Mit Rente zurueck nach Deutschland

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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principessa
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Mit Rente zurueck nach Deutschland

Beitrag von principessa » 27.11.2009, 22:22

Ich habe mal eine Frage zur GKV, wenn man als Rentner von Italien nach Deutschland zieht.

- mein Mann ist Italiener und bekommt in ein paar Jahren Rente.
- ich bin Deutsche, habe aber keine Einkuenfte.

Nimmt uns ueberhaupt eine GKV auf, evtl. die AOK? Mit dem Versicherungsabkommen sind wir ja ueber die AOK versichert, wenn wir bei einem Aufenthalt in Deutschland (Urlaub) krank werden.

Danke im Voraus.

brinki
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Zurück nach Deutschland

Beitrag von brinki » 27.11.2009, 23:13

Du schreibst, dass Du von Italien zurück nach Deutschland kommst und eine neue Krankenkasse suchst.
Zunächst schreibst Du, dass Du Rentnerin bist; dann aber wieder, dass Du keine Einkünfte hast!

Ich würde Dir gerne weiterhelfen, aber dazu brauche ich nähere Angaben.

Ggf. melde Dich einfach unter:

bandrea459@aol.com

principessa
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Beitrag von principessa » 27.11.2009, 23:22

Nein ich (Deutsche) bin keine Rentnerin sondern Hausfrau, daher habe ich keine Einkuenfte und bekomme auch keine Rente. Mein Mann (Italiener) geht in ein paar Jahren in Rente.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.11.2009, 11:09

Hm das Problem wird sein , das du dich denn mal erst bei der staatlichen itlalj. Rentenversicherung erkundigen mußt wie das aussieht mit der Rentenzahlungen nach Deutschland, denn mußt du dir eine Kasse suchen ie im Rahmen des Deutsch - Italjenischen SV Abkommens ggf. denn deinen Mann versichert dabei muss denn wahrscheinlich abgeglichen werden ob die Vorrausetzungen für die Krankenversicherung der Rentner in Deutschland ausschlaggebend sind oder die Rechtsvorschriften der Republik Italien.

Am besten mal eine Anfrage bei der DVKA, Verbindunstelle Deusche Krankenversicherung ausland ricten DVKA .de und beim DRV Bund wie das mit den Zahlungen der Rente von Italien nach Deutschland ist.
für Italien wäre das
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... __nnn=true

Ich hoffe ich konte damit weiterhelfen.

principessa
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Beitrag von principessa » 28.11.2009, 18:42

Danke CiceroOWL, das ist eine gute Idee, das werde ich machen. :-)

Das mit der Zahlung der Rente duerfte eigentlich kein Problem sein, ich meine man darf doch im Rentenalter hinziehen, wohin man moechte, oder? Zumindest in der EU duerfte es da keine Probleme geben. Ein Italiener bekommt seine deutsche Rente doch auch nach Italien geschickt.

Und danke nochmal fuer den Link.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.11.2009, 20:46

ajo eine Deutsche Rente, das ist natürlich denn eine ganz andere Sache, da müßten denn die entsprechenden Rechtsorschriften hier in Deutschland gelten. Am besten mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen.

principessa
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Beitrag von principessa » 29.11.2009, 11:55

Nein, das ist schon eine italienische Rente, die aber nach Deutschland geschickt werden muss. Das mit dem Italiener, der seine Rente von Deutschland nach Italien geschickt bekommt, war ja nur ein Beispiel dafuer, dass es eigentlich kein Problem sein sollte, wohin die Rente am Ende geschickt wird.

LG und einen schoenen 1. Advent

heinrich
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Beitrag von heinrich » 04.12.2009, 16:00

Hallo,

das Lösung heißt E 121.

Kurze Erklärung.

Es wird dann später einmal eine Rente nach ital. Recht bezogen (wo auch immer man wohnt, was keine Rolle spielt).

Die krankenversicherungsrechtliche Regelung (wenn keine deutsche Rente bezogen wird) regelt sich auch nach ital. Recht.

Wohin müssen Sie sich also wenden mit Ihrer Frage: Richtig:An die ital. Krankenversicherung. Die prüfen dann nach ital. Recht, ob ein E-Schein (E wie Europa) ausgestellt werden kann. Dies dürfte der E 121 sein.

Damit geht man dann zu irgendeiner deutschen Krankenkasse (es gibt fast 200 davon) und lässt sich dort mit dem E 121 "betreuen".

BITTE rechtzeitig VOR einem Umzug mit der zuständigen (ITAL) Behörde) abklären, ob der E 121 ausgestellt werden kann. Meistens wissen über solche Dinge nicht kleine Geschäftsstellen, sondern die Auslandabteilungen in größeren Geschäftsstellen Bescheid.

Aber Sie haben ja bis zum Rentenbeginn genug Zeit.

principessa
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Beitrag von principessa » 04.12.2009, 18:25

Danke Heinrich, ich glaube das ist wirklich des Raetsels Loesung. :-)

Habe nach der Info gerade selber nach dem E 121 fuer Rentner gegoogelt und es sieht wirklich so aus, als wuerde das dann alles von hier aus geregelt.

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