine Einkommenssituation nochmals (!) angeben soll.
Was soll der Quatsch? Wenn ich von dem DRB als Selbständiger gelte, dann ich laut Gesetz die KSK für mich zuständig! Was will jetzt hier die KK?
Und wieso erwähnt die KK kein Sterbenswörtchen in ihrem Schreiben von der Nachzahlung von 9.000€?
Wird mir die Nachzahlung erlassen?
Gruß
ich habe derzeit ein 9.000€ schweres Problem, welches in den kommenden Tagen auch von einem Anwalt begleitet wird. Doch um die anfängliche Frage klären zu können, werde ich etwas ausholen:
2003 begann ich mein Studium des Fachs Klavier an einer Musikhochschule. Im gleichen Jahr begann ich im Einzelhandel als Aushilfe nur am Samstag zu arbeiten, wessen Lohn sich im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung befand.
Während des Studiums (ab 2005) fing ich an einer kommunalen Musikschule als freier Mitarbeiter zu unterrichten, und mein Deputat wurde jedes Jahr erhöht. Hierzu muss ich sagen, dass die Krankenkasse (KK) Informationen zu meinen unterschiedlichen Einkommensverhältnissen erhielt. Mein Arbeitsverhältnis im Einzelhandeln wurde in ein unbefristetes umgewandelt und blieb weiterhin geringfügig.
Als ich 2010 das Studium abschloss, begann ich mit einem Zweitstudium, welches jedoch noch nicht angemeldet wurde (Promotion).
Mein Deputat wuchs weiterhin bis zur fast einer vollen Stelle, jedoch alles als freier Mitarbeiter bzw. Honorarkraft. Die KK hat auch das erfahren, und ich zahlte weiterhin Beiträge, die zwar m.E. recht gering waren, jedoch fast monatlich anstiegen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass ich ein Fall für die Künstlersozialkasse (KSK) sei, und ich mich da bereits nach dem Studium anmelden sollte (Leider gleicht die Kommunikationsbereitschaft unter Musikern eines Einzelgängers). Dessen ungeachtet, habe ich in 2012 doch von dieser Institution erfahren, und habe mich sofort angemeldet. Ich wurde mit einer widersprüchlichen Begründung abgelehnt, worauf ich einen Widerspruch einreichte. Daraufhin wurde ich von der KSK genauer unter die Lupe genommen, und erhielt nach einer halbjährigen Prüfung in 2013 auf einmal ein Schreiben der KK (!), dass ich dem Zeitraum von dem Tag an, nach dem Ende meines Studiums: 2010 bis zur Antragstellung an die KSK 2012 nicht als Selbständiger versichert war, sondern nur über den Einzelhandel. In diesem Zusammenhang müsste ich für den Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe von 9.000€ tätigen. Ich war geschockt!
Hat da nicht jemand gepennt? Ich habe meine Papiere stets an die KK geleitet, ist es wirklich meine Pflicht es zu prüfen, ob die KK ihre Arbeit richtig macht?
Nun ja, als die Forderung in 2013 dann kam, wurde mir seitens der KK empfohlen ein Statusfeststellungsverfahren über den Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einzuleiten, welches Ergebnis, aus dem es hervorgehen würde, dass ich scheinselbstständig war, mich von der Nachzahlung befreien würde.
Dieses Verfahren ging bis September 2013, und mein Status wird als ein eines Selbstständigen deklariert.
Während dieser ganzen Prozedur habe ich fleissig das Gesetz zum Erlass der Nachzahlungen verfolgt.
Der heutige Stand:
In den letzten Tagen erhielt ich ein Schreiben der KK, wo ich 1. den Eintritt in die freiwillige Krankenversicherung ausfüllen soll, und 2. ich aus den Jahren 2010 bis 2012 meine Einkommenssituation nochmals (!) angeben soll.
Was soll der Quatsch? Wenn ich von dem DRB als Selbständiger gelte, dann ich laut Gesetz die KSK für mich zuständig! Was will jetzt hier die KK?
Und wieso erwähnt die KK kein Sterbenswörtchen in ihrem Schreiben von der Nachzahlung von 9.000€?
Wird mir die Nachzahlung erlassen?
Gruß
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: 9000€ Nachzahlung, doch wer ist wirklich Schuld?
Ehrlich gesagt blicke ich nicht so ganz durch, wie der genaue Werdegang war. So soviel:
Dann kläre das mit der KSK. Diese Feststellung kann und darf deine Krankenkasse nicht treffen.Misanthrop hat geschrieben: Wenn ich von dem DRB als Selbständiger gelte, dann ich laut Gesetz die KSK für mich zuständig!
Nein. Dieser Erlass gilt nur für bisher Nichtversicherte.Misanthrop hat geschrieben: Wird mir die Nachzahlung erlassen?
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 18.11.2013, 13:09
Re: 9000€ Nachzahlung, doch wer ist wirklich Schuld?
Laut der Aussage der KK war ich ja als Selbstständiger nicht versichert.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Nein. Dieser Erlass gilt nur für bisher Nichtversicherte.
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: 9000€ Nachzahlung, doch wer ist wirklich Schuld?
Du warst nicht als Selbständiger versichert, aber doch versichert, hast Beiträge gezahlt und Leistungen in Anspruch genommen, oder?Misanthrop hat geschrieben:Laut der Aussage der KK war ich ja als Selbstständiger nicht versichert.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Nein. Dieser Erlass gilt nur für bisher Nichtversicherte.
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 18.11.2013, 13:09
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
So wie ich es lese, wurdest du vor deinem Antrag bei der KSK als freiwilliges Mitglied geführt. Diese Mitgliedschaft endet nur dann, wenn Versicherungspflicht (z. B. über die KSK) eintritt oder ordentlich gekündigt wird. Beide Fälle liegen bei dir zur Zeit nicht vor, weshalb die freiwillige Versicherung weiter fortbesteht, unabhängig davon ob tatsächlich Beiträge gezahlt wurden oder nicht. Nochmals mein Tipp, wende dich an die KSK und lasse die Versicherungspflicht prüfen, wenn sie rückwirkend anerkannt wird, ist die Forderung der Kasse vom Tisch (und du musst an die KSK zahlen), ansonsten ist die Forderung, so wie sich mir der Sachverhalt darstellt, berechtigt.
Re: 9000€ Nachzahlung, doch wer ist wirklich Schuld?
Hallo Misanthrop,
Du bist ja, Anwaltlich vertreten, das ist auch der richtige und einzigste Weg
nur mal meine private Meinung dazu, sehe das bitte nicht als Rechtsberatung an
ZITAT:
Dann kläre das mit der KSK. Diese Feststellung kann und darf deine Krankenkasse nicht treffen.
ja richtig, ob eine VS nach dem KSVG in Frage kommt,kann / darf nur die KSK beurteilen.
allerdings hat die KK hier wohl scheinbar nicht an die KSK verwiesen,
(dazu fällt mir ein " sozialrechtlicher Herstellungsanspruch" )
dann wird Dein Anwalt ja einen Überprüfungsantrag bei der KSK stellen,
und KEINEN Neuantrag
da erst eine freiwillige KV nachgeholt werden muß,( oder wurde schon mal ein ANTRAG von Dir ausgefüllt )um die Nachforderung rechtlich begründen und auch durchsetzen zu können.
hab ich das so richtig verstanden
a)kein Antrag ausgefüllt bezügl. freiwilliger KV
b) Selbstzahler Betrag aus Minijob u. freiberuflicher Tätigkeit
c) kein ESTB für 2010 / 11 / 12 angefordert bzw. abgegeben
d) wie wurde denn der Beitrag errechnet, z.b. hast Du eine Gewinn/ Verlustrechnung abgegeben ---- oder wie????
Für Dich ist und bleibt der alleinige Ansprechpartner die KSK, denn die ist vorrangig.
Gruß Bully
Du bist ja, Anwaltlich vertreten, das ist auch der richtige und einzigste Weg
nur mal meine private Meinung dazu, sehe das bitte nicht als Rechtsberatung an
ZITAT:
Dann kläre das mit der KSK. Diese Feststellung kann und darf deine Krankenkasse nicht treffen.
ja richtig, ob eine VS nach dem KSVG in Frage kommt,kann / darf nur die KSK beurteilen.
allerdings hat die KK hier wohl scheinbar nicht an die KSK verwiesen,
(dazu fällt mir ein " sozialrechtlicher Herstellungsanspruch" )
Misanthrop hat geschrieben: .
Mein Deputat wuchs weiterhin bis zur fast einer vollen Stelle, jedoch alles als freier Mitarbeiter bzw. Honorarkraft. Die KK hat auch das erfahren,
wenn es doch ersichtlich ist, das die Beiträge zu gering sind, dann fragt man doch mal nach tz.tz.tzMisanthrop hat geschrieben: und ich zahlte weiterhin Beiträge,die zwar m.E. recht gering waren, jedoch fast monatlich anstiegen.
dann bedanke Dich schon mal für den HinweisMisanthrop hat geschrieben: Nun ja, als die Forderung in 2013 dann kam, wurde mir seitens der KK empfohlen ein Statusfeststellungsverfahren über den Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einzuleiten,
jo, das ist doch wasMisanthrop hat geschrieben: Dieses Verfahren ging bis September 2013, und mein Status wird als ein eines Selbstständigen deklariert.
dann wird Dein Anwalt ja einen Überprüfungsantrag bei der KSK stellen,
und KEINEN Neuantrag
Misanthrop hat geschrieben: In den letzten Tagen erhielt ich ein Schreiben der KK, wo ich 1. den Eintritt in die freiwillige Krankenversicherung ausfüllen soll, und 2. ich aus den Jahren 2010 bis 2012 meine Einkommenssituation nochmals (!) angeben soll.
Und wieso erwähnt die KK kein Sterbenswörtchen in ihrem Schreiben von der Nachzahlung von 9.000€?
da erst eine freiwillige KV nachgeholt werden muß,( oder wurde schon mal ein ANTRAG von Dir ausgefüllt )um die Nachforderung rechtlich begründen und auch durchsetzen zu können.
hab ich das so richtig verstanden
a)kein Antrag ausgefüllt bezügl. freiwilliger KV
b) Selbstzahler Betrag aus Minijob u. freiberuflicher Tätigkeit
c) kein ESTB für 2010 / 11 / 12 angefordert bzw. abgegeben
d) wie wurde denn der Beitrag errechnet, z.b. hast Du eine Gewinn/ Verlustrechnung abgegeben ---- oder wie????
Für Dich ist und bleibt der alleinige Ansprechpartner die KSK, denn die ist vorrangig.
Gruß Bully