Hallo Forum,
die Frau ist aus der Krankenkasse geflogen, Geschichte siehe weiter unten.
zuerst mal meine Fragen:
1:Die Krankenkasse ist vom Vertrag zurückgetreten, und will alle bisher gezahlten Beiträge behalten, laut telef. Auskunft der Krankenkasse werden sie angefallene Behalndlungskosten (auch solche die nicht das Rücktritts-ursächliche Problem betreffen ) nicht tragen, das kann doch eigentlich nicht sein oder ??
2: Laut einem anderem Vertreter einer anderen Krankenkasse muss die Rückgetretene Krankenkasse meine Frau mindestens zum Basistarif zurücknehmen, stimmt das ?
3: Kann Sie Ihre Daten im Sinne von Datenschutz überall löschen lassen, dass es keine Probleme mit neuen Krankenkassen geben kann ?
4: Wenn Sie jetzt zu ihrer nicht so gut laufenden Selbstständigkeit noch einen 410 Eur Job hätte, könnte Sie dann in eine GKV und würde eine GKV sie dann nehmen müssen ?
Die Ursache:
Meine Frau ist selbstständig, wenig Einkommen, und hat psychologische Probleme. Wir haben zu Beginn der Selbstständigkeit bei der KASSE1 einen Vertrag gemacht, Vertreter sagte "das mit dem psycho.. nicht angeben, gibt Probleme, geht aber trotzdem.." Als wir es gebraucht hätten stellt sich raus, dass der Vertrag kein ambulante psycho... beinhaltet. Natoll, verarscht worden.
Also KASSE2 Mensch angeschrieben: "meine Frau braucht psycho...." er kommt, als wir sagen "ja sie hatte die letzten 3 Jahre Psychotherapie" sagt dasselbe vonwegen " das mit dem psycho.. nicht angeben, gibt Probleme, geht aber trotzdem.." also geben wir es wieder nicht an, und beantragen einige Monate später die Erlaubnis ambulante psycho.. in Anspruch nehmen zu dürfen. Zur Klärung ob Sie darf sollen wir die beteiligten Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, hat Sie gemacht.
Jetzt hat Die KASSE2 sie rausgeworfen weil der KASSE2 Mensch es eben nicht angekreuzt hatte (nochmal das Zitat: " das mit dem psycho.. nicht angeben, gibt Probleme") und schreiben Sie hätte niemals den Vertrag bekommen wenn Sie das angekreuzt hätte!
Über die probleme die jetzt vorliegen haben sich beide vertreter schön ausgeschwiegen.
Vielleicht hat ja jemand Antworten oder Tipps für uns. Danke.
MfG.: borgfish
aus der Krankenkasse geflogen, was nun ?
Moderatoren: Jürgen, Czauderna
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Hallo borgfish,
du spricht von Krankenkasse und meinst eine priv. Krankenversicherung. Hierbei gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht, d.h. alle Krankheiten, die vor Beginn des Vertrages bestanden müssen angegeben werden. Ansonsten kann eben die PKV vom Vertrag zurück treten. W
Wenn der Vertreter meinte dies müsse nicht sein, dann eben deswegen weil dieser wußte, daß ansonsten der Vertrag nicht zustande kommt und er dann keine Provision bekommt. Das ist der Grund warum der Vertreter dies nicht angeben wollte. Hierfür könnte man ihn, sofern nachweisbar, belangen. Der Vertreter wußte nämlich genau, daß bei der ersten Kostenerstattung die psych. Vorerkrankung bekannt wird, da Versicherung grundsätzlich beim Arzt nachfragen.
Die Frau ist nicht aus der Versicherung geflogen, sondern der Vertrag ist rückwirkend wegen falscher Angaben nie zustande gekommen, so daß die PKV nie rechtswirksam wurde. Warum die Beiträge trotzdem eingehalten werden, müßte geklärt werden. Nachdem der Vertrag nicht zustande kam, besteht für den Basistarif keine Rechtsgrundlage, hierfür wäre dann eben die letzte Kasse zuständig.
Die Daten werden nicht gelöscht, da dies für das PKV-System Schutz bedeutet, so daß es in Zukunft keine derarten Anträge mehr bearbeitet werden.
Ein 410 € Job nutzt nichts, da eine hauptberufliche Selbstständigkeit besteht und somit die Versicherungspflicht in der GKV nicht zustande kommt.
Bleibt die Tatsache, die letzte zuständige Versicherung muß den Versicherungsschutz wieder aufnehmen.
du spricht von Krankenkasse und meinst eine priv. Krankenversicherung. Hierbei gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht, d.h. alle Krankheiten, die vor Beginn des Vertrages bestanden müssen angegeben werden. Ansonsten kann eben die PKV vom Vertrag zurück treten. W
Wenn der Vertreter meinte dies müsse nicht sein, dann eben deswegen weil dieser wußte, daß ansonsten der Vertrag nicht zustande kommt und er dann keine Provision bekommt. Das ist der Grund warum der Vertreter dies nicht angeben wollte. Hierfür könnte man ihn, sofern nachweisbar, belangen. Der Vertreter wußte nämlich genau, daß bei der ersten Kostenerstattung die psych. Vorerkrankung bekannt wird, da Versicherung grundsätzlich beim Arzt nachfragen.
Die Frau ist nicht aus der Versicherung geflogen, sondern der Vertrag ist rückwirkend wegen falscher Angaben nie zustande gekommen, so daß die PKV nie rechtswirksam wurde. Warum die Beiträge trotzdem eingehalten werden, müßte geklärt werden. Nachdem der Vertrag nicht zustande kam, besteht für den Basistarif keine Rechtsgrundlage, hierfür wäre dann eben die letzte Kasse zuständig.
Die Daten werden nicht gelöscht, da dies für das PKV-System Schutz bedeutet, so daß es in Zukunft keine derarten Anträge mehr bearbeitet werden.
Ein 410 € Job nutzt nichts, da eine hauptberufliche Selbstständigkeit besteht und somit die Versicherungspflicht in der GKV nicht zustande kommt.
Bleibt die Tatsache, die letzte zuständige Versicherung muß den Versicherungsschutz wieder aufnehmen.