Doppelter Krankenkassenbeitrag für Minijob-Verdienst rechtswidrig
Das Bundessozialgericht (Az.: B 12 KR 20/01 R) hat die doppelte Beitragsbelastung für Personen, die einen Minijob hatten und gleichzeitig freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse waren, für rechtswidrig erklärt. Diese Personen wurden bis dahin zweimal zur Kasse gebeten.
13% des Gehalts führt der Arbeitgeber pauschal an die Kasse ab. Zusätzlich wurde früher der Verdienst aus dem Minijob bei der Festlegung der Bemessungsgrundlage für die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse berücksichtigt und mit deren Beitragssatz (beispielsweise 13,3%) belastet. So gingen insgesamt etwa 26% des geringfügigen Zusatzeinkommens an die Krankenkasse. Auch freiwillig versicherte Selbstständige, Beamte und Sozialhilfeempfänger wurden dergestalt abkassiert.
Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale dürften nach dem Urteil des Bundessozialgerichts mehr als 100 000 Versicherte Anspruch auf die Erstattung zuviel bezahlter Kassenbeiträge haben. Darauf, dass die Krankenkassen von sich aus die zuviel berechneten Beiträge erstatten, sollte man sich allerdings besser nicht verlassen. Wer einen Antrag auf Erstattung stellt, ist auf der sicheren Seite. Die Ansprüche verjähren innerhalb von vier Jahren. Sollte im einen oder anderen Fall kein Erstattungsanspruch vorliegen, ist eine beantragte Überprüfung durch die Krankenkasse dennoch ein berechtigtes Anliegen der Versicherten.
Gruß Bully
Doppelter Krankenkassenbeitrag für Minijob-Verdienst rechtsw
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