Ein Freund aus dem EU-Ausland hat versucht, beruflich in D Fuß zu fassen. Er hat einen sozialversicherungspflichtigen Job gefunden und sich gesetzlich versichert. Er ist aber krank geworden und während der Erkrankung vom Arbeitgeber gekündigt worden. Nun bezieht er Krankengeld und spielt aufgrund seiner Verzweiflung mit dem Gedanken, in die Heimat zurückzugehen und sich dort weiter helfen zu lassen.
Er geht davon aus, dass er eine bis zu 3-monatige Kündigungsfrist bei seiner deutschen KV einhalten muss (und erst dann in die Heimat zurückgehen zu können).
Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass das in einem solchen Fall wirklich so ist, schließlich ist es keine "normale" Kündigung, um z.B. die Krankenversicherung zu wechseln. Und die Kündigung müsste ja eigentlich auch im Sinne seiner KV sein, da sie so aus der Krankengeldzahlung heraus kommt.
Weiß von Euch jemand, wie es sich in einem solchen Fall verhält? Ist das einem der vielen SGBs geregelt? Oder hat jede Krankenkasse da eigene Regelungen (in einer Satzung oder ähnlichem)?
Danke
KV-Kündigung wg. Rückzug in Heimat (während Krankengeldbez.)
Moderator: Czauderna
@JoeMac: Eine einfache Mitteilung, dass der Wohnsitz/ständige Aufenthalt wieder ins Ausland verlegt wird, reicht der Kasse zum Beenden der Mitgliedschaft. Hier muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/190.html
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/190.html