Ich versuche Informationen hinsichtlich eines möglichen Wechsel in die GKV nach Rückkehr aus dem Ausland zu bekommen. Vielleicht könnt ihr mir in folgendem Fall helfen:
- Geplant ist ein Umzug ins Ausland, konkret UK
- Aufenthalt in UK: voraussichtlich >1 Jahr, als Angestellter
- Derzeitige Versicherung in DE: PKV, seit etwa 6 Jahren
- Versicherung in UK: Gesetzlich, National Health Service
- Gehaltsniveau >53k EUR.
- zu früherem Zeitpunkt bestand in DE mal eine Versicherung über GKV
Ich frage mich nun, ob im Fall einer Rückkehr aus UK ein Wechsel in die GKV möglich sein wird?
Wechsel in GKV nach Rückkehr aus dem Ausland (UK)?
Moderator: Czauderna
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Sofern nach heutiger Rechtslage zu entscheiden wäre wäre ggf eine Pflichtversicherung nicht möglich, allerdings eine freiwillige Krankenversicherung
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html
Es wäre denn weiter abzuklären ob denn Leistungennach dem SGB III bezogen werden.
Ggf müßte denn bei der bei der dauerhaften Wohnsitzverlegung in das Rechtsgebiet des SGB, geprüft wrden ob denn über dem englischen NHS eine staatliche gestzliche Krankenversicherung bestand.
Grundsätzlich. Rechtstand heute.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html
Es wäre denn weiter abzuklären ob denn Leistungennach dem SGB III bezogen werden.
Ggf müßte denn bei der bei der dauerhaften Wohnsitzverlegung in das Rechtsgebiet des SGB, geprüft wrden ob denn über dem englischen NHS eine staatliche gestzliche Krankenversicherung bestand.
Grundsätzlich. Rechtstand heute.
NHS ist eine GKV im Sinne der EU und nichts anderes!CiceroOWL hat geschrieben:Ggf müßte denn bei der bei der dauerhaften Wohnsitzverlegung in das Rechtsgebiet des SGB, geprüft wrden ob denn über dem englischen NHS eine staatliche gestzliche Krankenversicherung bestand.
§ 9 verlinkt, aber § 9.1.5 sollte man auch beachten, oder?