Mehrfacher Wechsel zwischen privater und gesetzlicher KV
Moderatoren: Jürgen, Czauderna
Mehrfacher Wechsel zwischen privater und gesetzlicher KV
Kann mir jemand folgende Frage beantworten? Bei Abschluß meiner PKV erklärte mir der Versicherungsberater, dass nach einem Wechsel von der PKV in die GKV durch Arbeitslosigkeit, und einer Rückkehr in die PKV durch eine neue Jobaufnahme, eine endgültige Mitgliedschaft in der PKV besiegelt wäre und keine Rückkehr zu den gesetzlichen Kassen mehr möglich ist. Trifft das wirklich (noch) zu oder liegt eine andere Sachlage vor
Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist generell nur bei Bezug von ALG I (nicht ALG II) möglich, grundsätzlich auch nur dann, wenn Du unter 55 Jahren alt bist. Von dieser Wechselpflicht (Versicherungspflicht) kann man sich befreien lassen - was dann auch lebenslang keine Versicherungspflicht mehr bei Bezug von ALG I auslöst.
Solltest Du in einer neuen Beschäftigung durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder versicherungsfrei werden und in die PKV wechseln, kann bei Änderungen ggf. trotzdem wieder Versicherungspflicht eintreten. Wie gesagt, mit Altersgrenze und unter bestimmten Bedingungen.
Solange Du dann allerdings in Deinem neuen Job versicherungsfrei bist (= die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitest), kannst Du nicht zurück in die GKV.
Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich geschrieben.
Solltest Du in einer neuen Beschäftigung durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder versicherungsfrei werden und in die PKV wechseln, kann bei Änderungen ggf. trotzdem wieder Versicherungspflicht eintreten. Wie gesagt, mit Altersgrenze und unter bestimmten Bedingungen.
Solange Du dann allerdings in Deinem neuen Job versicherungsfrei bist (= die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitest), kannst Du nicht zurück in die GKV.
Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich geschrieben.
Vielen Dank
Das habe ich verstanden und bedanke mich für die schnelle Antwort