Hallo,
ich habe jetzt ewig verschiedene Foren durchstöbert, aber leider keinen vergleichbaren Fall gefunden, also habe ich mich hier angemeldet und hoffe jemand kann mir helfen:
Ich bin 23, Studentin und über meinen Vater (Beamter) privat versichert. Seit einem Jahr habe ich einen Gewerbeschein, über den ich verschiedene Promo- und Gastrojobs mache, damit verdiene ich im Jahr ca. 3000 €.
Jetzt arbeite ich seit einem Monat zusätzlich an der Uni als Hilfswissenschaftler auf Lohnsteuerkarte und verdiene damit 300 € im Monat.
Jetzt meine Frage: bin ich weiter über meinen Vater versichert? Gilt hier ein Jahreshöchsbetrag oder ist schon Gewerbeschein an sich nicht zulässig (habe ich in einigen beiträgen gelesen)?
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, beste Grüße
Marie
PKV und Gewerbeschein
Moderatoren: Jürgen, Czauderna
Sorry aber mit PKV kenn ich mich nicht aus.
Ich wußte gar nicht, dass es in der PKV eine Familienversicherung gibt. Oder was heißt "über meinen Vater privat versichert"?
Bist du ein eigenständiger Versicherter dieser PKV oder irgendwie doch kostenfrei Familienversichert?
Normalerweise doch nicht, oder ist das bei dieser Beamtenkasse anders???
Ich wußte gar nicht, dass es in der PKV eine Familienversicherung gibt. Oder was heißt "über meinen Vater privat versichert"?
Bist du ein eigenständiger Versicherter dieser PKV oder irgendwie doch kostenfrei Familienversichert?
Normalerweise doch nicht, oder ist das bei dieser Beamtenkasse anders???
Als Familienangehörige von Beamten bekommt man billige PKV-Tarife, weil eben teilweise die Beihilfekasse zahlt. Aus der Beihilfeverordnung zu Kindern:
Ein Anspruch auf Beihilfe für Kinder als berücksichtigungsfähige Angehörige besteht grundsätzlich so lange, wie der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag nach dem BBesG oder dem BeamtVG gezahlt wird.
Ein Anspruch auf Beihilfe für Kinder als berücksichtigungsfähige Angehörige besteht grundsätzlich so lange, wie der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag nach dem BBesG oder dem BeamtVG gezahlt wird.