Von PKV in gesetzl. Familienversicherung
Moderatoren: Jürgen, Czauderna
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Von PKV in gesetzl. Familienversicherung
Hallo
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich war bis 2002 selbstständig und in der PKV. Nachdem mein Betrieb Pleite ging konnte ich auch keine PKV-Beiträge mehr bezahlen und flog natürlich aus der Versicherung.
In der Folgezeit (und auch aktuell) war/bin ich überhaupt nicht versichert, bin keiner bezahlten Tätigkeit nachgegangen, habe mich nicht arbeitslos gemeldet und auch kein Hartz IV beantragt, sondern mich lediglich als "Hausmann" im gemeinsamen Haushalt von meiner Freundin und mir betätigt.
Da ich mich jetzt nun wieder in ein "normales" Leben eingliedern will und wir auch mit dem Gedanken spielen, zu heiraten, habe ich mich mit meiner ehemaligen PKV in Verbindung gesetzt, bei der ich mich ja erstmal wieder versichern muß. Logisch, daß dabei natürlich die Strafnachzahlung für 2009 fällig wird und ich in den teuren Basistarif eingestuft werde. Damit habe ich gerechnet und das ist auch akzeptiert, nur kann und will ich die ca 560 Euro Monatsbeitrag nicht auf Dauer stemmen.
Frage 1:
Da wir nun ohnehin mit dem Gedanken spielen zu heiraten, stellt sich jetzt die Frage, ob ich aufgrund von Heirat ohne weiteres wieder aus der PKV rauskomme, wenn ich in die gesetzliche Familienversicherung meiner Freundin bzw Frau wechseln möchte.
Auf mehrfache Anfrage bei meiner PKV (Signal-Iduna) konnte mir dort niemand eine vernünftige Antwort geben bzw kam es mir so vor, als würde diesbezüglich nur rumgedruckst.
Frage 2:
Außerdem würde mich interessieren, welche Möglichkeiten es noch geben würde, daß ich so schnell wie möglich wieder aus der PKV rauskomme.
Bei Annahme einer Tätigkeit, ist klar.
Wie ist das, wenn ich mich nach Vertragsabschluß der PKV sofort arbeitslos melde, komme ich da auch raus?
Und bitte nicht falsch verstehen, mir geht es nicht darum, dem Staat auf der Tasche zu liegen (das habe ich die letzten 7 Jahre auch nicht gemacht), ich suche nur nach Möglichkeiten, so schnell wie möglich wieder aus der PKV rauszukommen.
Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Gruß,
Reiner
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich war bis 2002 selbstständig und in der PKV. Nachdem mein Betrieb Pleite ging konnte ich auch keine PKV-Beiträge mehr bezahlen und flog natürlich aus der Versicherung.
In der Folgezeit (und auch aktuell) war/bin ich überhaupt nicht versichert, bin keiner bezahlten Tätigkeit nachgegangen, habe mich nicht arbeitslos gemeldet und auch kein Hartz IV beantragt, sondern mich lediglich als "Hausmann" im gemeinsamen Haushalt von meiner Freundin und mir betätigt.
Da ich mich jetzt nun wieder in ein "normales" Leben eingliedern will und wir auch mit dem Gedanken spielen, zu heiraten, habe ich mich mit meiner ehemaligen PKV in Verbindung gesetzt, bei der ich mich ja erstmal wieder versichern muß. Logisch, daß dabei natürlich die Strafnachzahlung für 2009 fällig wird und ich in den teuren Basistarif eingestuft werde. Damit habe ich gerechnet und das ist auch akzeptiert, nur kann und will ich die ca 560 Euro Monatsbeitrag nicht auf Dauer stemmen.
Frage 1:
Da wir nun ohnehin mit dem Gedanken spielen zu heiraten, stellt sich jetzt die Frage, ob ich aufgrund von Heirat ohne weiteres wieder aus der PKV rauskomme, wenn ich in die gesetzliche Familienversicherung meiner Freundin bzw Frau wechseln möchte.
Auf mehrfache Anfrage bei meiner PKV (Signal-Iduna) konnte mir dort niemand eine vernünftige Antwort geben bzw kam es mir so vor, als würde diesbezüglich nur rumgedruckst.
Frage 2:
Außerdem würde mich interessieren, welche Möglichkeiten es noch geben würde, daß ich so schnell wie möglich wieder aus der PKV rauskomme.
Bei Annahme einer Tätigkeit, ist klar.
Wie ist das, wenn ich mich nach Vertragsabschluß der PKV sofort arbeitslos melde, komme ich da auch raus?
Und bitte nicht falsch verstehen, mir geht es nicht darum, dem Staat auf der Tasche zu liegen (das habe ich die letzten 7 Jahre auch nicht gemacht), ich suche nur nach Möglichkeiten, so schnell wie möglich wieder aus der PKV rauszukommen.
Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Gruß,
Reiner
Hallo Reiner,
1.mit Eheschließung ist die Mitversicherung mit deiner Frau sofort möglich, sofern deine Einnahmen 360 € (400 € bei Minijob) nicht übersteigen.
2. Arbeitslos melden nützt für die Krankenversicherung nichts, da du auch Arbeitslosengeldanspruch haben müßtest und dies mangels Versicherungszeit nicht vorliegt.
1.mit Eheschließung ist die Mitversicherung mit deiner Frau sofort möglich, sofern deine Einnahmen 360 € (400 € bei Minijob) nicht übersteigen.
2. Arbeitslos melden nützt für die Krankenversicherung nichts, da du auch Arbeitslosengeldanspruch haben müßtest und dies mangels Versicherungszeit nicht vorliegt.
Stimmt, aber aufpassen,er muß nicht nur für 09 Nachzahlen!Rentner hat geschrieben:
1.mit Eheschließung ist die Mitversicherung mit deiner Frau sofort möglich, sofern deine Einnahmen 360 € (400 € bei Minijob) nicht übersteigen.
2. Arbeitslos melden nützt für die Krankenversicherung nichts, da du auch Arbeitslosengeldanspruch haben müßtest und dies mangels Versicherungszeit nicht vorliegt.
Er muss nicht nachzahlen, sondern bezahlt eine Strafe ab Februar 2009 in Höhe der Monatsbeiträge. Für die PKV gelten andere Bedingungen als für die gesetzl. Krankenversicherung.Kranker hat geschrieben:Stimmt, aber aufpassen,er muß nicht nur für 09 Nachzahlen!Rentner hat geschrieben:
1.mit Eheschließung ist die Mitversicherung mit deiner Frau sofort möglich, sofern deine Einnahmen 360 € (400 € bei Minijob) nicht übersteigen.
2. Arbeitslos melden nützt für die Krankenversicherung nichts, da du auch Arbeitslosengeldanspruch haben müßtest und dies mangels Versicherungszeit nicht vorliegt.
MfG
ratte1
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- Registriert: 10.11.2009, 09:30
Hallo.
Da ich ungern zu denen gehöre, die sich nur melden wenn sie was brauchen, hier mal ein kleines Update zu meinem Fall. Eventuell hilft es dem einen oder anderen mal, wenn er weiß auf was er sich vorbereiten muß. Vor allem wenn man kein Geld hat um sinnlose, zeitraubende und somit kostspielige Kompetenzgerangel der Versicherungen auszusitzen.
Aktuell sieht es so aus, daß ich nun schon anderthalb Monate darum bemüht bin, mich endlich wieder zu versichern, letztendlich aber immer noch "ohne" dastehe.
Aber erst mal der Reihe nach:
meine Recherchen hatten ergeben, daß falls mir eine staatliche Unterstützung zusteht, sich auch die Beitragspflicht für die PKV halbieren würde. So bin ich also als erstes zum Arbeitsamt, wo man mich sofort in die Hartz4-Abteilung weiterleitete. Nach der Schilderung meines Falles (und vor allem was die Wiederversicherungspflicht bei meinem letzten Versicherer betraf), taten sich hier dann wahre Abgründe von Informationsdefiziten seitens der Sachbearbeiter auf. Zeitweise war schon im Gespräch, daß ich versuchen sollte, mich bei mehreren gesetzlichen Versicherungen anzumelden und bei Ablehnung dann diesbezügliche schriftliche Bestätigungen verlangen sollte. Ebenso sollte ich von meinem letzten Versicherer (also der PKV der Signal Iduna) eine schriftliche Begründung verlangen, warum diese einen Beitragssatz von fast 570 Euro verlangt.
Hallo? Wir reden hier von einer gesetzlichen Regelung und nicht von einer willkürlichen Handhabung der Versicherungen!
Anscheinend war ich wohl der einize im Haus, der davon wenigstens ein bißchen Ahnung hatte.
Aber 5 Minuten später hatte sich meine Unterstützungsanfrage dann ohnehin von selbst erledigt, da das Einkommen meiner Freundin um ein paar Euro über der Bemessungsgrenze lag und ich somit ohnehin keine Unterstützung und auch keine Halbierung des PKV-Beitrages erhalten würde.
Also wieder nach hause und bei der Signal einen Antrag auf Wiederversicherung (Basistarif) in der PKV beabtragt. Als der Antrag dann kam, sollte ich plötzlich auch noch eine ärtzliche Untersuchung vorlegen, obwohl dies laut Gesetz für eine Wiederaufnahme im Basistarif nicht zur Bedingung gemacht werden darf. Begründet wurde dies aber mit der lapidaren Erklärung, daß eine ärztliche Untersuchung notwendig sei um einen späteren Wechsel (nach 18 Monaten!) in einen günstigeren Tarif innerhalb der SIGNAL (PKV) zu ermöglichen.
Nochmal
Bei einem Telefonat, in dem ich erklärte, daß ich beabsichtige, ohnehin nur 1 Monatsbeitrag bei der SIGNAL zu bleiben und dann in die Familienversicherung meiner Frau (ich hatte inzwischen geheiratet) wechseln möchte, sollte ich einen Antrag auf Verzicht der ärztlichen Untersuchung stellen (hab ich gemacht, denn es nutzt ja nichts, wenn ich mich mit denen am Telefon rumstreite), wobei mir aber keine Zusicherung auf Erfolg in Aussicht gestellt wurde. Gleichzeitig wurde mir auch erklärt, daß ich bei einem vorzeitigen Wechsel (der PKV-Vertrag läuft normalerweise 18 Monate) in die gesetzliche Familienversicherung meiner Frau, eine Aufnahmebestätigung dieser GKV bei der SIGNAL vorlegen müßte, damit der bestehende Vertrag überhaupt gekündigt werden kann. Die GKV hingegen fordert vor einer Aufnahme eine Bestätigung, daß das Versicherungsverhältnis bei der PKV gekündigt wurde.
Aha!
Momentan habe ich noch nichts unterschrieben, da ich mich nicht auf das Risiko einlasse, aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten und langwierigen Verwaltungsvorgängen innerhalb der Versicherungen für längere Zeit in der PKV festzustecken und horrende Beiträge zahlen zu müssen (zumal ich gar nicht wüßte, woher ich die finanziellen Mittel nehmen sollte).
Ich denke mal, das wird noch einige Zeit hin- und hergehen und für reichlich Verdruß und schlaflose Nächte sorgen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Gruß,
Reiner
Da ich ungern zu denen gehöre, die sich nur melden wenn sie was brauchen, hier mal ein kleines Update zu meinem Fall. Eventuell hilft es dem einen oder anderen mal, wenn er weiß auf was er sich vorbereiten muß. Vor allem wenn man kein Geld hat um sinnlose, zeitraubende und somit kostspielige Kompetenzgerangel der Versicherungen auszusitzen.
Aktuell sieht es so aus, daß ich nun schon anderthalb Monate darum bemüht bin, mich endlich wieder zu versichern, letztendlich aber immer noch "ohne" dastehe.
Aber erst mal der Reihe nach:
meine Recherchen hatten ergeben, daß falls mir eine staatliche Unterstützung zusteht, sich auch die Beitragspflicht für die PKV halbieren würde. So bin ich also als erstes zum Arbeitsamt, wo man mich sofort in die Hartz4-Abteilung weiterleitete. Nach der Schilderung meines Falles (und vor allem was die Wiederversicherungspflicht bei meinem letzten Versicherer betraf), taten sich hier dann wahre Abgründe von Informationsdefiziten seitens der Sachbearbeiter auf. Zeitweise war schon im Gespräch, daß ich versuchen sollte, mich bei mehreren gesetzlichen Versicherungen anzumelden und bei Ablehnung dann diesbezügliche schriftliche Bestätigungen verlangen sollte. Ebenso sollte ich von meinem letzten Versicherer (also der PKV der Signal Iduna) eine schriftliche Begründung verlangen, warum diese einen Beitragssatz von fast 570 Euro verlangt.
Hallo? Wir reden hier von einer gesetzlichen Regelung und nicht von einer willkürlichen Handhabung der Versicherungen!
Anscheinend war ich wohl der einize im Haus, der davon wenigstens ein bißchen Ahnung hatte.
Aber 5 Minuten später hatte sich meine Unterstützungsanfrage dann ohnehin von selbst erledigt, da das Einkommen meiner Freundin um ein paar Euro über der Bemessungsgrenze lag und ich somit ohnehin keine Unterstützung und auch keine Halbierung des PKV-Beitrages erhalten würde.
Also wieder nach hause und bei der Signal einen Antrag auf Wiederversicherung (Basistarif) in der PKV beabtragt. Als der Antrag dann kam, sollte ich plötzlich auch noch eine ärtzliche Untersuchung vorlegen, obwohl dies laut Gesetz für eine Wiederaufnahme im Basistarif nicht zur Bedingung gemacht werden darf. Begründet wurde dies aber mit der lapidaren Erklärung, daß eine ärztliche Untersuchung notwendig sei um einen späteren Wechsel (nach 18 Monaten!) in einen günstigeren Tarif innerhalb der SIGNAL (PKV) zu ermöglichen.
Nochmal
Bei einem Telefonat, in dem ich erklärte, daß ich beabsichtige, ohnehin nur 1 Monatsbeitrag bei der SIGNAL zu bleiben und dann in die Familienversicherung meiner Frau (ich hatte inzwischen geheiratet) wechseln möchte, sollte ich einen Antrag auf Verzicht der ärztlichen Untersuchung stellen (hab ich gemacht, denn es nutzt ja nichts, wenn ich mich mit denen am Telefon rumstreite), wobei mir aber keine Zusicherung auf Erfolg in Aussicht gestellt wurde. Gleichzeitig wurde mir auch erklärt, daß ich bei einem vorzeitigen Wechsel (der PKV-Vertrag läuft normalerweise 18 Monate) in die gesetzliche Familienversicherung meiner Frau, eine Aufnahmebestätigung dieser GKV bei der SIGNAL vorlegen müßte, damit der bestehende Vertrag überhaupt gekündigt werden kann. Die GKV hingegen fordert vor einer Aufnahme eine Bestätigung, daß das Versicherungsverhältnis bei der PKV gekündigt wurde.
Aha!
Momentan habe ich noch nichts unterschrieben, da ich mich nicht auf das Risiko einlasse, aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten und langwierigen Verwaltungsvorgängen innerhalb der Versicherungen für längere Zeit in der PKV festzustecken und horrende Beiträge zahlen zu müssen (zumal ich gar nicht wüßte, woher ich die finanziellen Mittel nehmen sollte).
Ich denke mal, das wird noch einige Zeit hin- und hergehen und für reichlich Verdruß und schlaflose Nächte sorgen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Gruß,
Reiner
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- Registriert: 10.11.2009, 09:30
So - nach monaterlanger Odyssee scheint die Sache wohl ausgestanden.
Letztendlich bin ich nun in der gesetzl. Familienversicherung meiner Frau versichtert und so wie es momentan aussieht, muß ich wahrscheinlich nicht mal diesen Strafbeitrag nachzahlen, da ich letztmalig (2001) in der PKV versichert war und jetzt direkt in die GKV gewechselt bin. Hier scheint es wohl eine Gesetzeslücke zu geben, denn da ich aus der PKV komme, hat die GKV keinen Ansatz ab wann und wieviel sie mir überhaupt in Rechnung stellen kann. Es fehlt nämlich jegliche Bemessungsbasis, da für mich als Mitversicherten in der gesetzl. Familienversicherung überhaupt keine Kosten entstehen. Somit wäre der Berechnungssatz für den Strafbeitrag = NULL
Würde mich natürlich freuen wenn das so bleibt.
Als Fazit dieser ganzen Geschichte kann ich nur eines sagen: PKV und GKV reißen sich um keinen, der längere Zeit nicht versichert war. Falschberatungen bzw Falschinformationen waren bei beiden die Regel (am Telefon sowieso und teilweise unterstelle ich hier sogar Methode, denn sobald eine Bitte um schriftliche Bestätigung mancher Aussagen erfolgte, wollte man sich plötzlich nur "versprochen" haben).
Den Durchbrauch brachte letztendlich ein 10-minütiges telefonisches Beratungsgespräch mit der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deuschland). Kostenlos und absolut kompetent! Mit deren "Anleitung zur Vorgehensweise" im Gepäck, war ich mit einem Aufwand vor nur 1 Telefonat und 1 Brief innerhalb von 4 Tagen versichert, wofür ich mich vorher 3 Monate vergeblich bemüht hatte.
Falls sich noch etwas ergeben sollte, melde ich mich nochmal. Wenn nicht, hoffe ich, mit meinem Beitrag wenigstens dem ein-oder -anderen ein paar nützliche Informationen gegeben zu haben.
Gruß,
Reiner
Letztendlich bin ich nun in der gesetzl. Familienversicherung meiner Frau versichtert und so wie es momentan aussieht, muß ich wahrscheinlich nicht mal diesen Strafbeitrag nachzahlen, da ich letztmalig (2001) in der PKV versichert war und jetzt direkt in die GKV gewechselt bin. Hier scheint es wohl eine Gesetzeslücke zu geben, denn da ich aus der PKV komme, hat die GKV keinen Ansatz ab wann und wieviel sie mir überhaupt in Rechnung stellen kann. Es fehlt nämlich jegliche Bemessungsbasis, da für mich als Mitversicherten in der gesetzl. Familienversicherung überhaupt keine Kosten entstehen. Somit wäre der Berechnungssatz für den Strafbeitrag = NULL
Würde mich natürlich freuen wenn das so bleibt.
Als Fazit dieser ganzen Geschichte kann ich nur eines sagen: PKV und GKV reißen sich um keinen, der längere Zeit nicht versichert war. Falschberatungen bzw Falschinformationen waren bei beiden die Regel (am Telefon sowieso und teilweise unterstelle ich hier sogar Methode, denn sobald eine Bitte um schriftliche Bestätigung mancher Aussagen erfolgte, wollte man sich plötzlich nur "versprochen" haben).
Den Durchbrauch brachte letztendlich ein 10-minütiges telefonisches Beratungsgespräch mit der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deuschland). Kostenlos und absolut kompetent! Mit deren "Anleitung zur Vorgehensweise" im Gepäck, war ich mit einem Aufwand vor nur 1 Telefonat und 1 Brief innerhalb von 4 Tagen versichert, wofür ich mich vorher 3 Monate vergeblich bemüht hatte.
Falls sich noch etwas ergeben sollte, melde ich mich nochmal. Wenn nicht, hoffe ich, mit meinem Beitrag wenigstens dem ein-oder -anderen ein paar nützliche Informationen gegeben zu haben.
Gruß,
Reiner
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Genau so war es, nur daß die GKV meiner Frau dies am Telefon jedesmal bestritt und erst nach Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung dieser Aussage, einlenkte.Rentner hat geschrieben:Hallo Reiner,
1.mit Eheschließung ist die Mitversicherung mit deiner Frau sofort möglich, sofern deine Einnahmen 360 € (400 € bei Minijob) nicht übersteigen.
Danke
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