Chance um um 15 Jahre Nachzahlung herumzukommen?
Moderatoren: Jürgen, Czauderna
Chance um um 15 Jahre Nachzahlung herumzukommen?
Hallo,
meine Mutter hat folgendes Problem:
Sie ist seit 15 Jahren über meinen Vater in der Krankenversicherung für Bahnangestellte (müsste KVB Rosenheim sein wenn ich mich nicht irre). Mein Vater hat sie damals über ihn mitversichert und ging davon aus dass auch die Pflegeversicherung mit inbegriffen ist. Da die Krankenkasse die Kosten für ein Beatmungsgerät dieses Jahr übernehmen sollte kam von Ihr eine Mitteilung dass für meine Mutter keine Pflegeversicherung gemacht wurde und sie die Beiträge nun für 15 Jahre nachbezahlen soll. Als mein Vater damals die Versicherung machte ging er davon aus dass auch die Pflegeversicherung mit eingerechnet wurde, es gab von der Krankenkasse über den gesamten Zeitraum keinen Hinweis darauf oder eine Auskunft dass keine Pflegeversicherung besteht. Nun besteht die KK auf die Nachzahlung und hat netterweise auch damit gedroht meine Mutter anzuzeigen falls die Nachzahlung nicht gemacht würde, damit wäre dann noch eine Strafzahlung dazugkommen (soweit ist es bisher noch nicht gekommen).
Nun habe ich die Frage ob es irgendeine Möglichkeit gibt die Nachzahlung zu mindern oder evtl. sogar zu umgehen, möglicherweise noch durch das Beitragserlassungsgesetz?
Falls nicht wäre ich für einen guten Rat dankbar, es sind nämlich einige Tausend Euro die bei der Nachzahlung fällig werden.
viele grüße
meine Mutter hat folgendes Problem:
Sie ist seit 15 Jahren über meinen Vater in der Krankenversicherung für Bahnangestellte (müsste KVB Rosenheim sein wenn ich mich nicht irre). Mein Vater hat sie damals über ihn mitversichert und ging davon aus dass auch die Pflegeversicherung mit inbegriffen ist. Da die Krankenkasse die Kosten für ein Beatmungsgerät dieses Jahr übernehmen sollte kam von Ihr eine Mitteilung dass für meine Mutter keine Pflegeversicherung gemacht wurde und sie die Beiträge nun für 15 Jahre nachbezahlen soll. Als mein Vater damals die Versicherung machte ging er davon aus dass auch die Pflegeversicherung mit eingerechnet wurde, es gab von der Krankenkasse über den gesamten Zeitraum keinen Hinweis darauf oder eine Auskunft dass keine Pflegeversicherung besteht. Nun besteht die KK auf die Nachzahlung und hat netterweise auch damit gedroht meine Mutter anzuzeigen falls die Nachzahlung nicht gemacht würde, damit wäre dann noch eine Strafzahlung dazugkommen (soweit ist es bisher noch nicht gekommen).
Nun habe ich die Frage ob es irgendeine Möglichkeit gibt die Nachzahlung zu mindern oder evtl. sogar zu umgehen, möglicherweise noch durch das Beitragserlassungsgesetz?
Falls nicht wäre ich für einen guten Rat dankbar, es sind nämlich einige Tausend Euro die bei der Nachzahlung fällig werden.
viele grüße
@HansG.: Hier beisst sich etwas. Die KVB selbst bietet eine PV nicht selbst an, wusste aber dass Deine Mutter keine hat bei der Anfrage auf Kostenübernahme eines Beatmungsgerätes?
Fakt ist: Deine Mutter hätte eine PV haben müssen über eines der Partnerunternehmen der KVB.
https://www.kvb.bund.de/kvb/pflegeversi ... flicht.htm
Was ebenfalls nebulös bleibt ist, dass die Kosten nicht von der KVB übernommen werden sollen. Die Leistungsübersichten der KVB auf der Homepage sind ziemlich mau und es wird aus meiner Sicht sehr schnell auf die Leistungen der PV verwiesen. Es gibt Beatmungsgeräte zumindest bei den gesetzlichen Krankenkassen auch über die Krankenkasse.
Die Versicherung über die KVB ist hier sehr selten vertreten, von daher kommen wenig Anfragen/Antworten dazu. Beim Überfliegen derer Homepage dachte ich ganz ehrlich: Und das ist auch gut so.
Fakt ist: Deine Mutter hätte eine PV haben müssen über eines der Partnerunternehmen der KVB.
https://www.kvb.bund.de/kvb/pflegeversi ... flicht.htm
Was ebenfalls nebulös bleibt ist, dass die Kosten nicht von der KVB übernommen werden sollen. Die Leistungsübersichten der KVB auf der Homepage sind ziemlich mau und es wird aus meiner Sicht sehr schnell auf die Leistungen der PV verwiesen. Es gibt Beatmungsgeräte zumindest bei den gesetzlichen Krankenkassen auch über die Krankenkasse.
Die Versicherung über die KVB ist hier sehr selten vertreten, von daher kommen wenig Anfragen/Antworten dazu. Beim Überfliegen derer Homepage dachte ich ganz ehrlich: Und das ist auch gut so.
Also vorab: vielleicht ist es das falsche Forum, weil Beitragsrückerstattung ist ein klar definiertes Thema! Das hat etwas mit PKV und erfolgsabhängigen oder garantierten Leistungen zu tun.
Sie sollten sich an einen Anwalt wenden. Ggf. an einen Versicherungsberater, der aber nur außergerichtlich helfen kann, aber regelmäßig mit einem Anwalt kooperiert und so auch die fachliche Expertise garantiert, die Anwälten oft fehlt.
Es geht um Themen wie Verjährung aber auch um die Verantwortung der KVB seinerzeit zu prüfen und sicher zu stellen!
Alles andere, was man schreiben könnte, wäre illegale Rechtsberatung!
Sie sollten sich an einen Anwalt wenden. Ggf. an einen Versicherungsberater, der aber nur außergerichtlich helfen kann, aber regelmäßig mit einem Anwalt kooperiert und so auch die fachliche Expertise garantiert, die Anwälten oft fehlt.
Es geht um Themen wie Verjährung aber auch um die Verantwortung der KVB seinerzeit zu prüfen und sicher zu stellen!
Alles andere, was man schreiben könnte, wäre illegale Rechtsberatung!
Hat ja doch noch jemand geantwortet
Mein Vater will nun einen Anwalt hinzuziehen, mal sehen ob das was bringt.
Eine Illegale (?) Rechtsberatung wollte ich hier nicht haben, ich dachte das wäre ein Thema mit dem sich so ein Forum hier beschäftigt.
Das Einzige was illegal sein sollte ist die Praktik der KVB.
Falls ich im falschen Forum bin...sorry.
@Poet:
Kann ich jetzt nicht genau sagen, vermutlich wird die KVB dann bei ihren Partnerunternehmen angefragt und festgestellt haben dass keine Existiert? Wobei dann wirklich fragwürdig ist aus welchem Grund nicht...
Naja...wird jetzt dem Anwalt übergeben, der freut sich doch auch über ein bisschen Geld
Mein Vater will nun einen Anwalt hinzuziehen, mal sehen ob das was bringt.
Eine Illegale (?) Rechtsberatung wollte ich hier nicht haben, ich dachte das wäre ein Thema mit dem sich so ein Forum hier beschäftigt.
Das Einzige was illegal sein sollte ist die Praktik der KVB.
Falls ich im falschen Forum bin...sorry.
@Poet:
Kann ich jetzt nicht genau sagen, vermutlich wird die KVB dann bei ihren Partnerunternehmen angefragt und festgestellt haben dass keine Existiert? Wobei dann wirklich fragwürdig ist aus welchem Grund nicht...
Naja...wird jetzt dem Anwalt übergeben, der freut sich doch auch über ein bisschen Geld
Nun, ob es da immer einen Rechtsanwalt benötigt?
Ein renten- oder ein Versicherungsberater dürfen auch außergerichtliche Vertretungen im Sinne von Rechtsberatung durchführen und sind meistens fachlich besser sortiert!
Aber 15 Jahre - da greifen Verjährungen.
Die PBeaKK und die KVB haben übrigens beide das gleiche Prolem - Sie haben keine PPV! Es gibt auch kein "Psartnerunternehmen" sondern man versichert die PPV bei einem der PKV-Unternehmen.
www.pkv.de
Ein renten- oder ein Versicherungsberater dürfen auch außergerichtliche Vertretungen im Sinne von Rechtsberatung durchführen und sind meistens fachlich besser sortiert!
Aber 15 Jahre - da greifen Verjährungen.
Die PBeaKK und die KVB haben übrigens beide das gleiche Prolem - Sie haben keine PPV! Es gibt auch kein "Psartnerunternehmen" sondern man versichert die PPV bei einem der PKV-Unternehmen.
www.pkv.de
Das glaube ich nicht, denn das was die KVB da "partnerschaftlich" anbietet ist nichts anderes als ein Verweis auf den Pool der PKV-Versicherer, die auch eine PV anbieten, s.a. Beitrag vom KVProfi.HansG. hat geschrieben:
Kann ich jetzt nicht genau sagen, vermutlich wird die KVB dann bei ihren Partnerunternehmen angefragt und festgestellt haben dass keine Existiert?
Illegale Praktik der KVB? Auweia damit kommt Ihr bestimmt schwer durch. Die Pflicht zur Pflegeabsicherung gibt es seit rd. 20Jahren.