Kostenerstattung in PKV für Medikamente

Moderatoren: Jürgen, Czauderna

Antworten
Peter1712
Beiträge: 5
Registriert: 06.08.2010, 13:34

Kostenerstattung in PKV für Medikamente

Beitrag von Peter1712 » 20.09.2010, 11:34

Hallo liebes Forum,

ich spiele momentan mit dem Gedanken eine private Krankenversicherung abzuschließen. Jetzt bin ich über Google auf eine Vergleichsseite für private Krankenversicherung gekommen (http://www.versicherung.net/kosten), die aber auch einen sehr guten Überblick über die verschiedenen Kriterien gibt.
Jetzt habe ich eine Frage zu einem Text über Kostenerstattung:
“Medikamente bezahlen Sie gleich in der Apotheke. Die Quittung darüber reichen Sie einfach bei der Versicherung ein, der Betrag wird auf Ihr Konto erstattet. Sind die Kosten – etwa für spezielle Medikamente – einmal sehr hoch, sollten Sie dies mit Ihrem Versicherer rechtzeitig klären. In aller Regel findet sich auch in diesem Fall eine einvernehmliche Lösung. “
Also könnte die PKV sich theoretisch weigern ein Medikament zu zahlen, dass sehr teuer ist, ich aber dringend brauche? Und ich müsste totkrank erst noch meine Versicherung anrufen, wohlmöglich 10 Minuten in einer Hotline hängen und dann erst zur Apotheke gehen?:shock:

Oder habe ich diesen Text falsch verstanden?:roll:

Vielen Dank schonmal im Voraus :)
Gruß Peter

Lord Dragon
Beiträge: 265
Registriert: 11.03.2009, 22:01

Beitrag von Lord Dragon » 20.09.2010, 13:42

@Peter1712
PKV kann Kostenerstattung mit entsprechender Begründung verweigern.
z.B. ein Arzt verschreibt dir ein Medikament, das 1200 EUR kostet. Es gibt aber auch ein Medikament für 800 EUR. Wirkung ist gleich und beide sind für deine Erkrankung zugelassen. Du holst dich aber, ohne mit PKV zu sprechen, das Medikament für 1200 EUR. PKV wird dir aber nur 800 EUR erstatten.

Bei treueren Medikamenten sollte man vorher schon mit PKV sprechen und Kostenzusage anfordern. Möglicherweise gibt es auch günstigere Medikamente. Dem Arzt ist es ja egal, er hat auch deinen PKV-Vertrag nicht gelesen.

Peter1712
Beiträge: 5
Registriert: 06.08.2010, 13:34

Beitrag von Peter1712 » 20.09.2010, 14:36

Ah okay, das hieße, dass die Rückerstattung nicht komplett verweigert werden kann, sondern nur die Differenz zum günstigsten Produkt dieser Art? Oder kann man das so pauschal nicht sagen?

Lord Dragon
Beiträge: 265
Registriert: 11.03.2009, 22:01

Beitrag von Lord Dragon » 20.09.2010, 23:39

Erstattung von medizinisch nicht notwendigen Leistungen könnte komplett verweigert werden. Wenn z.B. Medikament überhaupt nicht notwendig ist.

Peter1712
Beiträge: 5
Registriert: 06.08.2010, 13:34

Beitrag von Peter1712 » 22.09.2010, 10:41

okay danke, dann weiss ich schonmal bescheid.

Danke und lieben Gruß
Peter

Antworten