PKV für Stiefsohn nach Trennung?
Moderator: Czauderna
PKV für Stiefsohn nach Trennung?
Hallo,
folgende Situation:
Meine (noch) Frau (Thailänderin) und ich leben in Trennung seit fast einem Jahr.
Vor ca. 2 Jahren haben wir ihren Sohn zu uns geholt. Wir haben noch ein gemeinsames Kind. Alle sind über mich privat krankenversichert.
Meine Frau arbeitet nicht.
Frage:
Muss ich die PKV für ihren Sohn bis zur Scheidung weiterzahlen oder
muss sie ihn versichern?
Gruss,
maxout
folgende Situation:
Meine (noch) Frau (Thailänderin) und ich leben in Trennung seit fast einem Jahr.
Vor ca. 2 Jahren haben wir ihren Sohn zu uns geholt. Wir haben noch ein gemeinsames Kind. Alle sind über mich privat krankenversichert.
Meine Frau arbeitet nicht.
Frage:
Muss ich die PKV für ihren Sohn bis zur Scheidung weiterzahlen oder
muss sie ihn versichern?
Gruss,
maxout
Vielen Dank für die Info.
Ich dachte nach der Scheidung ist sie (und ihr Sohn) automatisch in der GKV.
Mein Sohn bleibt dann über mich in der PKV.
maxout
Was meinen Sie denn damit?derKVProfi hat geschrieben:Ich kann nur hoffen, dass der Anwalt Ihrer Frau so schlau ist, die Beiträge für die PKV zu berücksichtigen.
Ich dachte nach der Scheidung ist sie (und ihr Sohn) automatisch in der GKV.
Mein Sohn bleibt dann über mich in der PKV.
maxout
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Warum sollte die GKV-Solidargemeinschaft "automatisch" für sie und den Sohn aufkommen? In die GKV kommt sie, wenn sie versicherungspflichtig wird (z. B. durch Arbeitsaufnahme über 450,00 €). Sonst nicht.maxout hat geschrieben:Ich dachte nach der Scheidung ist sie (und ihr Sohn) automatisch in der GKV.
Nicht versichert sein kann sie nicht. Also: PKV. Und wer die dann bezahlt, ist ggf. bei der Unterhaltsfrage mitzuregeln.
Gruß
Swantje
Unser Sohn, unser Sohn - nicht mein Sohn - es ist doch das gemeinsame Kind, oder?
Und für den Stiefsohn, den Sie mit Ihrer Frau nachgeholt haben, haben Sie doch sicherlich auch etwas erklärt beim Amt, oder irre mich da total? Ihre thailändische Frau hätte die Sicherung der Existenz nicht erklären können (mangels Einkommen, da mitversichert?)!!
Wenn ihre zukünftige Ex-Frau eine Berufstätigkeit aufnimmt, wird Sie Mitglied der GKV. Die Kinder, deren Unterhalt Sie maßgeblich finanziert und die bei Ihr leben, werden dann auch über die Familienversicherung abgedeckt.
Tja, drum prüfe wer sich "ewig" binde
Und für den Stiefsohn, den Sie mit Ihrer Frau nachgeholt haben, haben Sie doch sicherlich auch etwas erklärt beim Amt, oder irre mich da total? Ihre thailändische Frau hätte die Sicherung der Existenz nicht erklären können (mangels Einkommen, da mitversichert?)!!
Wenn ihre zukünftige Ex-Frau eine Berufstätigkeit aufnimmt, wird Sie Mitglied der GKV. Die Kinder, deren Unterhalt Sie maßgeblich finanziert und die bei Ihr leben, werden dann auch über die Familienversicherung abgedeckt.
Tja, drum prüfe wer sich "ewig" binde
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Bei der Beurteilung der Familienversicherung (GKV) der Kinder ist weder der Unterhalt noch die Frage, ob sie bei Mutter oder Vater leben relevant.derKVProfi hat geschrieben:Wenn ihre zukünftige Ex-Frau eine Berufstätigkeit aufnimmt, wird Sie Mitglied der GKV. Die Kinder, deren Unterhalt Sie maßgeblich finanziert und die bei Ihr leben, werden dann auch über die Familienversicherung abgedeckt.
Falls die Frau Mitglied der GKV wird, könnte der gemeinsame Sohn nach der Scheidung auch dann bei ihr familienversichert werden, wenn er bei Vater lebt und die Frau gar nichts zum Kindesunterhalt beiträgt (sofern Alters- und Einkommensgrenze nicht überschritten werden).
Gruß
Swantje
Alles was ich jetzt sage ist böse, aber wichtig:maxout hat geschrieben:Hmm...ok das hatte ich befürchtet.
D.h. falls Sie nach der Scheidung nicht arbeitet kann es passieren das ich
die PKV Kosten trotzdem für Sie weiterzahlen muss und für ihren Sohn solange
die Verplichtungserklärung noch gültig ist?
Da ich jetzt schon am finanziellen Limit bin wäre das fatal.
1. muss man sich das vorher überlegen, bevor man Verpflichtungen eingeht.
2. muss man den Gürtel manchmal halt enger schnallen.
3. waren die Beiträge bisher doch auch finanzierbar?
4. die Verpflichtungserklärung endet nicht (also ich habe es noch nicht gesehen) und da wird sich so manches Amt darauf berufen! Womit? Mit Recht!
5. Das eine Scheidung finanziell immer eine schwierige Zeit ist, ist nichts Neues. Man sollte halt immer erst nach Wegen suchen miteinander den weg weiter zu gehen!
Die entscheidenede Frage ist: will deine Frau arbeiten, kann sie arbeiten, etc. Alles eine Frage gemeinsamer Vereinbarungen.
Wer Scheidung mit Krieg verwechselt, der sollte auf jeden fall die wirtschaftliche Niederlage einkalkulieren!
Und der Staat, also wir andere, wir haben damit ja nichts zu tun, oder? Also warum sollten wir zahlen?
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Swantje B. hat geschrieben:
Bei der Beurteilung der Familienversicherung (GKV) der Kinder ist weder der Unterhalt noch die Frage, ob sie bei Mutter oder Vater leben relevant.
OK, wann wurde da etwas geändert, denn ich kenne es noch anders?
Falls die Frau Mitglied der GKV wird, könnte der gemeinsame Sohn nach der Scheidung auch dann bei ihr familienversichert werden, wenn er bei Vater lebt und die Frau gar nichts zum Kindesunterhalt beiträgt (sofern Alters- und Einkommensgrenze nicht überschritten werden).
Da muss ich dann doch mal nach der exakten Rechtsquelle fragen!
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Hallo KVProfi,
woher ziehst du denn die Erkenntnis, dass eine Familienversicherung nicht möglich sei?
Das Kind ist leibliches Kind der Frau und hat damit grds. Anspruch auf Familienversicherung (§ 10 Abs. 1 SGB V). Ein Ausschluss der Familienversicherung kommt allenfalls nach § 10 Abs. 3 SGB V in Betracht:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und [...]
Nach der Scheidung gibt es keinen "Ehegatten oder Lebenspartner des Mitglieds" mehr. Und damit auch keinen Anwendungsbereich für § 10 Abs. 3 SGB V.
Unterhalt spielt nach § 10 Abs. 4 SGB V nur bei Stief- und Enkelkindern eine Rolle. Hier geht es aber um ein leibliches Kind der Frau.
Wenn du anderer Ansicht bist, muss ich dann doch mal nach der exakten Rechtsquelle fragen!
Gruß
Swantje
woher ziehst du denn die Erkenntnis, dass eine Familienversicherung nicht möglich sei?
Das Kind ist leibliches Kind der Frau und hat damit grds. Anspruch auf Familienversicherung (§ 10 Abs. 1 SGB V). Ein Ausschluss der Familienversicherung kommt allenfalls nach § 10 Abs. 3 SGB V in Betracht:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und [...]
Nach der Scheidung gibt es keinen "Ehegatten oder Lebenspartner des Mitglieds" mehr. Und damit auch keinen Anwendungsbereich für § 10 Abs. 3 SGB V.
Unterhalt spielt nach § 10 Abs. 4 SGB V nur bei Stief- und Enkelkindern eine Rolle. Hier geht es aber um ein leibliches Kind der Frau.
Wenn du anderer Ansicht bist, muss ich dann doch mal nach der exakten Rechtsquelle fragen!
Gruß
Swantje
Woher ich die Kenntnis gezogen hatte, die sich im Kopf festgesetzt hatte - keine Ahnung.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass es darum geht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Der § 10 ist mir schon geläufig, auch die Ausschlussgründe!
Ich wäre aber nicht auf die Idee gekommen, dass das gemeinsame Kind beim Ex-Mann lebt und bei der Ex-Frau versichert ist. Ich habe es aber zur Kenntnis genommen! Und mir ging es um die Rechtsquelle zu diesem Sachverhalt!
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass es darum geht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Der § 10 ist mir schon geläufig, auch die Ausschlussgründe!
Ich wäre aber nicht auf die Idee gekommen, dass das gemeinsame Kind beim Ex-Mann lebt und bei der Ex-Frau versichert ist. Ich habe es aber zur Kenntnis genommen! Und mir ging es um die Rechtsquelle zu diesem Sachverhalt!
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Das Kinder nicht bei dem Elternteil versichert sind, bei dem sie leben kommt in der Praxis recht häufig vor - grade wenn nur ein Elternteil in der GKV ist.derKVProfi hat geschrieben:Ich wäre aber nicht auf die Idee gekommen, dass das gemeinsame Kind beim Ex-Mann lebt und bei der Ex-Frau versichert ist.
Mit deinen Punkten hast du sicherlich Recht, aber insbesondere bei Punkt 3 haben sich ja die Vorraussetzungen stark verändert:derKVProfi hat geschrieben: 1. muss man sich das vorher überlegen, bevor man Verpflichtungen eingeht.
2. muss man den Gürtel manchmal halt enger schnallen.
3. waren die Beiträge bisher doch auch finanzierbar?
4. die Verpflichtungserklärung endet nicht (also ich habe es noch nicht gesehen) und da wird sich so manches Amt darauf berufen! Womit? Mit Recht!
5. Das eine Scheidung finanziell immer eine schwierige Zeit ist, ist nichts Neues. Man sollte halt immer erst nach Wegen suchen miteinander den weg weiter zu gehen!
- Ich musste in die Steuerklasse 1 wechseln
- Ich muss ja bereits Trennungs- und Kindesunterhalt zahlen
- Die Anwalts und Scheidungskosten bleiben an mir hängen
Es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein einen Elternteil in den finanziellen Ruin zu treiben und somit einen Sozialfall zu schaffen.
Den Gürtel enger schnallen ist eine Sache, aber ein Arbeitsanreiz sollte doch noch bleiben.
Mir geht es auch nicht darum mich aus meinen Verpflichtungen zu stehlen.
Ich habe sehr viele verschiedene Meinungen zum Thema gelesen und gehört und möchte mir einen Überblick verschaffen welche Kosten noch auf mich zukommen werden bzw. bei mir verbleiben.
Also vielen Dank für die kompetenten Antworten
maxout