PKV bei längerem Auslandsaufenthalt erhalten?

Wie versichert man sich am besten?

Moderator: Czauderna

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janek.mueller
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PKV bei längerem Auslandsaufenthalt erhalten?

Beitrag von janek.mueller » 27.04.2014, 17:20

Ich bin als 28jähriger Selbstständiger in der PKV versichert und gehe für 12 Monate auf Reisen.
Werde nach Rückkehr nach Deuschland wieder selbständig sein und so in die PKV zurück müssen.

Für die Reisezeit werde ich eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Laut Warentest recht unkompliziert bei STA Travel oder Merkur.

Was mache ich mit der PKV? Tarif ruhen lassen? Kündigen ( ich habe erst seit 8 Monaten Rücklagen gebildet)?

Brauche ich die aktive PKV wenn ich nach 4 Monaten auf Reise für die Hochzeit meines Bruders für ein paar Tage zurück kn Deutschland bin?

derKVProfi

Re: PKV bei längerem Auslandsaufenthalt erhalten?

Beitrag von derKVProfi » 27.04.2014, 18:28

janek.mueller hat geschrieben:Ich bin als 28jähriger Selbstständiger in der PKV versichert und gehe für 12 Monate auf Reisen.
Werde nach Rückkehr nach Deuschland wieder selbständig sein und so in die PKV zurück müssen.

Für die Reisezeit werde ich eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Laut Warentest recht unkompliziert bei STA Travel oder Merkur.

Ja, da gibt es viele Möglichkeiten!

Was mache ich mit der PKV? Tarif ruhen lassen? Kündigen ( ich habe erst seit 8 Monaten Rücklagen gebildet)?

Wenn Sie kündigen, dann kann es Ihnen passieren, dass Ihnen nach Rückkehr nur der Basistarif angeboten wird, insoweit empfiehlt sich immer die Anwartschaft!

Brauche ich die aktive PKV wenn ich nach 4 Monaten auf Reise für die Hochzeit meines Bruders für ein paar Tage zurück kn Deutschland bin?

Das ist wohl der Nachteil der Beratung durch Warentest und dem Abschluss auf Internetportalen. Man muss die Bedingungen selber lesen, dort steht ob und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei Unterbrechung der Reise und gleichzeitigem Aufenthalt in Deutschland besteht. Sie lesen also selbst oder fragen den Vermittler (Statravel) oder den Versicherer (Hanse Mekur) was der Vertrag, den Sie abzuschließen beabsichtigen, exakt leistet! Von uns kann es niemand sagen, da wir nicht wissen, was Sie exakt abschließen werden!Grundsätzlich ist ein solcher Einschluss aber möglich bzw. oft vorhanden!

janek.mueller
Beiträge: 2
Registriert: 02.04.2014, 22:39

Re: PKV bei längerem Auslandsaufenthalt erhalten?

Beitrag von janek.mueller » 28.04.2014, 08:50

Danke für den Hinweis!

Dann wäre es vielleicht sogar besser die PKV voll weiterlaufen zu lassen??

Oder was wäre wenn ich einen Herzinfarkt in Indien bekommen und nur im Ausland versichert bin, weil PKV im Ruhetarif? Dann habe ich ja keinen Versicherungsschutz in der PKV für eine direkte Rückkehr zur Behandlung in D?!
Dann müßte ich mich in Österreich ins Krankenhaus begeben ;)
Die GKVler haben es da einfacher, kommen zurück, notfalls ALG und sind direkt wieder im Versicherungssystem ;)

derKVProfi hat geschrieben:
janek.mueller hat geschrieben:Ich bin als 28jähriger Selbstständiger in der PKV versichert und gehe für 12 Monate auf Reisen.
Werde nach Rückkehr nach Deuschland wieder selbständig sein und so in die PKV zurück müssen.

Für die Reisezeit werde ich eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Laut Warentest recht unkompliziert bei STA Travel oder Merkur.

Ja, da gibt es viele Möglichkeiten!

Was mache ich mit der PKV? Tarif ruhen lassen? Kündigen ( ich habe erst seit 8 Monaten Rücklagen gebildet)?

Wenn Sie kündigen, dann kann es Ihnen passieren, dass Ihnen nach Rückkehr nur der Basistarif angeboten wird, insoweit empfiehlt sich immer die Anwartschaft!

Brauche ich die aktive PKV wenn ich nach 4 Monaten auf Reise für die Hochzeit meines Bruders für ein paar Tage zurück kn Deutschland bin?

Das ist wohl der Nachteil der Beratung durch Warentest und dem Abschluss auf Internetportalen. Man muss die Bedingungen selber lesen, dort steht ob und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei Unterbrechung der Reise und gleichzeitigem Aufenthalt in Deutschland besteht. Sie lesen also selbst oder fragen den Vermittler (Statravel) oder den Versicherer (Hanse Mekur) was der Vertrag, den Sie abzuschließen beabsichtigen, exakt leistet! Von uns kann es niemand sagen, da wir nicht wissen, was Sie exakt abschließen werden!Grundsätzlich ist ein solcher Einschluss aber möglich bzw. oft vorhanden!

derKVProfi

Re: PKV bei längerem Auslandsaufenthalt erhalten?

Beitrag von derKVProfi » 28.04.2014, 09:21

janek.mueller hat geschrieben:Danke für den Hinweis!

Dann wäre es vielleicht sogar besser die PKV voll weiterlaufen zu lassen??

Nein, weil die Frage wäre, was bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes geregelt ist, bezüglich der Kosten im Ausland und wegen Rücktransport. Auch das lässt sich ohne Kenntnis von Versicherung und Tarif nicht sagen!

Oder was wäre wenn ich einen Herzinfarkt in Indien bekommen und nur im Ausland versichert bin, weil PKV im Ruhetarif? Dann habe ich ja keinen Versicherungsschutz in der PKV für eine direkte Rückkehr zur Behandlung in D?!

Das ist eine Frage, wie die Ruhensvereinbarung definiert wird!

Dann müßte ich mich in Österreich ins Krankenhaus begeben ;)
Die GKVler haben es da einfacher, kommen zurück, notfalls ALG und sind direkt wieder im Versicherungssystem ;)

Nein, auch nicht direkt, weil da ist Bürokratie notwendig! Hier nur saubere Vereinbarungen, die von kompetenten Personen ausgehandelt werden sollten.

Targot
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Registriert: 19.03.2007, 13:49

Beitrag von Targot » 29.04.2014, 10:02

Nein, auch nicht direkt, weil da ist Bürokratie notwendig! Hier nur saubere Vereinbarungen, die von kompetenten Personen ausgehandelt werden sollten.
Hmm, so ganz ist die GKV ja nun auch kein türkischer Bazar, in welchem ich für deratige Dinge Fachleute benötige, die Vereinbarungen aushalten. Zumindest in der vom Threadersteller dargelegten Konstellation (GKV, Rückkehr aus dem Ausland) sind die Gesetzestexte, Rundschreiben und Urteile meiner Meinung nach recht eindeutig.

Poet
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Beitrag von Poet » 29.04.2014, 12:47

@Targot: Der TE ist in der privaten Vollversicherung. Selbst wenn er als SEL in der GKV versichert wäre, müsste erstens unbedingt der Versicherungsschutz im Ausland geklärt werden (existentiell!) und zweitens wie und wann er dann im Anschluss als frw. Versicherter zurück in seine alte GKV kommt. Stichwort: §9 oder §5 (je nach Land und Dauer des Aufenthaltes). Ganz so easy ist das für die meisten jedenfalls nicht, trotz aller Gesetze...

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