Hallo
kann mir evtl. jemand meine Frage hilfreich beantworten? Ich schreibe hier für einen bekannten, der ein riesiges Problem mit seiner Krankenkasse hat. Diese hat ihm und seiner Frau bislang mtl. die anteiligen Fahrtkosten für Ihre tgl. Fahrten zu ihrem behandelden Arzt, welcher auch der nächstgelegene behandelne Arzt in dieser Sache (Substitutionstherapie), ist. Nun will die Krankenkasse meinem Bekannten und dessen Frau die Fahrtkosten nicht mehr Rückerstatten, da es angeblich ein neues Gesetz geben soll, wonach die Krankenkasse dies nicht mehr machen darf/kann/brauch oder wie auch immer. Da mein Bekannter und seine Frau beide von Hartz Iv leben,ein Wegfall der Fahrtkostenerstattung hätte für die beiden zur Folge, daß sie Ihre lebenswichtige Therapie abbrechen müßten und mit fast 100%-tiger Wahrscheinlichkeit wieder auf die schiefe Bahn geraten würden, wie kann man Ihnen helfen? Denn das Sozi lehnt eine Fahrtkostenübernahme kategorisch ab. An wen könnten die beiden sich jetzt noch wenden um ihre Fahrtkosten erstattet zu bekommen und dadurch auch ihre Therapie, die so positiv angeschlagen hat weiterführen zu können.
Bitte helft mir, wenn ihr was wißt. Danke
Fahrtkostenrückerstattung
Moderatoren: Jürgen, Czauderna
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Hallo,
ich bin der Meinung, dass solche Fahrkosten zur ambulanten Behandlung keine Kassenleistung sind. Oder liegt eine Gehbehinderung vor?
Guck mal hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__60.html
Ob Deine Freunde von Hartz IV leben, und ob ihnen das Leben schwer mitgespielt hat - ist leider nicht das Problem der Krankenkasse.
LG, Fee
ich bin der Meinung, dass solche Fahrkosten zur ambulanten Behandlung keine Kassenleistung sind. Oder liegt eine Gehbehinderung vor?
Guck mal hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__60.html
Ob Deine Freunde von Hartz IV leben, und ob ihnen das Leben schwer mitgespielt hat - ist leider nicht das Problem der Krankenkasse.
LG, Fee
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Die Krankenkasse bezieht sich wohl auf diese Urteil des Bundessozialgerichts: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... b&id=60947
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