mit dem folgenden Text habe ich mich bereits an das Forum "www.forum-sozialhilfe.de" gewendet. Dort hat man mir geraten meine Fragen besser in diesem Forum zu stellen. Das möchte ich nun hiermit tun, allerdings wusste ich nicht genau welche Rubrik die passende ist...
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Ich habe ein etwas spezielles Problem (Notsituation) und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann:
- Ich bin seit 2002 erkrankt mit jährlich zunehmendem Grad und konnte deshalb weder eine Ausbildung abschließen, noch einen Beruf ausüben.
- Bis Oktober 2008 war ich noch zum Ausbildungstarif privat krankenversichert, konnte mir dann aber die regulären vollen Beiträge nicht leisten und kündigte.
- Ich bin jahrelang von Arzt zu Arzt gegangen aber keiner vermochte zu helfen. Ich vereinsamte immer mehr und entwickelte Suchtprobleme. Von einer Gesetzesänderung bezüglich Krankenversicherungspflicht bekam ich folglich nichts mit. Ich lebte weiter von gesparten Reserven und scheute mich schon früher Hilfe bei der ArGE aufzusuchen.
- Im Oktober 2009 war ich aber gezwungen Arbeitslosengeld zu beantragen, da die gesparten Reserven zur Neige gingen. Der Antrag wurde bewilligt und ich erhalte seitdem Arbeitslosengeld (so weit so gut).
- Ich bin jedoch aufgrund der gesundheitlichen Probleme kaum psychisch belastbar und kaum arbeitsfähig (vom Amtsarzt bestätigt). Ärztliche und am besten stationäre Behandlung ist angebracht.
- Eine gesetzliche Krankenversicherung ist nach Anfrage für mich allerdings nicht möglich bzw. es will mich keine nehmen, da ich zuletzt privat versichert war. (Laut Aussage der GKV tritt seit 1.1.2009 mit dem Arbeitslosengeld 2 keine Versicherungspflicht mehr in Kraft.)
- Ich wandte mich deshalb an die private Versicherung, bei der ich zuletzt versichert war. Diese würde (muss) mich zwar aufnehmen, verlangt jedoch für den Zeitraum ab 2009 bis Antragstellung des Arbeitslosengeldes die vollständige Nachzahlung aller Monatsbeiträge (Prämienzuschlag).
- Diese kann ich verständlicherweise nicht aufbringen (es handelt sich um weit über 2000 EUR) und die ArGE kommt auch nicht für die Nachzahlungsforderung auf.
Vor allem quälen mich folgende Fragen:
- Liegt hier nicht eine eklatante Gesetzeslücke vor (selbst die ArGE sieht das so, weiß aber keinen Rat)? Kann von einem mittellosen erkrankten Menschen, der genau aus diesem Grunde hilfebedürftig geworden ist und Arbeitslosengeld 2 empfängt, eine derartige Nachzahlung verlangt werden?
- Ich habe aus Angst vor der Nachzahlungsforderung bislang noch keinen Antrag an die PKV geschickt. Wie reagiere ich auf diese Forderung, wenn ich den Antrag stellen würde (schließlich muss ich ja irgendwie versichert sein)? Lege ich einen Widerspruch ein? Was wären die Konsequenzen (Prozess + Kosten)? Wer könnte mich unterstützen? Einen Rechtsbeistand kann ich mir ja auch wohl kaum leisten...
Für jede Hilfe und jeden Tipp bin ich dankbar und grüße aus dem Münsterland,
Andi