Hilfe! Beiträge nachzahlen...

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jule04
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Hilfe! Beiträge nachzahlen...

Beitrag von jule04 » 19.11.2013, 14:54

Hallo zusammen,

ich bin total geschockt...habe heute von meiner Krankenkasse erfahren, dass ich für meine Kinder Versicherungsbeiträge für die letzten sechs Jahre nachzahlen muss. Eine enorme Summe, die ich nicht in der Lage bin zurück zu erstatten!

Folgender Sachverhalt:

Meine Kinder erhalten seit 2007 eine Halbwaisenrente, deren Betrag den Höchstbetrag für eine Familienversicherung etwas überschreiten. Die Kinder haben zuvor einen Unterhalt erhalten, der nicht als Einkommen angerechnet wurde, nun bin ich irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass diese Halbwaisenrente als Ersatzleistung für den wegfallenden Unterhalt gesehen wird und daher ebenso nicht als Einkommen der Kinder gilt und habe dem deshalb nicht eine andere Bedeutung für die Familienversicherung zugemessen. Leider habe ich wohl in einem Fragebogen vor drei Jahren übersehen diese Angabe zu machen und habe es erst jetzt bei einer erneuten Befragung ausgefüllt, dies habe ich aber keinesfalls unter Vorsatz versäummt!
Nun hätte ich jedoch wohl die Kinder eigenständig versichern müssen. Die Krankenkasse hat jedoch in den letzten Jahren auch mindestens einen Nachweis über mein Einkommen erhalten. Da es sich hierbei um einen ALG II Bescheid handelte, war zumindest hier die Halbwaisenrente in voller Höhe mit aufgeführt. Offensichtlich wurde dies auch von der Krankenkasse übersehen. Zumindest kamen hier keinerlei Rückfragen diesbezüglich.
Die Kinder waren von Geburt an immer bei mir mitversichert und bisher schien dies nie ein Problem zu sein. Da ich in diesen Jahren auch immer ein sehr geringes Einkommen hatte, habe ich dies auch nie in Frage gestellt. Zudem werde ich mir die Beiträge für die Kinder nicht leisten können, da unser Gesamteinkommen zu gering ist. Keine Ahnung, wie ich das in Zukunft regeln soll??? Denn das geringe Gesammteinkommen scheint keine Berücksichtigung zu finden.


Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen!?

Meine Fragen an Euch:

1. gibt es eine Verjährungsfrist oder muss ich tatsächlich die vollen sechs Jahre Beiträge für meine Kinder nachzaheln?

2. Weshalb wird die Halbwaisenrente anders als der Unterhalt als Einkommen angerechnet? Dies stellt einen enormen Nachteil für meine Kinder und mich dar und ist für mich nicht nachvollziehbar! Denn wir haben nicht mehr Geld als vor dem Tod meines Partners bzW Vater meiner Kinder.Im Gegenteil. Das empfinde ich als ungerechtfertigt!

3. wie verhält es sich damit, dass die Krankenkasse offensichtlich in den Nachweisen über mein Einkommen (ALG II Bescheid) auch übersehen hat, dass meine Kinder eine Halbwaisenrente erhalten und hier in den vergangenen jahren nie eine Rückfrage an mich kam?


Vielen Dank fürs durchlesen und hoffentlich hilfreiche Antworten!


:wink:

LG Jule04

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.11.2013, 21:13

Von welcher Stelle wird die Rente denn gezahlt?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 20.11.2013, 14:45

Und weiss deine Krankenkasse davon das eine Halbweisenrente bezohen wird? Bzw hast du irgend wan nmal die Krankenkasse gewechselt?

röschen
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Beitrag von röschen » 20.11.2013, 17:05

Uff, Halbwaisenrente beträgt meines Wissens 10 % der Versichertenrente. D.h., wenn allein die Halbwaisenrente bewirkt, dass die Einkommensgrenze für Familienversicherung (385 EUR) überschritten wird, müsste der Verstorbene immense Rentenansprüche gehabt haben.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 20.11.2013, 17:55

Rente löst Versicherungspflicht aus, oder?

Bei Versorgungswerken ist die Halbwaisenrente kompfortabler.

Mizzy
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Beitrag von Mizzy » 20.11.2013, 23:09

Hallo Jule04,
diesen Fall hatte ich in meinem Bekanntenkreis auch. Eigentlich muss der KV-Beitrag wie bei allen Rentnern sofort von der Rente abgezogen und an die KK überwiesen werden - egal wie hoch die Rente ist. Manchmal übersieht die Rentenstelle das leider. Was ich weiss, liegt die Verjährungsfrist aber bei 4 jahren. In unserem Fall war es dann so, das über Jahre neben dem aktuellen KK-Beitrag der zuviel bezahlte Beitrag der letzten Jahre von der Rente abgezogen wurde. Für ALGII spielt ja nur die tatsächlich ausgezahlte Höhe der Halbwaisenrente eine Rolle, so dass der reduzierte Beitrag eigentlich vom Jobcenter ausgeglichen werden müsste.
Tut mir leid, dass ich nichts Positiveres zu diesem Thema beitragen kann.
Gruß Mizzy

jule04
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Beitrag von jule04 » 21.11.2013, 00:09

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Ich muss mir alles ersteinmal in Ruhe durchgehen und bin gerade dabei mich in dei Thematik zu vertiefen/ einzuarbeiten...dies ist für mich auf jeden Fall schon mal hilfreich!

Habe ich es richtig verstanden, dass hier in Deutschland, der KV Beitrag direkt von der Rente abgezogen wird? Ich kenne mich hier null aus, denn
die Halbwaisenrente für meine Kinder kommt von einer ausländischen Rentenversicherung (Schweiz). Deshalb wurden hier nicht direkt die Versicherungsbeiträge von der Rente abgezogen.Und wie gesagt, mir war in keinster Weise bewusst, dass dies im Gegensatz zu den vorherigen Unterhaltszahlungen eine Versicherungspflicht auslöst. Die Einkommensgrenze von 385 Euro wird hier auch nur minimal überschritten,was jedoch bedeutet, dass fast die Hälfte dieser Rente für die Krankenversicherung meiner Kinder verwendet werden muss. Ob das Job Center hier zwingend ausgleichen wird ,weiss ich nicht, da ja zunächst der volle Betrag auf meinem Konto landet und nicht abzüglich der KV Beiträge. Hier muss ich mich jedoch noch genauer erkundigen,ob dann immer noch der volle Betrag angerechnet wird...

Momentan bin ich der Auffassung, dass die KK zumindest anhand eines in dem besagten Zeitraum eingereichten ALGII Bescheides (Einkommensnachweis von mir) über den Bezug einer Rente hätte bescheid wissen müssen, da diese hier auch mit aufgeführt werden. Direkt angegeben habe ich diese jedoch unbeabsichtigter Weise und aus Unwissenheit leider nicht. Was ja leider nicht schützt... :( Es stellt sich für mich nur die Frage, ob dieser Bescheid als Angabe ausgereicht haben könnte? dann läge auch ein Versäumnis Seitens der KK vor, denn Nachfragen kamen hier nie. Nur liegt wohl hier bei mir die Beweispflicht...

Viele Grüße Jule04

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 21.11.2013, 00:59

jule04 hat geschrieben:Ich kenne mich hier null aus, denn
die Halbwaisenrente für meine Kinder kommt von einer ausländischen Rentenversicherung (Schweiz).
Hallo Jule,

dann brauchst du dich in das meiste gar nicht einlesen. Die Antworten gehen von einer deutschen Rentenzahlung aus.

Bei Rentenbezug aus der Schweiz wäre ggf. zu klären, ob die Kinder über die Schweiz versichert werden können. Damit kenne ich mich aber nicht aus.

Eventuell kann dir hier geholfen werden: kvg.org/rentner/default.htm

Wenn für die Kinder ALG II gezahlt wird, kommt aber auch eine Versicherungspflicht über das Jobcenter in Betracht (§ 5 Abs. 2a SGB V). Das Jobcenter scheint deine Kinder als "familienversichert" zu melden. Ggf. müsste deine Krankenkasse dem Jobcenter mitteilen, das kein Anspruch auf Familienversicherung bestand und die Meldungen daher auf "versicherungspflichtig" korrigiert werden müssen.

Gruß
Swantje

Poet
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Beitrag von Poet » 21.11.2013, 22:21

@jule. Die Krankenkasse hat ja nichts davon rückwirkend die Beiträge zu erheben, versuche doch mal, mit der Krankenkasse eine Vereinbarung zu treffen, dass die Beiträge nur für die Zukunft erhoben werden.

mariNaSi

Beitrag von mariNaSi » 22.11.2013, 09:00

Würde ich auch versuchen - einfach mal mit der Kasse sprechen wie mit den letzten 6 Jahren verfahren wird. Wenn du nicht darum kommst den Betrag zu zahlen, dann lässt die Kasse auch oft mit sich sprechen wie alles abgezahlt werden soll (moderate Raten).

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