Hallo,
meinen Vater (Italiener) ist Rentner, wohnt dauerhaft in Deutschland und ist momentan über den E121 bei der italienische Kasse versichert.
In Deutschland wird über der AOK abgerechnet, eine Überprüfung ob Anspruch auf KVdR besteht dauert noch, vermutlich Lange.
Was ist mit der Zuzahlungen? Laut § 62 SGB V muss man keine Zuzahlungen Leisten die über 2% vom gesamten Einkommen übersteigen, gilt das Gesetzt nicht für Alle? Laut bilaterale Abkommen soll ja das deutsche Recht gelten oder?
Die AOK sagt dass Sie nicht machen kann denn er ist ja nicht dort versichert sondern sie reichen lediglich die Rechnungen an Itelien weiter.
Hat Jemand einen Tip?
Zuzahlungen für EU Ausländer
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 28.10.2011, 13:24
Hallo,
wollte ungefähr die gleiche Frage stellen nur das mein Vater nicht Italinener sondern Waliser ist!
Weiß jemand was?
Dann verrate ich euch auch die beste Unfallversicherung !
Liebe Grüße
wollte ungefähr die gleiche Frage stellen nur das mein Vater nicht Italinener sondern Waliser ist!
Weiß jemand was?
Dann verrate ich euch auch die beste Unfallversicherung !
Liebe Grüße
Zuletzt geändert von adaytoremember am 15.11.2011, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo rodan, hallo adaytoremember,
Eure Väter werden hier nur durch eine deutsche Krankenversicherung betreut. Die Hauptversicherung besteht im jeweiligen Heimatland. Betreuung bedeutet, dass sie hier Leistungen in Anspruch nehmen können, die dann die deutsche Krankenversicherung mit der Versicherung Eurer Väter abrechnet. Allerdings betrifft das nur Sachleistungen (z.B. Arztbehandlung, Krankenhaus etc.). Ausgeschlossen sind Geldleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld, Fahrkosten, Rückerstattungen von Zuzahlungsbeträgen. Hier müssen sich Eure Väter an ihre Versicherungen im jeweiligen Heimatland wenden.
Gruß
Herby
Eure Väter werden hier nur durch eine deutsche Krankenversicherung betreut. Die Hauptversicherung besteht im jeweiligen Heimatland. Betreuung bedeutet, dass sie hier Leistungen in Anspruch nehmen können, die dann die deutsche Krankenversicherung mit der Versicherung Eurer Väter abrechnet. Allerdings betrifft das nur Sachleistungen (z.B. Arztbehandlung, Krankenhaus etc.). Ausgeschlossen sind Geldleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld, Fahrkosten, Rückerstattungen von Zuzahlungsbeträgen. Hier müssen sich Eure Väter an ihre Versicherungen im jeweiligen Heimatland wenden.
Gruß
Herby
Krankentransport
Hallo Herby2011, mein Schwiegervater lebt in Rumänien und ist am 09.10.2011 mit dem Bus aus Rumänien angereist, um seinen einzigen Enkel in Deutschland zu besuchen. Er ist 71 Jahre alt. Am 14.10.2011 klagte er über heftige Brust und Armschmerzen. Wir verständigten daraufhin den Notarzt und Rettungswagen. Es wurde ein Herzinfarkt diagnostiziert. Beim Transport in das Krankenhaus, wurde er reanimiert, da er einen Herzstillstand hatte. Seit dieser Zeit ist er im Koma und nicht ansprechbar. Es wurde mir im Krankenhaus mitgeteilt, dass die AOK für die Kosten im Krankenhaus aufkommen wird, da er in Rumänien Plicht versichert ist. Mit aller größter Wahrscheinlichkeit wird er in Zukunft ein Pflegefall sein, da er nicht mehr selbständig atmen kann. Bis heutet war es mir nicht möglich zu klären, wär die Kosten für den Rücktransport nach Rumänien bezahlen wir, da er dort in ein Krankenhaus bzw. Pflegeheim weiter behandelt werden muss. Dies würde auch so vom behandelten Arzt im Krankenhaus attestiert werden. Noch ist er nicht Reisefähig. Zwischenzeitlich wurde meiner Schwiegermutter in Rumänien eine Rechnung über 430€ für den Krankentransport (DRK) aus Deutschland zugeschickt. Die Krankenkasse in Rumänien weigert sich die Rechnung zu bezahlen. Ich habe bei der AOK mehrfach angerufen und mein Problem geschildert. Niemand konnte oder wollte mir helfen. Es würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Besten Dank im Voraus
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... chland.pdf
so wie ich das sehe wird da wohl hier in Deutschland der Pflichtanteil fällig, der Rest muss/sollte die gesetzliche KV in Rumänien zahlen ,müssen/ sollen sofern die kosten dort Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist. sollten die Kosten dort niedriger sein als ind Deutschland, müßte der Rest von der schwiegermutter getragen werden.. Der Rücktransport ist keine Leistung der GKV, auch nicht der rumänischen.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... entner.pdf
Wegen der Rechnung würde ich mich mit der DVKA in Verbindung setzten.
Postanschrift: GKV-Spitzenverband, Abt.
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Telefon: +49 228 9530-0
Telefax: +49 228 9530-600
Die treiben in Rechnungen in den Ländern die ein, wenig zahlungsunwillig sind.
so wie ich das sehe wird da wohl hier in Deutschland der Pflichtanteil fällig, der Rest muss/sollte die gesetzliche KV in Rumänien zahlen ,müssen/ sollen sofern die kosten dort Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist. sollten die Kosten dort niedriger sein als ind Deutschland, müßte der Rest von der schwiegermutter getragen werden.. Der Rücktransport ist keine Leistung der GKV, auch nicht der rumänischen.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... entner.pdf
Wegen der Rechnung würde ich mich mit der DVKA in Verbindung setzten.
Postanschrift: GKV-Spitzenverband, Abt.
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Telefon: +49 228 9530-0
Telefax: +49 228 9530-600
Die treiben in Rechnungen in den Ländern die ein, wenig zahlungsunwillig sind.