Hallo Versicherungsexperte,
bin Selbständiger und in der PKV versichert. Meine Frau ist Berufstätig und in der GKV versichert.
Ich möchte in der GKV wechseln.
Mein Projekt geht zu ende. Wenn ich keine Einnahmen mehr habe, kann ich von PKV in der Familienversicherung meiner Frau wechseln?
Oder was sind für die Voraussetzungen für die Wechsel in der GKV (in meinem Fall in der Familienversicherung?)
Aus PKV in GKV
Moderatoren: Jürgen, Czauderna
Das lässt sich am besten mit einem Zitat aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V) erklären:
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§ 10 SGB V Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
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Zum Gesamteinkommen zählen u.a. auch Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung oder Zinseinnahmen...
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§ 10 SGB V Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
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Zum Gesamteinkommen zählen u.a. auch Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung oder Zinseinnahmen...
Wechsel in die Gesetzliche als Selbstständiger
[size] Gerade Selbstständige und Freiberufler zählen häufig zu den Mitgliedern der Privaten Krankenversicherungen. Doch Selbstständige können als solche nicht mehr zur gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren. Als Option bleibt ihnen nur, die Selbstständigkeit aufzugeben und in ein Angestelltenverhältnis mit einem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze einzutreten. Wer kein eigenes Einkommen nach Aufgabe der Selbstständigkeit bezieht, hat die Möglichkeit, in die Familienversicherung des Ehepartners oder der Eltern zu wechseln. [/size]
.gesundheit.de/rat-hilfe/krank…kenversicherung
Weiss jemand, welche Voraussetzungen für ein Wechsel PKV--> GKV gibt?
Z. Bsp. zum 01.08.2011 habe ich keine Einkommen mehr. Werde meine Selbständigkeit abmelden. Kann ich dann in der GKV Familienversicherung?
Oder gibt es noch Kündigungsfristen, Einkommennachweise, etc ... Welche Voraussetzungen dann?
.gesundheit.de/rat-hilfe/krank…kenversicherung
Weiss jemand, welche Voraussetzungen für ein Wechsel PKV--> GKV gibt?
Z. Bsp. zum 01.08.2011 habe ich keine Einkommen mehr. Werde meine Selbständigkeit abmelden. Kann ich dann in der GKV Familienversicherung?
Oder gibt es noch Kündigungsfristen, Einkommennachweise, etc ... Welche Voraussetzungen dann?
Die Voraussetzungen wurden ja bereits hier wiedergegeben:
roemer70 hat geschrieben:§ 10 SGB V Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Ja, wenn alle Voraussetzungen wie sie im § stehen gegeben sind.alex2003a hat geschrieben:Z. Bsp. zum 01.08.2011 habe ich keine Einkommen mehr. Werde meine Selbständigkeit abmelden. Kann ich dann in der GKV Familienversicherung?