In,-Auslandsversicherung unbegrenzt
Moderator: Czauderna
Sätze aus dem Zusammenhang reißen - toll!GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nicht zum ersten Mal bin froh über die Möglichkeit, ein Pseudonym zu nutzen. Bedenke, dass du unter Klarnamen schreibst.derKVProfi hat geschrieben: Ich gehe Dir irgendwann an die Gurgel!
Ich weiß, dass ich unter Klarnamen schreibe! Habe im Gegensastz zu anderen einen Hintern in der Hose!
Virtuelle Auseinandersetzung, wobei einer ständig Worte und Aussaagen verdreht - da verdrehe ich dann "virtuell" die Gurgel!
Dein HPF (hermeneutisches Potentialfeld) benötigt dringend professioneller Korrektur!
Virteulle habe ich schon viele Pseudo-Experten gemeuchelt!roemer70 hat geschrieben:Quatsch, ein Spaziergang an der frischen Luft reicht.CiceroOWL hat geschrieben:Hm Auschluss aus dem Forum?
TM nimmt halt kein Blatt vor den Mund. Aber dass er schonmal jemanden erwürgt hat, wäre mir neu.
In meinen dunkelsten Phantasien habe ich auch schon welche umgebracht!
Ich würge nicht, sondern bevorzuge die gute alte 44er Magnum mit angeschliffenen Patronen!!
Danke für diesen sehr netten Beitrag!
War an der frischen Luft und werde mich dem fachlichen Unsinn noch später widmen - sachlich, fachlich und ohne Blatt vor dem Mund!
@ 'derKVProfi'
Als 'gebuchter Referent' sind Sie Auftragnehmer für eine Interessengruppe, welche Sie für Ihre Dienste bezahlt. Wollen Sie uns allen Ernstes erklären, dass Sie Ihrem Auftraggeber nicht dienliche, dafür Ihre persönlichen bzw. konträre Ansichten dem lauschenden Publikum nahebringen? Wohl kaum.
Wiederholt verweisen Sie auf die (Berater) Haftung, als unabdingbares Vorteilsinstrument im Vergleich zur GKV. Wie interpretieren Sie 'Haftung' (§98 HGB, oder §95HGB?) in diesem Zusammenhang? Wer haftet in welchem Fall in welcher Höhe? Evtl. Forderungen werden geltend gemacht gegen den Berater als Einzelperson (wohl kaum), dem Makler (mit 'beschränkter Haftung') (nicht empfehlenswert im Regressfall), oder letztlich der AG bzw. PLC, sprich dem themenfernen Finanzdienstleister (London, Isle of Man, Cayman Islands)?
Beschreiben Sie uns bitte den Wertgehalt dieser Schnellkleber-Haftung.
PS. Ich bin wahrlich kein Anhänger des jetzigen Gesundheitssystems, aber das nur Ihre persönliche Romanze mit privaten KV Anbietern das non-plus-ultra sein soll, ist mir zuwider und Ihre ultrasubjektive, mithin kritikresistente Ausstrahlung ist, mit Verlaub, ermüdend.
Gruss
KKA
Mir erschließt sich der Unterschied zwischen 'Kaufempfehlung' und 'Anforderungsprofil am ehesten zu befriedigen' nicht. Es gibt im Endergebnis keinen Unterschied. Schließlich beraten Sie ja nicht für 'nowt'........2. habe ich noch niemals eine Kaufempfehlung gegeben, sondern aufgezeigt, welches produkt geeignet ist, welches Anforderungsprofil am ehesten zu befriedigen!
Als 'gebuchter Referent' sind Sie Auftragnehmer für eine Interessengruppe, welche Sie für Ihre Dienste bezahlt. Wollen Sie uns allen Ernstes erklären, dass Sie Ihrem Auftraggeber nicht dienliche, dafür Ihre persönlichen bzw. konträre Ansichten dem lauschenden Publikum nahebringen? Wohl kaum.
Wiederholt verweisen Sie auf die (Berater) Haftung, als unabdingbares Vorteilsinstrument im Vergleich zur GKV. Wie interpretieren Sie 'Haftung' (§98 HGB, oder §95HGB?) in diesem Zusammenhang? Wer haftet in welchem Fall in welcher Höhe? Evtl. Forderungen werden geltend gemacht gegen den Berater als Einzelperson (wohl kaum), dem Makler (mit 'beschränkter Haftung') (nicht empfehlenswert im Regressfall), oder letztlich der AG bzw. PLC, sprich dem themenfernen Finanzdienstleister (London, Isle of Man, Cayman Islands)?
Beschreiben Sie uns bitte den Wertgehalt dieser Schnellkleber-Haftung.
PS. Ich bin wahrlich kein Anhänger des jetzigen Gesundheitssystems, aber das nur Ihre persönliche Romanze mit privaten KV Anbietern das non-plus-ultra sein soll, ist mir zuwider und Ihre ultrasubjektive, mithin kritikresistente Ausstrahlung ist, mit Verlaub, ermüdend.
Gruss
KKA
Wenn GKV Mitarbeiter lernen,CiceroOWL hat geschrieben:Naja, hauptsache der Kopf bleibt kühl.
dass ihre Kompetenzen in Bezug auf Versicherungsvermittlungsrecht durch Fragen gestärkt wird, statt dadurch das irgendwelche "Platitüden" gepflegt werden!
dass der Gesetzgeber gewollt hat, dass Menschen aus dem System ausscheiden können! Ob das richtig ist, steht nicht zur Debatte in der Beratung, sondern in der Politik! Also Endkunden sind von solchen Diskussionen zu verschonen! Das entscheidren Fachleute, weil der Laie es nicht entscheiden könnte!
dass der Gegner nicht PKV, sondern Selbstzahler ist, weil die PKV nur die Rückversicherung ist!
dass der Inhalt der Rückversicherung beliebig ist, weil jeder Selbstzahler alles (in Buchstaben A L L E S) machen und lassen kann!
dass es irrelevant ist, ob eine GKV "heute" eine leistungsart bedient und in welchem Umfang, weil es variabel ist!
dann ... wird mein Kopf wieder kühl!
P.S.: Ich spare jetzt auf neue Ausrufezeichen, weil meine sind alle.
Re: In,-Auslandsversicherung unbegrenzt
Hallo MoonPhant,MoonPhant hat geschrieben:Hallo liebe Leute,
ich heiße mich bei euch herzlich willkommen!
(mein erster Forumsbeitrag hier)
Ich habe folgendes Problem. Ich bin freiberuflicher Fotograf (25 Jahre alt), verdiene noch unter der Mindestlohngrenze von 17.500 Euro im Jahr, bin fast nur im Ausland tätig (Südostasien, Südamerica, Africa) und würde gerne eine Versicherung finden, die mich auch in Deutschland in der Zeit meiner Reiseunterbrechungen ...
ich Grüße Dich, ich komme aus der Türkei, ich bin mit Mawista versichert und bin sehr zufrieden und ich würde sie Dir empfehlen, hier ist der Link - mawista.com/auslandskrankenversicherung/
Viele Grüße
Ganele
Hallo,
ich habe bald das selbe Problem und habe mich vor einiger Zeit bei Deutsche im Ausland e.V. erkundigt. Dort habe ich erfahren, dass es Versicherungen gibt, die man ohne Begrenzung abschließen kann, auch wenn man seinen Lebensschwerpunkt nicht immer in Deutschland hat. Allerdings weiß ich auch noch nichts genaues. Dass das ganze ziemlich kompliziert ist, ist ja eigentlich auch klar. Aber es wird sich schon eine Lösung finden.
Beste Grüße
Olgalisa
ich habe bald das selbe Problem und habe mich vor einiger Zeit bei Deutsche im Ausland e.V. erkundigt. Dort habe ich erfahren, dass es Versicherungen gibt, die man ohne Begrenzung abschließen kann, auch wenn man seinen Lebensschwerpunkt nicht immer in Deutschland hat. Allerdings weiß ich auch noch nichts genaues. Dass das ganze ziemlich kompliziert ist, ist ja eigentlich auch klar. Aber es wird sich schon eine Lösung finden.
Beste Grüße
Olgalisa
Re: In,-Auslandsversicherung unbegrenzt
Das ist das, was er hat, nur in blau, und keine Lösung in Bezug auf seine Fragestellung!ganele hat geschrieben:ich Grüße Dich, ich komme aus der Türkei, ich bin mit Mawista versichert und bin sehr zufrieden und ich würde sie Dir empfehlen, hier ist der Link -
Das ist eine der sehr guten Adressen, die sich auch mit EWR Krankenversicherungen auskennen!Olgalisa hat geschrieben:ich habe bald das selbe Problem und habe mich vor einiger Zeit bei Deutsche im Ausland e.V. erkundigt. Dort habe ich erfahren, dass es Versicherungen gibt, die man ohne Begrenzung abschließen kann, auch wenn man seinen Lebensschwerpunkt nicht immer in Deutschland hat. Allerdings weiß ich auch noch nichts genaues. Dass das ganze ziemlich kompliziert ist, ist ja eigentlich auch klar. Aber es wird sich schon eine Lösung finden.
KKA hat geschrieben:@ 'derKVProfi'
Den Beitrag habe ich ja erst jetzt gesehen!
Mir erschließt sich der Unterschied zwischen 'Kaufempfehlung' und 'Anforderungsprofil am ehesten zu befriedigen' nicht. Es gibt im Endergebnis keinen Unterschied. Schließlich beraten Sie ja nicht für 'nowt'.
Ich berate wenn, dann im Namen von Versicherungsberatern oder ich berate Versicherungsmakler! Beratung gegen Honorar!
Im Versicherungsvermittlerrecht nennt sich das ein begründeter Ratschlag!
Als 'gebuchter Referent' sind Sie Auftragnehmer für eine Interessengruppe, welche Sie für Ihre Dienste bezahlt. Wollen Sie uns allen Ernstes erklären, dass Sie Ihrem Auftraggeber nicht dienliche, dafür Ihre persönlichen bzw. konträre Ansichten dem lauschenden Publikum nahebringen? Wohl kaum.
Doch, dafür bin ich sogar bekannt und gefürchtet! Der Spruch dazu: Sie können meine Zeit buchen, aber nicht meine Meinung! Sagen wir es so: es bucht mich nur, wer zu kritischer Auseinandersetzung bereit ist!
Wiederholt verweisen Sie auf die (Berater) Haftung, als unabdingbares Vorteilsinstrument im Vergleich zur GKV.
Nein, es geht nicht um einen Vorteil zur GKV, sondern um die Frage, welche Berater oder Vermittler oder Mitarbeiter wann wo und wie wofür haften!
Wie interpretieren Sie 'Haftung' (§98 HGB, oder §95HGB?) in diesem Zusammenhang?
Dazu kann ich Ihnen gerne mehrere Ausarbeitung mehrerer Anwälte zur Verfügung stellen, wenn Sie dafür die Rechtsanwälte entsprechend bezahlen!
Ansonsten finde ich die Paragraphen, die Handelsmakler im allgemeinen betreffen und in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen für den Versicherungsmakler spezifiziert werden, für selbstsprechend! Es gibt dazu Kommentare und Rechtsprechung!
Wer haftet in welchem Fall in welcher Höhe? Evtl. Forderungen werden geltend gemacht gegen den Berater als Einzelperson (wohl kaum), dem Makler (mit 'beschränkter Haftung') (nicht empfehlenswert im Regressfall), oder letztlich der AG bzw. PLC, sprich dem themenfernen Finanzdienstleister (London, Isle of Man, Cayman Islands)?
Sorry, sie liegen völlig neben der Spur! Der Versicherungsvermittler nach deutschem Recht (und die Rechtsform ist dabei egal, weil auch die beschränkte Hafzjng nicht beschränkt) muss im Vermittlerregister (www.vv-register.de), registriert sein! Sowohl die Neue KV GmbH als auch Chambervedlt Rooselain & Cie. sind registriert! Für die Registrierung ist eine VSHV (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung) nachzuweisen. Der Nachweis ist laufend zu führen!
Beschreiben Sie uns bitte den Wertgehalt dieser Schnellkleber-Haftung.
Der Versicherungsvermittler (bei Vertretern der Versicherer) haftet Die VSHV deckt die Schäden! Die Versicherung besteht, wenn registriert!!
PS. Ich bin wahrlich kein Anhänger des jetzigen Gesundheitssystems, aber das nur Ihre persönliche Romanze mit privaten KV Anbietern das non-plus-ultra sein soll, ist mir zuwider und Ihre ultrasubjektive, mithin kritikresistente Ausstrahlung ist, mit Verlaub, ermüdend.
Ihre Inkomeptenz und Demagogie in diesem Themenbereich (Haftung in Frage stellen, GmbH beschränkte Haftung in Frage stellen und Isle of Man oder Caymans anführen etc.) und Ihre Ignoranz gegenüber meinen Aussagen und meiner Person, ist ermüdend! Ich bin kein Mensch, der Blind zu Selbstzahlerstatus rät - ganz im Gegenteil! Hier geht es aber darum, dass die GKV in Südamerika versagt und die Reisekrankenversicherung bei unterbrechungen in Deutschland ein Problem nicht löst! Es geht um eine internationale Police und eine Gestaltung, die die Rückkehr in die GKV sicher stellt! Nichts anderes habe ich empfohlen, als eine Beratung durch einen absolut komppetenten und integren Versicherungsvermittler, der als Versicherungsmakler registriert ist! Ein GKV Mitarbeiter erzählt in Bezug auf die internationale KV, auf PKV und vieles andere oft Unsinn - ich gebe aber zu, dass die meisten Versicherungsvermittler PKV falsch beraten und vermitteln und das die fast alle auch überhaupt gar keine Ahnung von internationalen Policen haben!!
Ihre z.T., und höflich formuliert, geifernden Äußerungen gegenüber anderen Foristen zeugen von sozialem Kompetenzmangel, wie ich es nur aus der Feder von Schreiberlingen der Boulevardpresse kenne. Insofern gestatten Sie mir bitte, Ihre schwarz-weiß skizzierte 'ich-habe-immer-Recht' Philosophie als ermüdend zu empfinden. Danke!
Ich behaupte auch nicht, ein KV Experte zu sein. Und da ich kein Experte bin, stellte sich mir die legitime Frage nach der Haftung.
Gerne biete ich Ihnen aber meine Kompetenz bzw. Beratung an, Ihre englische Webseite mit einem auch für britische Staatsbürger verständlichem Englisch und gewinnender Inhaltsausstattung auszurüsten. Gegen Honorar, versteht sich.
Gruss
KKA
Ich behaupte auch nicht, ein KV Experte zu sein. Und da ich kein Experte bin, stellte sich mir die legitime Frage nach der Haftung.
Gerne biete ich Ihnen aber meine Kompetenz bzw. Beratung an, Ihre englische Webseite mit einem auch für britische Staatsbürger verständlichem Englisch und gewinnender Inhaltsausstattung auszurüsten. Gegen Honorar, versteht sich.
Gruss
KKA
Die Quintessenz in einem einzigen wunderbaren Satz: "Hier geht es aber darum, dass die GKV in Südamerika versagt und die Reisekrankenversicherung bei unterbrechungen in Deutschland ein Problem nicht löst! Es geht um eine internationale Police und eine Gestaltung, die die Rückkehr in die GKV sicher stellt!"
Dem wäre noch hinzuzufügen, dass es andere User gibt, die eine deutsche KV mit Auslandsversicherung und andere User eine reine Auslandsversicherung für gut befinden.
Und alles wäre gut. Um mehr ging es gar nicht.
Wir werden in einem Internet-Forum weder systemische Unterschiede, unterschiedliche Denkansätze, noch unterschiedliche Meinungen beseitigen. Und wir sollten es auch nicht versuchen.
Was wir auf jeden Fall versuchen sollten: Ohne Beleidigungen und Verbalattacken auszukommen.
Die Wortwahl aller Schreiber hier zeigt auf, dass dies allen vom Intellekt her locker möglich ist.
Es ist ein Paradoxon, dass uns dies nicht gelingt (ich schließe mich dabei nicht aus).
Dem wäre noch hinzuzufügen, dass es andere User gibt, die eine deutsche KV mit Auslandsversicherung und andere User eine reine Auslandsversicherung für gut befinden.
Und alles wäre gut. Um mehr ging es gar nicht.
Wir werden in einem Internet-Forum weder systemische Unterschiede, unterschiedliche Denkansätze, noch unterschiedliche Meinungen beseitigen. Und wir sollten es auch nicht versuchen.
Was wir auf jeden Fall versuchen sollten: Ohne Beleidigungen und Verbalattacken auszukommen.
Die Wortwahl aller Schreiber hier zeigt auf, dass dies allen vom Intellekt her locker möglich ist.
Es ist ein Paradoxon, dass uns dies nicht gelingt (ich schließe mich dabei nicht aus).