Rückkehr in die dt. Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
Rückkehr in die dt. Krankenversicherung
Ich bin deutscher Renter und werde einige Jahre in Südamerika leben. Die freiw. Krankenvers. bei der DAK habe ich gekündigt. Für den Auslandsaufenthalt habe ich mit "krankenmäßig" beim ADAC abgesichert (langzeitauslandskrankenversicherung). - Wenn ich nach D zurückkehre, kann ich dann ohne Probleme wieder in die gesetzliche Krankenkasse als freiwilliges Mitglied eintreten?
schlechter Gedanke, grundsätzlich wird zwar keine Anwartschaftversicherung mehr benötigt, aber eine Auslandskrankenversicherung ersetzt keinen Krankenversicherungsschutz, zahlt die überhaupt in Venuzuela?Grundzätzlich zum heutigen Zeitpunkt, gilt die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei Rückkehr aus dem Ausland, was aber in ein paar Jahren ist kann keiner sagen.