Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich an dieser Stelle im Forum richtig bin. Wenn nicht: bitte verschieben...
Ich habe eine Zahnarztrechnung bekommen für eine Wurzelspitzenresektion. Soweit so gut, die Behandlung an sich war unangenehm genug.
Für die Kältepackung berechnen die mir den 1,8 fachen Satz (das Kühlkissen muss ja im Kühlschrank vorgekühlt werden ), für die Behandlung an sich den 3,5 fachen Satz, der vielleicht ja auch berechtigt ist, aber eine ausführliche Begründung will man nicht schreiben, "Nahe Lagebeziehung zum N. alv. inf." würde ausreichen.
Auf meine Nachfrage hin, kommen die Klopfer schlechthin: Die Abrechnung erfolgt über eine Abrechungsstelle, da könne man an der Rechnung nichts mehr ändern. Mein Einwand, dass jedes Unternehmen Rechnungen stornieren könnte, wird abgeschmettert.
Außerdem hätte ich ja eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, dass ich die Kosten, die die Kasse und Beihilfe nicht bezahlt, auch tragen würde. Um welche Kosten in welcher Höhe es sich handeln könnte, wurde mir aber nicht gesagt. (Sind solche Zusatzvereinbarungen dann nicht sittenwidrig???)
Ach ja, und wenn die Versicherung und die Beihilfe eine ausführliche Begründung für die Abrechnung des 3,5 fachen Satzes haben wollen würde, dann müsste da noch ein Arztbericht geschrieben werden, der dann aber auch in Rechnung gestellt weren müsste.
Die Krönung war die Aussage der Helferin "Wir können uns ja nicht an alle Versicherungsbedingungen halten!"
Was kann ich tun???
Vielen Dank für's Lesen und eure Antworten,
Löffel
Zahnarztabrechnung ...
Moderator: Czauderna