Welche KV bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels ?

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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paesi
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Welche KV bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels ?

Beitrag von paesi » 25.10.2017, 16:27

Hallo,

mein Mann (Drittstaatler, Kanada) bekommt seine Rente im November. Sein Einkommen (Rente) lässt eine Familienversicherung nicht zu.

Er reist bald Visum frei zur Familienzusammenführung ein und hält sich erst einmal für knapp 3 Monate als Tourist auf. Danach meldet er sich bei der Einwohnerbehörde an und beantragt seinen Aufenthaltstitel.

Die GKV nimmt ihn aber erst, wenn der Aufenthalt von mehr als einem Jahr genehmigt wird bzw. vorliegt und wie viel Zeit bis dahin verstreicht, wissen wir nicht.

Wir möchten jedoch nicht, dass er durch die Wahl einer "falschen" privaten Versicherung von der Aufnahme in die gesetzliche KV ausgeschlossen wird. Die Bedingung, dass kein Nachweis zur Sicherung der LU gefordert wird, erfüllt er. Wir gehen auch davon aus, dass der Aufenthalt für mehr als ein Jahr erteilt werden wird. Theoretisch erfüllt er die Bedingungen zur Aufnahme in die GKV, aber es ist eben diese Wartezeit dazwischen.

Wie kann er sich in der "Übergangszeit" versichern, damit er mit Erhalt des Aufenthaltstitels in der gesetzlichen KV Mitglied werden kann?

(Meine GKV konnte mir diese Frage nicht beantworten.)

Ich bedanke im Voraus für Hinweise.
paesi.


Nachtrag:
Ich hatte mich, weil die Anmeldung in diesem Forum irgendwie nicht klappte, in einem anderen Krankenkassenforum angemeldet.
Da ich nun Zugang hier habe und es einen Ausländerteil gibt, stelle ich meine Frage erneut hier.

Alex1606
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Beitrag von Alex1606 » 27.10.2017, 19:42

Hallo paesi,

meine Antwort wird dich wohl eher nicht zufriedenstellen und falls ich falsch liege bitte ich um Korrektur aber:

Ich sehe keine Möglichkeit, eine Versicherung für die Übergangszeit abzuschließen ohne in die PKV zu gehen. Grundsätzlich geht ja nur GKV oder PKV. Die GKV braucht einen Aufenthaltstitel, den es (noch) nicht gibt. Geht also nicht. Wird stattdessen ein vollumfänglicher Krankenversicherungsschutz über einen privaten Anbieter geschlossen, kommt eine Versicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei einer GKV nicht mehr infrage.

Bringt dein Mann nicht vielleicht seinen Krankenversicherungsschutz aus Kanada mit ?

LG
Alex

paesi
Beiträge: 4
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Beitrag von paesi » 27.10.2017, 21:02

Erst einmal sage ich "danke", Alex. Du hast das Problem konkret benannt.

Das "Dumme" ist eben, mein Mann erfüllt die Bedingungen der GKV: Keine private Vorversicherung, keine Verpflichtung des Nachweises zur Sicherung des Lebensunterhalt - schließt KV, soweit ich nachgelesen habe, ein sowie Aufenthalt zum deutschen Ehepartner (laut Aufenthaltsgesetz) in der Regel 3 Jahre. (Ausnahmen: Scheineheverdacht, Zwangsehe - entfällt, das zu unterstellen wäre lächerlich)

Laut Ausländergesetz erfüllt er somit die Bedingungen des betreffenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch, aber die GKV will erst die Bestätigung der Ausländerbehörde sehen.

Ginge er in die PKV, wäre der Weg zur GKV weg. Aber so viel ich gelesen habe, bräuchte er auch dafür einen Titel, der über 12 Monate liegt, denn erst dann geht auch die PKV von einem Daueraufenthalt aus. Ich nehme ebenfalls an, die PKV würde auch deshalb ablehnen, da er der gesetzlichen Kasse zugeordnet werden müsste, sagt die GKV selbst. PKV bleibt für uns außen vor.

Mit Kanada gibt es kein KV-Abkommen.

Eine "Work and Travel"- Versicherung gäbe es noch, gilt bis 6 Monate. (Travel) Diese Art der VS ist an die gesetzliche KV in Kanada gekoppelt. Wer 6 Monate außerhalb ist, ist erst einmal raus aus der KV dort. Könnte für uns knapp werden - hängt mit A1 zusammen.

Das sehe ich nun erst einmal als eine Möglichkeit. Nach dem x-ten Gespräch hat mich ein Sachbearbeiter, der mich gestern anrief, darauf hingewiesen.
Hier gäbe es noch Incoming- oder Gästeversicherung.

a) gelten die nur bis zur Begründung eines Daueraufenthaltes. Ich frage mich nur, ab wann "Daueraufenthalt" zählt: Antragstellung oder Bewilligung.

b) noch wichtiger: Sind das private
Krankenvollversicherungen, die zu einer Ablehnung zur Aufnahme in die GKV führen können?
Der anrufende Sachberater riet jedenfalls davon ab und meinte abschließend, dass unser Fall ungewöhnlich sei.

LG
paesi

Alex1606
Beiträge: 11
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Beitrag von Alex1606 » 27.10.2017, 22:50

Hallo paesi,

das Problem ist, dass die GKV ohne den Aufenthaltstitel, welcher mindestens 12 Monate gelten muss, deinen Mann gar nicht aufnehmen DARF. Dies ist nämlich Voraussetzungen für die Versicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V für einen Nicht EU-Ausländer.

Die Voraussetzungen bei der PKV kenne ich leider nicht, tut mir Leid. Ich kann leider nur aus Sicht der GKV sprechen.
Eine Work & Travel-Versicherung hört sich erstmal gar nicht so blöd an. Checkt das mal, auch wenn du schreibst, dass das eng werden kann.

Von dieser Gästeversicherung höre ich zum ersten Mal, ehrlich gesagt. Sollte dies einen vollumfänglicher Krankenversicherungsschutz bei einer PKV darstellen, könnte dies ebenfalls zu einem Ausschluss in der GKV führen.
Wobei z.B. jemand, der Deutschland für bestimmte Zeit verlässt und eine Auslandsreisekrankenversicherung bei einer PKV abschließt und dann zurückkehrt, trotzdem dann nach 5 1 13 aufgenommen werden kann, da so eine ARKV keinen Systemwechsel in diesem Sinne darstellt.

Tut mir echt Leid, aber ich fürchte, ich kann da jetzt gar nicht mehr zu sagen.

Vielleicht kennt sich ja noch jemand anders hier aus.

LG
Alex

paesi
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Beitrag von paesi » 01.11.2017, 17:07

Hallo Alex,

danke für Deine Antwort.

Gäste-VS: Es wird das Care concept von Ausländerbehörden angeboten.

Was ich eben nicht nachvollziehen kann, dass eine im Ausland (Heimatland) abgeschlossene Reiseversicherung machbar ist, eine in Deutschland dann aber zur privaten Vorversicherung zählen soll.

Hier wäre es günstiger, weil wir eine etwas längeren Zeitrahmen wählen könnten. Mit 8 Monaten wären wir auf "der sicheren Seite".

LG
Paesi

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