beitragsrückerstattung?

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sugarcanesshark
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beitragsrückerstattung?

Beitrag von sugarcanesshark » 12.04.2010, 15:46

Hallo,

ich bin Student und studiere Tiermedizin im Ausland. Da das Studium Vollzeit ist habe ich keinerlei Einkünfte. Vor einem Jahr hat mich die Krankenkasse aufgefordert meinen Studentenstatus zu bestätigen , was ich mit einem Schreiben der Uni auch sofort gemacht habe. Anruf alles ok..prima
Letzten Monat war ich zum ersten Mal wieder Zuhause. Die krankenkasse hat seit letztem Jahr anstatt den studententarif den monatlichen Höchtsatz von über 400 Euro bei meinen Eltern abgebucht, mit der Begründung man wüsste nicht welches Einkommen ich hätte.
Studienbescheinigung wäre angekommen..bei uns ist nie eine Tarifänderungsinfo angekommen..
Ich würde mein Beitrag von fast 5000 Euro gerne wieder zurückfordern..geht das?

Bully
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Re: beitragsrückerstattung?

Beitrag von Bully » 13.04.2010, 10:49

sugarcanesshark hat geschrieben:Hallo,

ich bin Student und studiere Tiermedizin im Ausland. Da das Studium Vollzeit ist habe ich keinerlei Einkünfte. Vor einem Jahr hat mich die Krankenkasse aufgefordert meinen Studentenstatus zu bestätigen , was ich mit einem Schreiben der Uni auch sofort gemacht habe. Anruf alles ok..prima
Letzten Monat war ich zum ersten Mal wieder Zuhause. Die krankenkasse hat seit letztem Jahr anstatt den studententarif den monatlichen Höchtsatz von über 400 Euro bei meinen Eltern abgebucht, mit der Begründung man wüsste nicht welches Einkommen ich hätte.
Studienbescheinigung wäre angekommen..bei uns ist nie eine Tarifänderungsinfo angekommen..
Ich würde mein Beitrag von fast 5000 Euro gerne wieder zurückfordern..geht das?
Hallo,
So wie Du es hier beschreibst, kann man Dir bezügl. der Beitragseinstufung keine fehlende Mitwirkungspflicht vorwerfen.
Der Fehler liegt hier ja eindeutig, bei Deiner GKV.
Also die Differenz der Beiträge zurückfordern, ist Dein gutes Recht, ich befürchte nur Deine GKV wird dieses nicht freiwillig machen, sodas es letztendlich auf eine Klage beim SG hinauslaufen wird.

Gruß Bully

RHW
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Beitrag von RHW » 13.04.2010, 18:01

Hallo,
am besten bei der KK anrufen oder vorbeigehen: Einnahmefragebogen der KK ausfüllen; aktuelle Studienbescheinigung beifügen; die Frage, wovon man jetzt ohne Einkünfte lebt (ggf. Nachweise!!), beantworten und Hinweis, dass das Ganze schon seit einem 1 Jahr so ist.
Wenn keine selbständige Tätigkeit vorliegt und auch kein PKV-Ehegatte vorhanden, sehe sehr gute Chancen, dass man die Beiträge über dem Mindestbeitrag (ca. 140 EUR) zurückbekommt. Das Sozialgericht oder einen Anwalt braucht man normalerweise nicht.
Gruß
RHW

sugarcanesshark
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Beitrag von sugarcanesshark » 14.04.2010, 09:48

Hallo,
danke für die Antworten. Hab schon öfter mit der Krankenkasse gesprochen und leider weigert man sich das Geld zurückzuzahlen. Bei Nachfrage warum man auf den Höchstsatz gegangen wäre erhielt ich die Auskunft: Um Druck zu machen dass Sie sich melden. Und es stünde in der regelung dieses Geld nicht zurückzuzahlen ..!?

RHW
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Beitrag von RHW » 14.04.2010, 18:23

Hallo,
am besten schriftlich und/oder telefonisch um Akteineinsicht bzw. Kopien aller Einstufungsunterlagen bitten. Teilweise spielen hier versandte, aber nicht erhaltene Briefe und Adressänderungen eine Rolle. Daneben würde ich um eine genaue Angabe "dieser Regelung" bitten: Satzung, interne Arbeitsanweisung, Gesetz? (ggf. Kopie erbitten)
Bei Bescheiden hat man einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Wenn kein Hinweis auf diesen Monat Widerspruchsfrist erfolgte, gilt sogar eine Frist von 1 Zeitjahr.
Wenn die Unterlagen vorliegen, ggf. nochmal hier melden.
Gruß
RHW

Bully
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Beitrag von Bully » 14.04.2010, 20:05

sugarcanesshark hat geschrieben: Hab schon öfter mit der Krankenkasse gesprochen und leider weigert man sich das Geld zurückzuzahlen.
Ist ja das, was ich Dir schon geschrieben habe.

Kleiner Tipp,
geh persönlich ohne Terminvereinbarung zur GKV,nimm dort Akteneinsicht, da hast Du ein Anrecht
drauf (§ 25 SGB X Akteneinsicht ) und achte auf die Aktennotizen,
anhand der Aktennotizen,die können auch von verschiedenen Mitarbeiter sein, kannst Du eventuelle Rückschlüsse ziehen.

So wie Du es geschrieben hast, hast Du ganz klar Deiner Mitwirkungspflicht genüge getan und dementsprechend hat man Deine Beiträge einzustufen..

Gruß Bully

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