In,-Auslandsversicherung unbegrenzt

Wie versichert man sich am besten?

Moderator: Czauderna

MoonPhant
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In,-Auslandsversicherung unbegrenzt

Beitrag von MoonPhant » 24.04.2013, 15:27

Hallo liebe Leute,

ich heiße mich bei euch herzlich willkommen! :)
(mein erster Forumsbeitrag hier)

Ich habe folgendes Problem. Ich bin freiberuflicher Fotograf (25 Jahre alt), verdiene noch unter der Mindestlohngrenze von 17.500 Euro im Jahr, bin fast nur im Ausland tätig (Südostasien, Südamerica, Africa) und würde gerne eine Versicherung finden, die mich auch in Deutschland in der Zeit meiner Reiseunterbrechungen deckt, und das nicht nur bis zu einem Jahr sondern, womöglich auch länger. Mein Wohnsitz ist in Deutschland.

Im Moment bin ich über eine private Auslandskrankenversicherung ( protrip.de/ + educare-world.de/ ) versichert und habe meine GKV in Deutschland komplett gekündigt. Ich habe zwar bei einer Auslandsaufenthaltunterbrechung für bis zu 3 Monaten Schutz in Deutschland, aber da meine Aufenthalte nicht berechenbar sind und ich mehr als nur einmal pro Jahr 3 Monate am Stück in Deutschland bin, nützt mir das nicht viel. Dazu bin ich beim ADAC Mitglied. Vor ein paar Tagen hatte ich ein Gespräch mit einem Versicherungsmakler, der mir aber auch nichts besseres als meine jetzige Versicherung raten konnte.

Es gibt ja noch die KSK (Künstlersozialkasse), die für mich als Fotograf evtl. in Frage kommen könnte. Allerdings.. lohnen sich die Leistungen überhaupt, die ich in Anspruch nehmen könnte, obwohl ich dafür monatlich die Vollprämie zahle?

Was ich noch nicht verstanden habe. Falls ich einen schlimmeren Unfall im Ausland (zb. in Malaysien) hätte und durch einen sinnvollen Heimtransport nach Deutschland gebracht würde, dann zahlt den ja der ADAC oder meine private Auslandskrankenversicherung den Flug. Wer übernimmt aber dann die Kosten im deutschen Krankenhaus? Dazu müsste ich doch wiederum hier versichert sein und der ganze Flugtransport ist für die 'Katz?

Ich bin seit Tagen am recherschieren, was für mich die günstigste und beste Möglichkeit sein könnte. Eventuell hat jemand vor mir schon ähnliches gesucht, bzw. gefunden und kann mir mit Vorschlägen zur Seite stehen.

Vielen, vielen Dank schonmal im Vorraus,

Liebe Grüße
MoonPhant

derKVProfi

Re: In,-Auslandsversicherung unbegrenzt

Beitrag von derKVProfi » 24.04.2013, 18:14

MoonPhant hat geschrieben: Ich habe folgendes Problem. Ich bin freiberuflicher Fotograf (25 Jahre alt), verdiene noch unter der Mindestlohngrenze von 17.500 Euro im Jahr, bin fast nur im Ausland tätig (Südostasien, Südamerica, Africa) und würde gerne eine Versicherung finden, die mich auch in Deutschland in der Zeit meiner Reiseunterbrechungen deckt, und das nicht nur bis zu einem Jahr sondern, womöglich auch länger. Mein Wohnsitz ist in Deutschland.

Im Moment bin ich über eine private Auslandskrankenversicherung versichert und habe meine GKV in Deutschland komplett gekündigt.

Mit Wohnsitz in deutschland? Eigentlich nicht möglich ohne Abmeldung oder Folgeversicherungsnachweis! Ich nehme es mal zur Kenntnis, stelle es aber in Frage

Ich habe zwar bei einer Auslandsaufenthaltunterbrechung für bis zu 3 Monaten Schutz in Deutschland, aber da meine Aufenthalte nicht berechenbar sind und ich mehr als nur einmal pro Jahr 3 Monate am Stück in Deutschland bin, nützt mir das nicht viel.

Also, rein und raus. Jede Rückkehr nach Deutschland ist pflcht zur Versicherung, weil hier Wohnsitz! Wie oben gesagt, da ist was unklar und unsauber!

Dazu bin ich beim ADAC Mitglied.

Das hilft Dir auch nicht in diesem Fall!

Vor ein paar Tagen hatte ich ein Gespräch mit einem Versicherungsmakler, der mir aber auch nichts besseres als meine jetzige Versicherung raten konnte.

Dazu will und werde ich mich nicht äußern, aber ein wirklich Guter ist das nicht!

Es gibt ja noch die KSK (Künstlersozialkasse), die für mich als Fotograf evtl. in Frage kommen könnte. Allerdings.. lohnen sich die Leistungen überhaupt, die ich in Anspruch nehmen könnte, obwohl ich dafür monatlich die Vollprämie zahle?

Die KSK ist keine Krankenkasse, sondern eine Einrichtung der Künstersoialversicherung. Sie nimmt Gelder von Arbeitgebern und Auftraggebern von Künstlern im Sinne des Gesetzes ein und zahlt denen, die nach KSVG versicherungspflichtig sind, einen Beitragszuschuss in Höhe von 50% zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Außerdem prüft sie ob jemand versicherungspflichtig gemäß KSVG ist. Versichert bist Du aber bei einer GKV oder einer PKV, je nachdem!

Was ich noch nicht verstanden habe. Falls ich einen schlimmeren Unfall im Ausland (zb. in Malaysien) hätte und durch einen sinnvollen Heimtransport nach Deutschland gebracht würde, dann zahlt den ja der ADAC oder meine private Auslandskrankenversicherung den Flug.

JEIN, eher NEIN! Die Auslandsreiseversicherungen sind ja nur für urlaubsreisen, ggf. kurzfristige Dienst- und Geschäftsreisen zuständig. Die zahlen ggf. die Kosten m Ausland, ggf. den Transport. Wer zahlt die Behandlung in Deutschland bzw. wenn die Vorgaben der Auslandsreiseversicherung nicht erfüllt sind?

Wer übernimmt aber dann die Kosten im deutschen Krankenhaus? Dazu müsste ich doch wiederum hier versichert sein und der ganze Flugtransport ist für die 'Katz?

Ich bin seit Tagen am recherschieren, was für mich die günstigste und beste Möglichkeit sein könnte. Eventuell hat jemand vor mir schon ähnliches gesucht, bzw. gefunden und kann mir mit Vorschlägen zur Seite stehen.
Also - ersteinmal ist zu klären, ob due in Deutschland der pflicht zur Versicherung unterliegst, oder dagegen verstößt.

Dein Wohnsitz ist Deutschland und Dein gewöhnluicher Aufenthalt auch? Also Dein lebensmittelpunkt. dann bist Du auch in deutschland dazu verpflichtet eine PKV oder eine GKV zu unterhalten.

Die werden aber unter Umständen Deine Jobs nicht decken!

Lösung: internationale Police, die § 193.3 VVG (Pflicht zur Versicherung) erfüllt und Solo PPV bei deutscher PKV!

Anbieter: neueKV.de - bitte bei einer Anfrage per Telefon oder mail auf mich beziehen bzw. auf diesen Beitrag hier. Die informieren mich ann und ich mach den Rest für Dich dasrüber persönlich!

Wichtig:

AREA Definition - Europa oder Weltweit ohne USA und CDN oder weltweit mit USA und CDN?

Einreise in Kriegs- und Krisengebiete. Werden internationale Reisewarnung befolgt und beachtet oder ignoriert?

GerneKrankenVersichert
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Re: In,-Auslandsversicherung unbegrenzt

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.04.2013, 19:34

derKVProfi hat geschrieben: Mit Wohnsitz in deutschland? Eigentlich nicht möglich ohne Abmeldung oder Folgeversicherungsnachweis! Ich nehme es mal zur Kenntnis, stelle es aber in Frage
Eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung gilt unter bestimmten Voraussetzungen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall. Und damit hat man einen Folgeversicherungsnachweis und kann seine Mitgliedschaft ohne Abmeldung des Wohnsitzes kündigen.

MoonPhant
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Beitrag von MoonPhant » 25.04.2013, 00:19

Hallo und vielen Dank für die raschen Antworten.

"Mit Wohnsitz in deutschland? Eigentlich nicht möglich ohne Abmeldung oder Folgeversicherungsnachweis! Ich nehme es mal zur Kenntnis, stelle es aber in Frage."

Ja mit Wohnsitz in Deutschland. Ich habe meine Auslandskrankenversicherung vorgelegt und somit konnte ich bei der gesetzlichen (Barmer) kündigen.

"Dein Wohnsitz ist Deutschland und Dein gewöhnluicher Aufenthalt auch? Also Dein lebensmittelpunkt. dann bist Du auch in deutschland dazu verpflichtet eine PKV oder eine GKV zu unterhalten. "

Mein Wohnsitz ist in Deutschland - ich bin aber ca. 11 Monate pro Jahr im Ausland (ohne USA und CDN)

"Eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung gilt unter bestimmten Voraussetzungen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall. Und damit hat man einen Folgeversicherungsnachweis und kann seine Mitgliedschaft ohne Abmeldung des Wohnsitzes kündigen."

Ich denke, dass das bei mir der Fall ist.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.04.2013, 00:27

OK, die haben das anerkannt - das ist zwar grober Unfug, aber wenn es so ist!

Ich will das nicht vertiefen, weil sonst kommen wir vom Hölzchen zum Stöckchen, aber die gehen nicht von einem Wohnsitz in Deutschland aus, da bei 11 Monaten der gewöhnliche Aufenthalt ja gar nicht gegeben ist, sondern von einer Meldeadresse!

Das problem ist, dass wenn du zurück klommst, eben nicht versichert bist, vor allem, wenn Du länger bleibst! Dann geht das "rein" ind die Kasse und "raus" aus der Kasse.

Wie gesagt - möglich ist eine dauerhafte internationale Police inkl. Deutschland und Pflegepflicht! Ob USA und CDN muss man besprechen!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 25.04.2013, 07:20

derKVProfi hat geschrieben:OK, die haben das anerkannt - das ist zwar grober Unfug, aber wenn es so ist!

Ich will das nicht vertiefen, weil sonst kommen wir vom Hölzchen zum Stöckchen, aber die gehen nicht von einem Wohnsitz in Deutschland aus, da bei 11 Monaten der gewöhnliche Aufenthalt ja gar nicht gegeben ist, sondern von einer Meldeadresse!

Das problem ist, dass wenn du zurück klommst, eben nicht versichert bist, vor allem, wenn Du länger bleibst! Dann geht das "rein" ind die Kasse und "raus" aus der Kasse.

Wie gesagt - möglich ist eine dauerhafte internationale Police inkl. Deutschland und Pflegepflicht! Ob USA und CDN muss man besprechen!
So langsam gewinne ich den Eindruck, dass es dir vorrangig darum geht, die "NeueKV" zu promoten und du dich dadurch auch von sachlichen und fachlichen Einwürfen nicht beirren lässt.

Das, was du groben Unfug nennst, zeigt für mich, wie Selbstverwaltung zum Wohle der Versicherten funktionieren kann. Für die Kassen ist es grober Unfug, jemanden zu einer Versicherung in D zu zwingen, aus der wegen eines Aufenthalts im nichteuropäischen Ausland keine Leistungsansprüche resultieren. Das entsprechende Besprechungsergebnis der Fachkonferenz Beiträge bezieht sich auch nicht auf die Versicherungspflicht, den gewöhnlichen Aufenthalt oder den gemeldeten Wohnsitz in Deutschland, sondern auf die anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, die die Versicherungspflicht nach 5,1,13 verdrängt. Und da wird eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert. Diese gilt bei Rückkehr nach Deutschland auch nicht als Privatversicherung bei der Zuordnung zum System GKV oder PKV, so dass eine Versicherung bei der bisherigen Kasse möglich ist.

@MoonPhant: Sobald dein Aufenthalt in Deutschland länger als 3 Monate dauert und deine Auslandsreisekrankenversicherung nicht mehr gültig ist, tritt die Versicherungspflicht in Deutschland nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V ein, d. h., du bist - sofern du dich nicht für eine private Absicherung entscheidest - automatisch bei deiner letzten Krankenkasse versichert. Welche Beiträge du dann zahlen musst, hängt von deinem Status und deinen Einkünften beim Deutschlandaufenthalt ab. Sofern du in D freiberuflich tätig bist, könnte die KSK eine günstige Alternative sein. Frage am besten mal bei denen nach, ob die Versicherungspflicht bei dir eintritt.

Vorsicht bei einer privaten Versicherung in Deutschland. Dies führt zu einer Zuordnung zur PKV und eine Versicherung in der GKV ist bei Stellenlosigkeit/freiberuflicher Tätigkeit für die Zukunft ausgeschlossen!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.04.2013, 08:08

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: So langsam gewinne ich den Eindruck, dass es dir vorrangig darum geht, die "NeueKV" zu promoten und du dich dadurch auch von sachlichen und fachlichen Einwürfen nicht beirren lässt.

Ich lasse mich von fachlichen Einwürfen sehr wohl beeindrucken, wenn sie qualifiziert sind. Wo hat denn der Kunde seine Pflegepflicht? Ohne Pflegepflicht keine Erfüllung der Pflicht zur Versicherung.

Die GKV hat aufgehoben, weil sie unterstellt, dass er nicht in Deutschland lebt.

Seine Frage ging aber um Absicherung in Deutschland, die seine derzeitige Absicherung nur unvollständig abdeckt.

Und die Neue KV ist eine Firma, an der ich nicht beteiligt bin, die aber exakt hier spezialisiert ist!


Das, was du groben Unfug nennst, zeigt für mich, wie Selbstverwaltung zum Wohle der Versicherten funktionieren kann. Für die Kassen ist es grober Unfug, jemanden zu einer Versicherung in D zu zwingen, aus der wegen eines Aufenthalts im nichteuropäischen Ausland keine Leistungsansprüche resultieren. Das entsprechende Rundschreiben der DVKA bezieht sich auch nicht auf die Versicherungspflicht, den gewöhnlichen Aufenthalt oder den gemeldeten Wohnsitz in Deutschland, sondern auf die anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, die die Versicherungspflicht nach 5,1,13 verdrängt.

Und wenn die Absicherung unzureichend ist, dann ist das irrelevant?
wie Selbstverwaltung zum Wohle der Versicherten funktionieren kann
Was ist mit Recht und Gesetz? Wo ist die Pflegepflicht? Was passiert, wenn er erkrankt nach deutschland zurück kehrt und die Kasse feststellt, dass er hier einen Wohnsitz hatte? Wo ist die Rechtssicherheit?

Und da wird eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert. Diese gilt bei Rückkehr nach Deutschland auch nicht als Privatversicherung bei der Zuordnung zum System GKV oder PKV, so dass eine Versicherung bei der bisherigen Kasse möglich ist.

Das ist richtig. Setzt voraus, dass der Kunde dann ständig hin und her jumpt! Wie ich sagte, muss man das persönlich in eineem Beratungsgespräch klären!

@MoonPhant: Sobald dein Aufenthalt in Deutschland länger als 3 Monate dauert und deine Auslandsreisekrankenversicherung nicht mehr gültig ist, tritt die Versicherungspflicht in Deutschland nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V ein, d. h., du bist - sofern du dich nicht für eine private Absicherung entscheidest - automatisch bei deiner letzten Krankenkasse versichert.

Nicht automatisch, sondern nur wenn er sich meldet. Und ggf. rückwirkend ohne Leistungsanspruch für bereits entstandene Kosten! Super Tipp!

Welche Beiträge du dann zahlen musst, hängt von deinem Status und deinen Einkünften beim Deutschlandaufenthalt ab. Sofern du in D freiberuflich tätig bist, könnte die KSK eine günstige Alternative sein. Frage am besten mal bei denen nach, ob die Versicherungspflicht bei dir eintritt.

Nur als Anmerkung, da ich selber über die KSK geführt bin: die beantworten keine Anfrage, sondern erteilen auf Antrag einen Bescheid! Ich habe das Theater hinter mir! Und ich habe wegen internationaler Jobs eine zusätzliche internationale KV und bin auch noch NHS in GB!

Vorsicht bei einer privaten Versicherung in Deutschland. Dies führt zu einer Zuordnung zur PKV und eine Versicherung in der GKV ist bei Stellenlosigkeit/freiberuflicher Tätigkeit für die Zukunft ausgeschlossen!

Diese Aussage ist zwar nicht falsch, aber auch nicht richtig. Die Frage, und nun sind wir wieder bei persönlicher Beratung, die hier dringend angezeigt ist, ist, welche Zielsetzung der mann hat! Wenn das, was er heute tut, seine Perspektive ist, dann ist es völlig irrsinnig das fortzuführen, was er heute hat!
Und wenn Auslandsreiseversicherungen die Zuordnung zur GKV nicht stören, dann tut es eine internationale Police auch nicht. Man lese § 9 SGB V. Muss natürlich noch ein bißchen die Akte gepflegt und angepasst werden, aber glauben Sie mir ... das haben wir auch schon getan!
Die person hat seine GKV aufgegeben, und die GKV hat das zugelassen, weil er überwiegend im außereuropäischen Ausland ist - gewöhnlicher Aufenthalt! Da kommt er zurück in die GKV.
Ach ja: von einer deutschen PKV war hier nie die Rede, weil die auch in dem Fall funktionsunfähig sind bzw. erst gar nicht angenommen werden!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 25.04.2013, 09:14

derKVProfi hat geschrieben: Ich lasse mich von fachlichen Einwürfen sehr wohl beeindrucken, wenn sie qualifiziert sind. Wo hat denn der Kunde seine Pflegepflicht? Ohne Pflegepflicht keine Erfüllung der Pflicht zur Versicherung.


§ 20 Abs. 1 Nr. 12 SGB V - ohne Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V keine Pflegeversicherungspflicht - die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.

derKVProfi hat geschrieben: Die GKV hat aufgehoben, weil sie unterstellt, dass er nicht in Deutschland lebt.


Woher willst du das denn wissen? Meiner Meinung nach hat die GKV aufgehoben, da eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wurde und ist damit den Anweisungen des GKV-Spitzenverbandes gefolgt.

derKVProfi hat geschrieben: Und wenn die Absicherung unzureichend ist, dann ist das irrelevant?


Nein. Deshalb wies ich ja darauf hin, dass die Versicherung bestimmte Bedingungen erfüllen muss, die vom GKV-Spitzenverband definiert wurden.

derKVProfi hat geschrieben: Was ist mit Recht und Gesetz? Wo ist die Pflegepflicht? Was passiert, wenn er erkrankt nach deutschland zurück kehrt und die Kasse feststellt, dass er hier einen Wohnsitz hatte? Wo ist die Rechtssicherheit?


Wenn dir ein Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbandes nicht rechtssicher genug ist, solltest du deine Einwände lieber dort vortragen, statt hier Menschen zu verunsichern, deren Kasse vollkommen korrekt entschieden hat.

derKVProfi hat geschrieben: Nicht automatisch, sondern nur wenn er sich meldet. Und ggf. rückwirkend ohne Leistungsanspruch für bereits entstandene Kosten! Super Tipp!


Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V tritt automatisch ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kasse kann die Versicherungspflicht allerdings nicht ohne Mitwirkung des Versicherten feststellen. Aber - und jetzt kommt's! - sie kann die Versicherungspflicht ohne Mitwirkung des Betroffenen feststellen, wenn er durch Leistungsinanspruchnahme (die selbstverständlich im System GKV rückwirkend gezahlt wird) zu erkennen gibt, dass er über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügt.

derKVProfi hat geschrieben: Diese Aussage ist zwar nicht falsch, aber auch nicht richtig.


Warum?

derKVProfi hat geschrieben: Und wenn Auslandsreiseversicherungen die Zuordnung zur GKV nicht stören, dann tut es eine internationale Police auch nicht.


Habe ich das irgendwo behauptet? Warum muss es unbedingt die internationale Police sein, wenn MoonPhant mit seiner jetztigen Absicherung zufrieden ist und auch die Versicherung bei einem längeren Inlandsaufenthalt kein Problem darstellt? (Das war übrigens seine Frage).

Wenn du der Meinung bist, die internationale Police sei so viel besser, dann informiere bitte sachlich und nicht, indem du vollkommen korrekte Entscheidungen der bisherigen Kasse als "Unfug" bezeichnest, bestreitest, dass eine Versicherung in D wieder problemlos möglich ist und den Fragestelle damit verunsicherst.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.04.2013, 15:33

Moin,
Habe ich das irgendwo behauptet? Warum muss es unbedingt die internationale Police sein, wenn MoonPhant mit seiner jetztigen Absicherung zufrieden ist
Er ist nicht zufrieden, er sucht etwas anderes, so hat er es zumindest gesagt!
sie kann die Versicherungspflicht ohne Mitwirkung des Betroffenen feststellen, wenn er durch Leistungsinanspruchnahme (die selbstverständlich im System GKV rückwirkend gezahlt wird) zu erkennen gibt, dass er über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügt.
Na, na, na - der kommt als Selbstzahler zum Arzt, wenn er seine Reisen unterbricht! Da zahlt die GKV nichts rückwirkend.
Wenn dir ein Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbandes nicht rechtssicher genug ist, solltest du deine Einwände lieber dort vortragen, statt hier Menschen zu verunsichern, deren Kasse vollkommen korrekt entschieden hat.
Besprechungsergebnisse des Spitzbubenverbandes rechtssicher - ich lach mich kaputt! Selbst gesetze sind nicht rechtssicher, weil man sogar die ändern kann!

Die Kasse mag korrekt entschiedenen haben, aber sie hat dem Versicherten nicht aufgezeigt, wie er seine Herausforderungen nachhaltig befriedigen kann.

Das Besprechungserbenis hätte ich dann aber doch noch gerne hier von Dir verlinkt, weil wegen der Rechtssicherheit!

*********************************************************

Und nun zur Sache, statt hier wieder Grabenkriege zu führen!

Ja, die internationale Police ist sehr viel besser, weil sie in Deutschland eben auch unbefristet gilt!

Ja, Sie ist besser für Menschen die dauerhaft international orientiert sind!

Ja, ich baue auch eine deutsche PPV dazu, wenn gewünscht!

ja, er kann auch in die GKV zurück, wenn er nach Deutschland kommt,.

Ja, er ist auch dauerhaft in Deutschland versichert, wenn er es wünscht. Auch bei GKV Pflicht parallel fortzuführen!

Ja, er kann ständig die AREA Regelung ohne Gesundheitsfragen und Risikoprüfung zum nächtsen 1. ändern!

etc.

*****************************************************

P.S.: Wer deutsche Auslandsreiseversicherungen als anderweitige Absicherung akzeptiert, Wohnsitz Deutschland mit Meldeadresse ignoriert, Pflegepflicht aufhebt obwohl es ein gesetz dazu gibt, etc. der handelt nicht richtig, auch wenn die Besprechungsergebnisse des Spitzbubenverbandes die Handlunsgweise rechtfertigen mag!

Die deutsche GKV und die deutsche PKV ebenfalls, sind in Bezug auf eine globalisierte Wlt nicht wirklich optimal aufgestellt und ausgerichtet![/quote]

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 25.04.2013, 19:15

derKVProfi hat geschrieben:
Er ist nicht zufrieden, er sucht etwas anderes, so hat er es zumindest gesagt!
Er sucht etwas für die Absicherung in Deutschland über die 3 Monate. So habe ich es zumindest verstanden. Und wenn du ihn deiner Lösung überzeugen kannst, kein Problem. Aber dann bitte nicht mit unwahren Äußerungen und Verunsicherungen.
derKVProfi hat geschrieben: Na, na, na - der kommt als Selbstzahler zum Arzt, wenn er seine Reisen unterbricht! Da zahlt die GKV nichts rückwirkend.
Warum sollte er als Selbstzahler zum Arzt gehen, wenn er weiß, dass er einen Versicherungsschutz über eine GKV hat, selbst dann, wenn er notfallmäßig zurücktransportiert wurde und sich um die Formalien noch nicht kümmern konnte? Diese deine Äußerung gehört für mich in die Abteilung "verunsichern".
derKVProfi hat geschrieben: Besprechungsergebnisse des Spitzbubenverbandes rechtssicher - ich lach mich kaputt! Selbst gesetze sind nicht rechtssicher, weil man sogar die ändern kann!
Dann lach dich mal kaputt. Natürlich ist kein Gesetz für die Ewigkeit, aber jetzt mal ehrlich, wer soll gegen ein solches Besprechungsergebnis klagen? Der Thorulf Müller, weil dadurch das Geschäft der neuenKV gestört wird?
derKVProfi hat geschrieben: Das Besprechungserbenis hätte ich dann aber doch noch gerne hier von Dir verlinkt, weil wegen der Rechtssicherheit!
Null problemo, ist alles öffentlich: vdek.com/content/vdeksite/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf

derKVProfi hat geschrieben: P.S.: Wer deutsche Auslandsreiseversicherungen als anderweitige Absicherung akzeptiert, Wohnsitz Deutschland mit Meldeadresse ignoriert, Pflegepflicht aufhebt obwohl es ein gesetz dazu gibt, etc. der handelt nicht richtig, auch wenn die Besprechungsergebnisse des Spitzbubenverbandes die Handlunsgweise rechtfertigen mag!
Lies dir erstmal das Besprechungsergebnis und die entsprechenden Rechtsgrundlagen durch, dann diskutieren wir weiter.

Ganz davon abgesehen, dass all die oben angesprochenen Punkte doch dann genauso Kritikpunkte an der neuenKV sein müssten. Außerdem:

Ja, die GKV-Pflichtversicherung ist sehr viel besser, weil sie in Deutschland eben auch unbefristet gilt!

Ja, Sie ist besser für Menschen die dauerhaft international orientiert sind!

Ja, ich baue auch eine deutsche PPV dazu, wenn gewünscht!

ja, er kann auch in die GKV zurück, wenn er nach Deutschland kommt,.

Ja, er ist auch dauerhaft in Deutschland versichert, wenn er es wünscht.

Ja, er kann die GKV ohne Gesundheitsfragen und Risikoprüfung nach 18 Monaten zum übernächsten 1. wechseln.

etc.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.04.2013, 00:59

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:
Er ist nicht zufrieden, er sucht etwas anderes, so hat er es zumindest gesagt!
Er sucht etwas für die Absicherung in Deutschland über die 3 Monate. So habe ich es zumindest verstanden.

Er sucht etwas Alternatives zu dem was er hat, was genau dieses Problem löst - richtig!

Und wenn du ihn deiner Lösung überzeugen kannst, kein Problem. Aber dann bitte nicht mit unwahren Äußerungen und Verunsicherungen.

Es ist nicht meihne Lösung, es sind internationale Angebote und ein Spezialist, der das sehr gut macht!#

Unwahre Äußerungen und Verunsicherung? Bitte nicht solche unqaulifizierten und ungerechtfertigten Anwürfe. Ich habe das in Frage gestellt und zwar mit Recht! Die Kasse muss sich hier nicht verteidigen, insbesondere Du nicht. Solche Policen als anderweitige Absicherung anzuerkennen halte ich schlichtweg für ein Verbrchen an Verbrauchern und es zeugt m. E. von Inkomptenz der Kassen an dieser Stelle!
derKVProfi hat geschrieben: Na, na, na - der kommt als Selbstzahler zum Arzt, wenn er seine Reisen unterbricht! Da zahlt die GKV nichts rückwirkend.
Warum sollte er als Selbstzahler zum Arzt gehen, wenn er weiß, dass er einen Versicherungsschutz über eine GKV hat, selbst dann, wenn er notfallmäßig zurücktransportiert wurde und sich um die Formalien noch nicht kümmern konnte? Diese deine Äußerung gehört für mich in die Abteilung "verunsichern".

Das ist lebensfern, was Du da sagst! Er ist seit Jahren scheinbar Selbstzahler und wird es auch bleiben! Er wird sich so verhalten. jahrelange Berufspraxis sagen mir das! Er wird sich eben nicht bei der GKV melden, sondern nachher haben wir wieder ein Problemfall!
derKVProfi hat geschrieben: Besprechungsergebnisse des Spitzbubenverbandes rechtssicher - ich lach mich kaputt! Selbst gesetze sind nicht rechtssicher, weil man sogar die ändern kann!
Dann lach dich mal kaputt. Natürlich ist kein Gesetz für die Ewigkeit, aber jetzt mal ehrlich, wer soll gegen ein solches Besprechungsergebnis klagen? Der Thorulf Müller, weil dadurch das Geschäft der neuenKV gestört wird?

1. nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Neue KV nichts mit meiner Person zu tun hat, außer das man sich kennt und ich als Journalist mehrfach dazu veröffentlich habe, weil es ein gutes Konzept für bestimmte Situationen ist!

2. das stört das Geschäftsfeld der Neue KV gar nicht, weil es sogar ein guter Hinweis ist, dass die internationale Police ja nur eine anderweitige Absicherung ist und damit den gleichen Status genießt, wie deutsche Auslanddsreiseversicherungen!

derKVProfi hat geschrieben: P.S.: Wer deutsche Auslandsreiseversicherungen als anderweitige Absicherung akzeptiert, Wohnsitz Deutschland mit Meldeadresse ignoriert, Pflegepflicht aufhebt obwohl es ein gesetz dazu gibt, etc. der handelt nicht richtig, auch wenn die Besprechungsergebnisse des Spitzbubenverbandes die Handlunsgweise rechtfertigen mag!
Lies dir erstmal das Besprechungsergebnis und die entsprechenden Rechtsgrundlagen durch, dann diskutieren wir weiter.

Sehr gerne!

Ganz davon abgesehen, dass all die oben angesprochenen Punkte doch dann genauso Kritikpunkte an der neuenKV sein müssten.

Wieso - welche Punkte? Was ist bei den bvon der neuen KV angebotenen Tarife zu kritisieren, was an Auslandsreisekrankenversicherungen deutscher Anbieter zu kritisieren ist. Bitte etwas konkreter!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.04.2013, 01:09

Hochqualifizierte Auseinandersetzung in dem Besprechungsergebnis. Ganz toll!

Man muss sich auch mit den Qualitäten solcher Produkte (Reisekrankenversicherung) auseinandersetzen.

Mehr als 42 Tage ... ich lach mich kaputt!

Aber was erzähle ich das Mitarbeitern von gesetzlichen Krankenkassen. Wenn ich mir die Zusatzversicherungen in den Kooperationsmodellen ansehe, dann frage ich mich immer, wo der Sachverstand bei der Auswahl der Gesellschaft und der Produkte war? Weit weg in den meisten Fällen!

Sorry, das mag so hingeschrieben worden zu sein! Das mag aktuell gültig sein! Fakt ist:

wenn der Mann in 5 Jahren zurück kommt und man das geändert hat, dann schaut esaber nicht sehr gut für ihn aus.

Eine unzureichende Police und die erhoffte Tür ist zu!

Es setzt voraus, dass er innerhalb von 3 Monaten nach Rückkehr in der Lage ist (technisch, körperlich, geistig oder intellektuell) die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und seine Leistungserbringer entsprechend auch in Kenntnis zu setzen (und die müssen auch Willens sein, das zu tun) um die Abrechnung von Selbstzahler mit Auslandreisekrankenversicherung auf Kasse umzustellen.

Etc.

da wären mir aus sicht der optimalen Versorgung für alle Fälle zu viele Unsicherheiten. Deshalb sage ich: internationale Police statt Auslandsreiseversicherung mit drei Monaten Deutschland Deckung!!

Ansonsten sehe ich hier eine nette Eintrittskarte zur GKV, wenn man eine solche internationale "Reisepolice" hat ;-)

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.04.2013, 06:46

derKVProfi hat geschrieben:
Das ist lebensfern, was Du da sagst! Er ist seit Jahren scheinbar Selbstzahler und wird es auch bleiben! Er wird sich so verhalten. jahrelange Berufspraxis sagen mir das! Er wird sich eben nicht bei der GKV melden, sondern nachher haben wir wieder ein Problemfall!
Ich bewundere deine hellseherischen Fähigkeiten.
derKVProfi hat geschrieben:
Wieso - welche Punkte? Was ist bei den bvon der neuen KV angebotenen Tarife zu kritisieren, was an Auslandsreisekrankenversicherungen deutscher Anbieter zu kritisieren ist. Bitte etwas konkreter!
Diese deine Punkte:
derKVProfi hat geschrieben: P.S.: Wer deutsche Auslandsreiseversicherungen als anderweitige Absicherung akzeptiert, Wohnsitz Deutschland mit Meldeadresse ignoriert, Pflegepflicht aufhebt obwohl es ein gesetz dazu gibt, etc. der handelt nicht richtig, auch wenn die Besprechungsergebnisse des Spitzbubenverbandes die Handlunsgweise rechtfertigen mag!

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.04.2013, 06:58

derKVProfi hat geschrieben:Hochqualifizierte Auseinandersetzung in dem Besprechungsergebnis. Ganz toll!
Gell :lol:
derKVProfi hat geschrieben: Man muss sich auch mit den Qualitäten solcher Produkte (Reisekrankenversicherung) auseinandersetzen.

Mehr als 42 Tage ... ich lach mich kaputt!
Schon wieder?
derKVProfi hat geschrieben: Aber was erzähle ich das Mitarbeitern von gesetzlichen Krankenkassen. Wenn ich mir die Zusatzversicherungen in den Kooperationsmodellen ansehe, dann frage ich mich immer, wo der Sachverstand bei der Auswahl der Gesellschaft und der Produkte war? Weit weg in den meisten Fällen!
Zum wiederholten Mal: Informiere sachlich und fair über die Vorteile der neuenKV, damit MoonPhant sich unvoreingenommen informieren kann. Im Gegensatz zu dir lehne ich das "andere" Konzept nicht von vorneherein ab, sondern störe mich daran, mit welchen Mitteln du versuchst, die GKV-Lösung schlechtzureden.
derKVProfi hat geschrieben: Sorry, das mag so hingeschrieben worden zu sein! Das mag aktuell gültig sein! Fakt ist:

wenn der Mann in 5 Jahren zurück kommt und man das geändert hat, dann schaut esaber nicht sehr gut für ihn aus.
Das Problem hat er doch auch, wenn sie die Rechtsgrundlage in der Beziehung ändert, dass die neueKV doch als private Absicherung angesehen wird, er die Beiträge nicht mehr zahlen konnte, er dort rausfliegt und ihm nur noch der teure Basistarif in der PKV bleibt. Im Gegensatz zu dir kann ich nicht in die Zukunft sehen und kann natürlich keine Garantie für die Ewigkeit geben.
derKVProfi hat geschrieben: Es setzt voraus, dass er innerhalb von 3 Monaten nach Rückkehr in der Lage ist (technisch, körperlich, geistig oder intellektuell) die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und seine Leistungserbringer entsprechend auch in Kenntnis zu setzen (und die müssen auch Willens sein, das zu tun) um die Abrechnung von Selbstzahler mit Auslandreisekrankenversicherung auf Kasse umzustellen.
Und wenn er es nicht ist, gibt es Sozialarbeiter in Kliniken oder Menschen wie Rossi, die das für ihn übernehmen. Wenn er nach der Rückkehr nicht in der Lage ist (technisch, körperlich, geistig oder intellektuell), seine Beiträge an die neueKV zu überweisen, fliegt dort auch raus und bleibt auf den Kosten sitzen.
derKVProfi hat geschrieben: da wären mir aus sicht der optimalen Versorgung für alle Fälle zu viele Unsicherheiten. Deshalb sage ich: internationale Police statt Auslandsreiseversicherung mit drei Monaten Deutschland Deckung!!

Ansonsten sehe ich hier eine nette Eintrittskarte zur GKV, wenn man eine solche internationale "Reisepolice" hat ;-)


Die Entscheidung muss der Fragesteller treffen. Und die nette Eintrittskarte zur GKV - wie rechtssicher ist die denn?!?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 26.04.2013, 08:06

GerneKrankenVersichert, ich glaube wir beide haben ein großes Verständnisproblem!

Du sagst:

Im Gegensatz zu dir lehne ich das "andere" Konzept nicht von vorneherein ab, sondern störe mich daran, mit welchen Mitteln du versuchst, die GKV-Lösung schlechtzureden.
Den Satz kann ich nicht verstehen, weil er keinen Sinn ergibt und Du mit einer nicht ziehenden Bergündung versuchst mit etwas zu unterstellen, was ich nicht tue!

1. ich lehne keine GKV ab, ganz im Gegenteil halte ich eine Bürgerversicherung basierend auf dem heutigen gesetzlichen System, wenn auch vollständig umgebaut, für den richtigen Weg und die substitutive PKV, egal ob für einige oder alle, für den falschen Weg!!

2. bei dem, was der Fragesteller hat, handelt es sich mitnichten um ein GKV-Konzept, und ich verwahre mich energisch gegen die Unterstellung, dass ich etwas gegen das Konzept einer Auslandsreiseversicherung habe.

3. für Menschen, die beruflich weltweit unterwegs sind, sind deutsche Auslandsreisversicherungen grundsätzlich ungeeignet. Das werde ich hier jetzt nmicht weiter erläutern. das kann sich ändern, wenn deutsche Versicherer endlich Ihre Produktstaategien in diesem Segment ändern!

Frage: welche GKV Lösung rede ich bitte schlecht?
Die Entscheidung muss der Fragesteller treffen. Und die nette Eintrittskarte zur GKV - wie rechtssicher ist die denn?!?
Richtig - als Ergebnis einer Beratung, für die der, der berät, auch haftet! Das finde ich bei einer GKV oder bei Sofas nicht. Das finde ich bei Versicherungsberatern (§ 34 e GewO und § 59.4 VVG) und Versicherungmaklern (§ 34 d GewO und § 59.3 VVG).

Das nur er eine Entscheidung treffen kann, ist mir klar! Ich habe ihm deshalb eine Adresse geliefert, bei der er exakt so beraten wird, wie er es braucht. Sachlich korrekt, mit entsprechender Haftung des Versicherungsmaklers!
Das Problem hat er doch auch, wenn sie die Rechtsgrundlage in der Beziehung ändert, dass die neueKV doch als private Absicherung angesehen wird,


Die Rechtsunsicherheit ergibt sich aber in beiden Fällen, gell? Und bei der derzeitigen AS Police hat er dann wirklich nur den Basistarif. Bei den von der neue KV GmbH vermittelten internationalen Policen hat er einen dauerhaften, sogar lebenslangen Vertrag!
er die Beiträge nicht mehr zahlen konnte
Du bewegst Duich gerade asuf dünnem Eis, weil Du über etwas redest, wovon Du aber überhaupt gar keine Ahnung hast! das gilt für die von der neue KV GmbH vermittelten 8internationalen Policen und dem was er hat!
er dort rausfliegt und ihm nur noch der teure Basistarif in der PKV bleibt.
I

Der nächste Unfug - apropos Hellseher, was Du mir vorwirfst! Jetzt gehst Du noch weiter in die zukünbftige Zukunft. man kann nicht alle Wechselfälle des lebens berücksichtigen. Niemand! Aber wenn man sich mit den Zahlungsbedingungen internationaler Policen nicht auskennt, dann sollte man einfach mal NIX sagen!
im Gegensatz zu dir kann ich nicht in die Zukunft sehen und kann natürlich keine Garantie für die Ewigkeit geben.
Danke, dann halte Dich auch bitte daran!

Und noch einmal, weil es bei dir scheinbar immer noch nicht angekommen ist:

1. ich bin nicht die neue KV und habe, außer das ich die Jungs kenne und über das Konzept mehrfach veröffentlicht habe, aber auch viele fachliche Unterstützung in Aufbau und Umsetzung geleistet habe, nichts zu tun!

2. die neue KV ist auch keine Krankenversicherung, sondern ein spezialisierter Versicherungsmakler ausschließlich für internationale KV an deutsche Bürger nach 193.3. VVG (Pflicht zur Versicherung) und internationale Expats und Fachkräfte in Deutschland!

2.1. dahinter stecktz unter anderem die Chambervelt, Rooselain & Cie, Experts for Expats!

3. ich bin u.a. ein Spezialist für solche Policen, weil ich die Jungs in Dublin, GB, etc. kenne!

lbnl: ich habe, und Du versuchst das systematisch zu zerreden, weil Du scheinbar ein Problem mit internationalen Policen und Versicherern hast, den Fragesteller an einen spezialisierten Versicherungsmakler verwiesen, der die bestehende Police prüfen, Alternativen anbieten und Probleme lösen kann. Das ganze entsprechend den deutschen Vorschriften für Versicherungsmakler: also Haftung, Beratung, Dokumentation, begründeter Ratschlag, etc.!
Was machst Du ? Hängst Dich daran auf, dass ich das Vorgehen der Kassen, ob vom Spitzbubenverband so besprochen oder nicht, für mehr als fraglich halte!
Alles, was Du hier diskutierst, hat NICHTS mit der Frage zu tun. Also lass das doch mal unkommentiert! Auseinandersetzungen mit mir führst Du bitte per PN!
Und bitte zur Kenntnis nehmen: es gab und gibt Menschen die globalisiert arbeiten und leben. Da sind deutsche Versicherungsmodelle, ob Kasse oder Privat einfach und immer ungeeignet! Und die Verantwortung liegt nicht bei Sofas, weil die nicht haften, sondern bei Versicherungsmaklern und -beratern, die für das, was sie tun und empfehlen, haften![/quote]

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