Ich habe folgendes Problem und benötige dafür einen Rat:
Ich wechsle gerade von der Selbständigkeit ins Angestelltenverhältnis (<45.000 €/Jahr) und möchte gerne meine PKV behalten, was auch möglich wäre, da die PKV für den neuen Arbeitgeber günstiger ausfällt als eine gesetztliche Krankenversicherung. Meine Frau (Angestellte <45.000 €/Jahr) ist in der GKV und über sie auch unser Sohn.
Meine Frage ist nun:
1. Wenn ich eines Tages über 45.000 Euro verdienen sollte und zugleich besser verdiene als meine Frau, muss unser Sohn dann ebenso wie ich privat versichert werden?
2. Gäbe es für mich dann noch die Möglichkeit in die GKV zurück zu wechseln? Oder muss ich trotz Angestelltenverhältnis dann in der PKV bleiben? Falls das so ist würde ich mir jetzt überlegen, ob die PKV wirklich besser für mich ist, oder ob ich nicht jetzt besser schon in die GKV gehe.
Nicht dass das später zum Boomerang wird...
Kann mir jemand von Euch dazu Auskunft geben?
Danke und Gruß
Stefan
Kann die PKV zur Falle werden?
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Re: Kann die PKV zur Falle werden?
1. Ja
2. In die GKV können Sie dann nur wechseln, wenn Sie unter Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) kommen. Sonst können Sie nicht in die GKV wechseln.
2. In die GKV können Sie dann nur wechseln, wenn Sie unter Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) kommen. Sonst können Sie nicht in die GKV wechseln.
Zwar schon alter Thread, dennoch Korrektur:
Zunächst ist erst einmal wichtig, dass es sich um ein eheliches oder adoptiertes Kind handelt. Wenn dem so ist und ein Elternteil privatversichert ist, so kann das Kind nur beitragsfrei in der GKV des anderen Elternteils bleiben, wenn das PKV-versicherte Elternteil nicht sowohl > JAEG und > Ehepartner verdient.
Aber: Eine Pflicht zum Eintritt in die PKV gibt es nie. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der GKV!
Zunächst ist erst einmal wichtig, dass es sich um ein eheliches oder adoptiertes Kind handelt. Wenn dem so ist und ein Elternteil privatversichert ist, so kann das Kind nur beitragsfrei in der GKV des anderen Elternteils bleiben, wenn das PKV-versicherte Elternteil nicht sowohl > JAEG und > Ehepartner verdient.
Aber: Eine Pflicht zum Eintritt in die PKV gibt es nie. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der GKV!