Rückstände nach 4 Jahren einfordern
Moderatoren: Jürgen, Czauderna
Nein das denke ich nicht. Sie wussten ja nicht davon. Und als bei meiner damaligen Krankenhaus Rechnung ein Fehler drin war haben sie ja auch angeschrieben. Und die zwei Jahre für die eidesstattliche Versicherung ist ja noch nicht um. Also warum sollten sie es jetzt dann eintreiben wollen wenn sie von wussten.
sobald die Kasse eine Forderung in die Vollstreckung gibt, erfährt sie automatisch, ob eine Eidesstattliche Versicherung vorliegt. dass muss nicht vom Versicherten mitgeteilt werden, damit sie es erfahren. aber du hast recht, wenn derzeit noch nicht abgelaufen, dann kann sie auch nicht eintreiben.Nana8 hat geschrieben:Sie wussten ja nicht davon.
Aber das passt doch hinten und vorne nicht mit den Zeiten
Es handelt sich angeblich um einen versäumten Beitrag aus 2011
Im Juli 2012 kam es angeblich zu einem rechtskräftigen Titel
Durch diesen Titel hätte man also in dem Zeitraum von August 2012/bis 2014 vollstrecken können. Dieses wurde aber nicht. Auch keine Aufforderung oder Ankündigung
Nov2016 wurde informiert das Beiträge verjährt sind und aus dem Beitragskonto entfernt wurden. Von August 2012- November 2016 keine Aufforderung oder Ankündigung..
Es handelt sich angeblich um einen versäumten Beitrag aus 2011
Im Juli 2012 kam es angeblich zu einem rechtskräftigen Titel
Durch diesen Titel hätte man also in dem Zeitraum von August 2012/bis 2014 vollstrecken können. Dieses wurde aber nicht. Auch keine Aufforderung oder Ankündigung
Nov2016 wurde informiert das Beiträge verjährt sind und aus dem Beitragskonto entfernt wurden. Von August 2012- November 2016 keine Aufforderung oder Ankündigung..
Hallo,
Man könnte es aber auch so sehen - mit der jetzigen "Anforderung" wird die Verjaehrung ( 31.12.2016) erneut unterbrochen, also auf den 31.12.2020. Man will die Sache nun endlich vom Tisch haben und macht dir deshalb diesen Vorschlag, vielleicht auch aus Revisionsgruenden - nur so eine Ueberlegung von mir.
Gruß
Czauderna
Man könnte es aber auch so sehen - mit der jetzigen "Anforderung" wird die Verjaehrung ( 31.12.2016) erneut unterbrochen, also auf den 31.12.2020. Man will die Sache nun endlich vom Tisch haben und macht dir deshalb diesen Vorschlag, vielleicht auch aus Revisionsgruenden - nur so eine Ueberlegung von mir.
Gruß
Czauderna