Fragebogen über Einkommen

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Tops
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Fragebogen über Einkommen

Beitrag von Tops » 25.06.2013, 13:29

Ein erstes HALLO an dieses Forum und die Mitglieder.
Es ist immer etwas .... wenn man sich in einem Forum registriert und dann blöde Fragen stellt, jedoch zwingt mich gerade ein Problem zur Zeit dazu dies doch zu tun und dennoch zu hoffen etwas Hilfe zu bekommen.
Kurz zu mir:
Ich bin ein Mensch der schon immer mit seiner Familie in einem Haus gewohnt hat und der sehr für die Familie da ist.Meine Großmutter bekam vor einpaar Jahren einen Hirnschlag und mein Vater vor 6Jahren einen Herzinfarkt, meine Mutter die viel mit mir meine Großmutter versorgte, starb vor ca 1,5Jahren. Ich bin nicht Arbeitslos oder Hartz4 gemeldet da wir alle gemeinsam entschieden haben das ich mich um meine Großmutter und um meinen Vater kümmere, dafür kommt mein Vater für meine
Krankenkasse und meine Großmutter für meine restlichen kosten auf.Ich mache keine großen Sprünge,und bin sparsam.Bei uns war es irgendwie immer so, das sich mein Vater um fast alle wichtigen Dinge,
wie Versicherungen usw. kümmerte.Als er wegen des Herzinfarktes im Krankenhaus lag, wurde er von meiner Mutter abgelöst. Jetzt verstarb meine Mutter innerhalb einer sehr kurzen Zeit an Krebs und ein
riesen Durcheinander war erstmal da.Ich trennte mich von meiner Freundin und wurde zur gleichen Zeit auch noch von einem Autohändler und dann noch zusätzlich von einem Rechtsanwalt verarscht und lies
dort mein komplettes Ersparnis.Ich war und bin fast immer noch komplett am Ende, kümmere mich natürlich weiterhin um meinen Vater und Großmutter.Sorry für diese Vorgeschichte- falls es stört, kann das
ja bestimmt ein Admin löschen oder mir zumindest bescheid geben das ich es löschen soll.Auch sorry für mein Deutsch.
Ich habe nun leider das Problem das ich bei der HEK privat versichert bin.Ich zahle da schon über 8Jahre ein und bin mit denen eig. auch zufrieden.Es gibt ja die jährlichen Fragebögen über das Einkommen und
ich habe Diese leider 5Monate nicht zurück geschickt.Als ich mich drum gekümmert habe, und mit meiner Sachbearbeiterin von der HEK sprach, lies ich mir einen neuen Bogen zukommen und füllt den auch gleich
aus und schickte ihn zurück. Als ich mit meinem Vater die Kontoauszüge von Ihm kontrollierte, bemerkten wir das die HEK neben den üblichen monatlichen Beiträgen einmal über 2000euro und einmal 670euro
abgebucht hat.Meine Sachbearbeiterin hat mir kein Ton gesagt das die HEK soviel Geld vor kurzem abgebucht hat oder mich irgendwie kurzzeitig hochgestuft hat.Ich habe dort gleich angerufen und bekam einen anderen Bearbeiter an die Strippe.Ich erklärte ihm kurz das mir fälschlicherweise soviel Geld abgebucht wurde.Er kontrollierte anhand meiner Kundennummer und sagte auch das es wohl ein Fehler sei und ich
einen Drei-zeiler mit Unterschrift an die HEK zurückschicken soll.Dies wurde auch sofort gemacht und ich war beruhigter.Zwei Tage später rief meine Sachbearbeiterin an und erklärte mir das das Geld nicht
zurückgebucht werden kann weil es ein eine staatliche Behörde ging oder so.Sorry ich konnte dem Ganzen kaum folgen, ich war nur geschockt.Ich fragte nur ob ich später nochmal anrufen könnte.Ich war total überfordert mit dieser Situation und wusste absolut nicht weiter.
Wenn ich das meinem Vater erzähle bekommt der noch einen Herzinfarkt. Nach einem weiteren Telefonat mit einer anderen Sachbearbeiterin der HEK, habe ich nun das Geld von der Bank zurückbuchen lassen und habe nun per eMail meine Sachbearbeiterin gefragt ob eine Ratenzahlung möglich wäre.Bin ich jetzt wirklich so festgenagelt und muss den kompletten Betrag bezahlen? Ich kann nachweisen das ich
auf meinem Konto kein Geld bekommen habe und das ich kein Einkommen habe. Kann das wirklich nicht zurückrechnen? An welche Behörde geht das Geld den genau bei sowas?
Falls jemand irgendwelche hilfreichen Tipps für mich hat, außer die Post immer gleich zu bearbeiten, wäre ich sehr sehr dankbar.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.06.2013, 18:51

Bei der HEK privat versichert?

Die HEK ist eine gesetzliche Krankenkasse und sie sind freiwillig GKV versichert!

Anderes Forum - vor allem aht das überhaupt gar nichts mit Beitragsrückerstattung zu tun!

In den entsprechenden Foren (Gesetzliche Krankenversicherung) gibt es viele Beiträge, die sich mit der Thematik beschäftigen. Bitte suchen und Sie werden fündig!

Poet
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Beitrag von Poet » 25.06.2013, 22:39

@Tops: Ich bin nicht kleinlich wegen dem richtigen Beitrag im falschen Forumsabteil aber warum klärst Du nicht erst mal alles ab mit "Deiner Sachbearbeiterin" mit der Du ja ohnehin schon Kontakt hast bzw. hattest.

Hier ist jetzt Kommunikation angesagt. Das Zurückbuchen halte ich nicht für eine gute Idee, vor allem nicht, wenn die Kasse die Forderung an das Hauptzollamt zur Eintreibung gegeben hat.

Tops
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Beitrag von Tops » 26.06.2013, 08:19

Na das hat ja schon mal etwas mehr an Infos gebracht, vielen dank ihr beiden. Wie gesagt ich kenne mich da leider sehr schlecht aus, ist traurig aber ist leider so. Man kann den Thread ja hoffentlich noch löschen.

@Poet Ich habe ja erst zurückgebucht als mir das die Beraterin der HEK gesagt hat.Sie meinte ich soll das zurückbuchen und dann einen Ratenantrag stellen.Was könnte mir deiner Meinung den nun passieren?Muss ich unter Umständen nun mehr bezahlen?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.06.2013, 08:30

Moin, die Sachbearbeiterin sitzt mit Sicherheit bereits an Ihrem Schreibtisch - spätestens in 31 Minuten (09:00)! RUF!SIE!AN!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.06.2013, 09:01

Poet hat geschrieben:Hier ist jetzt Kommunikation angesagt. Das Zurückbuchen halte ich nicht für eine gute Idee, vor allem nicht, wenn die Kasse die Forderung an das Hauptzollamt zur Eintreibung gegeben hat.
Meinst Du wirklich, dass das Hauptzollamt eine Einzugsermächtigung hatte ??

Poet
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Beitrag von Poet » 26.06.2013, 11:06

@derKVProfi: I don't know exactly aber die Sachbearbeiterin wird es wissen.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.06.2013, 11:59

Das Hauptzollamt hat keine Einzugsermächtigung und würde auch nicht so einziehen ;-) Man kann das widerrufen! Vollstreckung nimmt Bargeld, bestätigte und garantierte Schecks und bestätigte Nachweise einer Überweisung!

Poet
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Beitrag von Poet » 26.06.2013, 12:15

@derKVProfi...schon klar, aber wenn die Kasse die Eintreibung an das HZA gegeben hat, dann wird es schwierig. Mir ist das alles etwas zu nebulös. Ein Gespräch mit der SB wird Klarheit bringen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.06.2013, 12:34

Nach einem weiteren Telefonat mit einer anderen Sachbearbeiterin der HEK, habe ich nun das Geld von der Bank zurückbuchen lassen und habe nun per eMail meine Sachbearbeiterin gefragt ob eine Ratenzahlung möglich wäre.
Zwischen Rückbuchung und der eMail lag aber wohl eher ein etwas längerer Zeitraum. Sonst wäre die Vollstreckung noch gar nicht beim Hauptzollamt.

Wenn die Forderung beim HZA vorliegt ist dieses eigentlich der Ansprechpartner für Ratenzahlungen. Aber gut, einige Kassen schalten sich dann da trotzdem ein.

Ein offenes Gespräch wäre aber immer al hilfreichsten und klärender als eine e-mail.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.06.2013, 13:23

Poet hat geschrieben:@derKVProfi...schon klar, aber wenn die Kasse die Eintreibung an das HZA gegeben hat, dann wird es schwierig. Mir ist das alles etwas zu nebulös. Ein Gespräch mit der SB wird Klarheit bringen.


Wenn es einen Einzug gegeben hat, der ausgeführt wurde, warum sollte es dann beim HZA gewesen sein? Es wurde vielleicht zum HZA gegeben nachdem dem Einzug widersprochen wurde, oder?

Poet
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Beitrag von Poet » 26.06.2013, 14:02

Ich weeeß es nich und Du weeeßt es oooch nich.

Tops
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Beitrag von Tops » 26.06.2013, 14:35

Wow wirklich sehr nett das ihr euch damit befasst.
Ich habe mich mit meiner Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt um mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen und habe mal nachgefragt an wen das Geld genau ging, ob Sie vll eine Kontaktmöglichkeit für mich zu dieser Behörde hat und warum es nicht zurückgerechnet werden kann. Hier Ihre Antwort:

Die Krankenkassen ziehen die Sozialversicherungsbeiträge zunächst ein und
übertragen sie an den Gesundheitsfonds, der vom Bundesversicherungsamt
verwaltet wird.
Eine direkte Durchwahlnummer oder andere Kontaktdaten haben wir leider
nicht für Sie.

Bei Ihnen erfolgte die Höchsteinstufung, da Sie die Ihnen zugesandten
Einkommensfragebögen nicht eingereicht haben. Der Gesetzgeber geht bei der
Beitragsberechnung von der Berechnung des Höchstbeitrages aus, wenn keine
geringeren Einkünfte nachgewiesen werden. Da wir den Einkommensfragen von
Ihnen nicht erhalten haben, wurde der Höchstbeitrag ab dem 1. Januar 2013
mit Bescheid vom 19. April 2013 aufgegeben.

Am 27. Mai 2013 haben Sie den Einkommensfragebogen ausgefüllt. Dieser ist
Ende Mai bei der HEK eingegangen und am 30. Mai 2013 bearbeitet worden. Die
Korrektur der Einstufung wurde ab dem 1. Juni 2013 vorzunehmen, da der
Fragebogen als neuer Antrag zu werten ist.


derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.06.2013, 14:40

Ja, so ist es!

Den gesundheitsfonds müssen Sie auch nicht anrufen können, weil der NICHTS mit Endkunden zu tun hat! Dieser sachverhalt ist für Sie als Mitglied völlig irrelevant!

Sie haben das geld, das eingezogen wurde, zurück geholt - sie sollten es schnellst möglich zur Kasse bringen (überweisen), weil mit HZA wird es teuer!

Es ist wie es ist - Sie haben eine Frist versäumt und müssen nun die Konsequenzen tragen!

Poet
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Beitrag von Poet » 26.06.2013, 14:55

Na, das ist doch mal eine Argumentation: Ihr Geld ist weg - Der Gesundheitsfonds hat es!

@Tops: Wenn das HZA noch nicht eingeschaltet wurde, dann vereinbare mit der Kasse eine Ratenzahlung oben auf die lfd. Beiträge drauf. Dann zahlst Du im Monat (Beispiel) vielleicht nicht 150€ sondern 300€ und bist in 17Monaten fertig mit der Summe.

Da wirst Du Dir trotzdem in den A... beißen: Viel Geld für einen einfach auszufüllenden Zettel.

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