Rückkehr in die Gesetzliche nach Auslandsaufenthalt

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

Zitrone
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Rückkehr in die Gesetzliche nach Auslandsaufenthalt

Beitrag von Zitrone » 07.09.2018, 09:11

Hallo, ich habe 3 Jahre im europäischen Ausland gelebt und war dort privat versichert. Vorher war ich in D gesetzlich (freiwillig) versichert. Meine Krankenkasse hat eine Wiederaufnahme abgelehnt. Leistungsbezug, was zu einer Wiederaufnahme geführt hätte, ging bei mir nicht. Somit bin ich unversichert. Meine Frage: muss meine Krankenkasse mich wieder aufnehmen, wenn ich eine Arbeit annehme. Mir wurde gesagt, dass ich mich auch dann privat versichern müsste. Ist das so korrekt? Als Mutter mit Kindern ist es für mich unmöglich mein Leben privat versichert zu finanzieren.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.09.2018, 10:11

Hallo und willkommen im Forum,
wenn du eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst musst du sogar in die GKV. Momentan bleibt dir, so wie geschildert nur die PKV als Krankenversicherung. Es wäre anders, wenn du während deines Auslandsaufenthaltes in einem EU-Land oder Abkommensstaat im dortigen Gesundheitssystem versichert gewesen wärst.
Gruss
Czauderna

Zitrone
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Beitrag von Zitrone » 07.09.2018, 10:29

Mir wurde allerdings gesagt von einer GKV, dass sie mich aufgrund der Lücke (das wären nun ca. 3 Monate) nicht aufnehmen, wenn ich eine Arbeit annehme. Obwohl ich natürlich bereit bin, die Lücke zu zahlen! Mir wurde gesagt, dass mich dann meine alte GKV aufnehmen muss, die mich abgelehnt hat und meinte, dass ich mich so oder so oder so privat versichern müsse. :(

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.09.2018, 10:32

Ab Einreise musst Du Dich privat versichern. Die Zugangsvoraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung liegen nicht vor.

Wenn Du nach der Einreise eine versicherungspflichtige Tätigkeit beginnst MUSST Du in die GKV wechseln. Aber nicht für die Zeit vor der Aufnahme der Tätigkeit.

Wenn die Beschäftigung aufgrund der Höhe des Gehaltes versicherungsfrei ist musst Du weiter in der PKV bleiben.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.09.2018, 10:37

Hallo,
sehe ich nicht so - mit Beginn der Krankenversicherungspflicht muss dich jede, von dir gewählte Krankenkasse aufnehmen und es muss nicht zwingend deine letzte GKV-Kasse sein.
Das Problem bei dir sind die drei Monate, die du "unversichert" bist.
Die gewählte Kasse wird natürlich fragen wo, du vorher versichert wrst - deine Antwort "Im Ausland (Name des Landes) und dort privat) seit dem
(Tag der Wiedereinreise nach Deutschland) unversichert, da mich meine letzte Krankenkasse nicht aufnehmen wollte (dafür benötigst du aber ggf. eine schriftliche Bestätigung dieser Kasse). Wenn das alles rechtens war mit der Ablehnung, und davon gehe ich jetzt mal aus, dann kann auch die neue Kasse die drei Monate nicht "auffüllen" und von dir Beiträge verlangen weil du ja in die PKV gemusst hättest. Für die neue Kasse zählt jetzt nur, dass du krankenversicherungspflichtig bist und sie dich nicht ablehnen darf. Da dürfte übrigens deine alte Kasse dann auch nicht.
Wie sehen das die aktiven Fachleute aus dem GKV-Bereich ?.
Gruss
Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.09.2018, 10:44

Hallo broemmel,
wieder mal eine Überschneidung - was ist mit den drei Monaten wenn er keine (Privat)Versicherung nachweisen kann - für die GKV dürfte das doch wohl kein Problem sein ?.
Gruss
Czauderna

Zitrone
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Beitrag von Zitrone » 07.09.2018, 10:51

Reicht für die 3 Monate meine Privatversicherung im Ausland?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.09.2018, 11:29

Zitrone hat geschrieben:Reicht für die 3 Monate meine Privatversicherung im Ausland?
Hallo,
wahrscheinlich nicht, es sei denn die gilt auch fürs deutsche Inland - sollte im Vertrag stehen, ggf. bitte die PKV befragen.
Gruss
Czauderna

Zitrone
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Beitrag von Zitrone » 07.09.2018, 12:04

Die fungiert in D quasi als Reiseversicherung.

Es ist leider nicht so, dass mich jede Krankenversicherung aufnehmen würde. Derzeit genau genommen keine. Den schriftlichen Ablehnungsbescheid meiner Original GKV habe ich.

Ich nehme nun erstmal einen Job an. Paradoxerweise wird die erste Frage sein, wo ich versichert bin...

Irgendwie beisst sich hier ständig die Katze in den Schwanz.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.09.2018, 14:29

Czauderna hat geschrieben:Hallo broemmel,
wieder mal eine Überschneidung - was ist mit den drei Monaten wenn er keine (Privat)Versicherung nachweisen kann - für die GKV dürfte das doch wohl kein Problem sein ?.
Gruss
Czauderna
Entschuldigung :lol:

Die Frage war doch, ob die Aussage der Kasse so korrekt ist. Und das ist sie.

Natürlich interessiert die neue Kasse bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung und dem gleichzeitigen neuen Wahlrecht die Vorkasse überhaupt nicht.

@zitrone Natürlich fragt der Arbeitgeber wo Du versichert bist. Und wenn Du keine Kasse gewählt hast dann sucht er eine für Dich aus. Dazu ist er verpflichtet. Da beisst die Katze nix ab.

Und da Du ein Wahlrecht hast und eine Mitgliedschaft in der GKV vorgeschrieben ist kannst Du Dir doch eine Kasse aussuchen. Wo ist das Problem?

Zitrone
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Beitrag von Zitrone » 07.09.2018, 15:31

Das Problem sind diese Aussagen der GKV:

1. Meine alte GKV: sie nehmen mich nicht wieder auf, auch nicht, wenn ich eine Beschäftigung habe, da ich mich auch dann privat versichern muss.

2. Eine andere GKV: sie nehmen mich nicht auf, auch wenn ich eine Beschäftigung annehme, da mich meine alte GKV wieder aufnehmen muss, um den Zwischenraum abzudecken.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.09.2018, 16:34

Zitrone hat geschrieben:Das Problem sind diese Aussagen der GKV:

1. Meine alte GKV: sie nehmen mich nicht wieder auf, auch nicht, wenn ich eine Beschäftigung habe, da ich mich auch dann privat versichern muss.
Das wäre nur dann der Fall wenn du nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen würdest - die Aussage der Kasse ist falsch - lass dir das schriftlich geben und Angabe der Rechtsgrundlage

2. Eine andere GKV: sie nehmen mich nicht auf, auch wenn ich eine Beschäftigung annehme, da mich meine alte GKV wieder aufnehmen muss, um den Zwischenraum abzudecken.
Auch das ist falsch, denn wenn Krankenversicherungspflicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis besteht, dann besteht freie Kassenwahl und die gewählte Kasse darf dich nicht ablehnen. Auch das solltest du dir mal schriftlich geben lassen - du wirst sehen, du wirst nix bekommen und man wird dich aufnehmen, egal welche Kasse du
wählst


Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 07.09.2018, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.

Zitrone
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Beitrag von Zitrone » 07.09.2018, 18:32

Ganz vielen Dank!!!!

RHW
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Beitrag von RHW » 08.09.2018, 10:07

Hallo,

ganz es sein, dass das 55. Lebensjahr bereits vollendet wurde? Dann gelten Sonderregelungen nach § 6 SGB V wegen der Krankenversicherungspflicht.

Oder wird eine hauptberufliche Selbständigkeit ausgeübt?

Oder wurde in der Vergangenheit in Deutschland eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragt?

Ggf. sind die Aussagen der Krankenkasse korrekt.

Gruß
RHW

Susanne12
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Re: Rückkehr in die Gesetzliche nach Auslandsaufenthalt

Beitrag von Susanne12 » 10.11.2020, 16:00

Bei mir war das damals alles kein Problem. Ich war zwei Jahre in den USA und habe mich in Deutschland abgemeldet und als ich wieder da war, wurde ich ganz normal wieder aufgenommen. Ich bin bei der TK und habe noch nie Probleme gehabt.

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