Krankenversicherung für selbstständigen Nicht-EU-Ausländer
Moderator: Czauderna
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Krankenversicherung für selbstständigen Nicht-EU-Ausländer
Würde mich sehr über Aufklärung freuen!
Ich ziehe mit meinem israelischen Mann und zwei Kindern nach sieben Jahren Ausland nach Deutschland zurück. In Israel waren wir gesetzlich versichert. Ich war in Deutschland zuvor gesetzlich als Studentin versichert, mein Mann und Kinder haben noch nie in Deutschland gelebt.
Mein Mann ist selbstständig, ich werde zunächst - bis ich Arbeit gefunden habe - kein Einkommen haben.
Nun habe ich von Mitarbeitern der TK, bei der ich zuletzt versichert war, zwei vollkommen gegensätzliche Aussagen erhalten. Der erste sagte, mein Mann könnte in Deutschland gesetzlich versichert werden, solange er nachweisen kann, dass er in Israel gesetzlich versichert war, da es ein Sozialversicherungsabkommen gebe. Der zweite sagte, dieses Abkommen sei nicht weitreichend genug und mein Mann könne nicht gesetzlich versichert werden.
Was stimmt nun?
Desweiteren hat mir ein Versicherungsmakler gesagt, die einzige Versicherung, die Ausländer, die zuvor nicht in Deutschland versichert waren, nehme, sei Hanse Merkur. Dort müssten wir als Familie um die 1,000 Euro bezahlen.
Das ist ein Riesenbatzen Geld. Haben wir noch irgendwelche anderen Möglichkeiten???
Ich ziehe mit meinem israelischen Mann und zwei Kindern nach sieben Jahren Ausland nach Deutschland zurück. In Israel waren wir gesetzlich versichert. Ich war in Deutschland zuvor gesetzlich als Studentin versichert, mein Mann und Kinder haben noch nie in Deutschland gelebt.
Mein Mann ist selbstständig, ich werde zunächst - bis ich Arbeit gefunden habe - kein Einkommen haben.
Nun habe ich von Mitarbeitern der TK, bei der ich zuletzt versichert war, zwei vollkommen gegensätzliche Aussagen erhalten. Der erste sagte, mein Mann könnte in Deutschland gesetzlich versichert werden, solange er nachweisen kann, dass er in Israel gesetzlich versichert war, da es ein Sozialversicherungsabkommen gebe. Der zweite sagte, dieses Abkommen sei nicht weitreichend genug und mein Mann könne nicht gesetzlich versichert werden.
Was stimmt nun?
Desweiteren hat mir ein Versicherungsmakler gesagt, die einzige Versicherung, die Ausländer, die zuvor nicht in Deutschland versichert waren, nehme, sei Hanse Merkur. Dort müssten wir als Familie um die 1,000 Euro bezahlen.
Das ist ein Riesenbatzen Geld. Haben wir noch irgendwelche anderen Möglichkeiten???
Der Versicherungsmakler, wenn er einer ist, was ich aber bezweifel (de facto, nicht umbedingt de jure) ist völlig falsch unterwegs - Finger weg!
Der erste TK Mann könnte Recht haben, da bin ich schon mal auf die Kollegen gespannt, die das besser lesen können:
http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/p ... el_sva.pdf
Ich meine das er Recht hat - die israelische gesetzliche Krankenversicherung müsste hier als Vorversicherung anerkannt werden.
Ansonsten müsste man Ihren Fall prüfen, da Sie auch ein Zugangsrecht haben könnten, da sie schon Mitglied waren.
Der erste TK Mann könnte Recht haben, da bin ich schon mal auf die Kollegen gespannt, die das besser lesen können:
http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/p ... el_sva.pdf
Ich meine das er Recht hat - die israelische gesetzliche Krankenversicherung müsste hier als Vorversicherung anerkannt werden.
Ansonsten müsste man Ihren Fall prüfen, da Sie auch ein Zugangsrecht haben könnten, da sie schon Mitglied waren.
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Zugangsrecht ja
Laut TK-Auskunft habe ich selbst ein Zugangsrecht - nur das nützt mir nichts, weil ich ja kein Einkommen habe, und dann von dem Einkommen meines Mannes ausgegangen wird. Das wäre dann im Zweifel noch teurer als die Privatversicherung.
Oder habe ich etwas missverstanden?
Oder habe ich etwas missverstanden?
Ja, natürlich haben Sie mich falsch verstanden!
Und definieren Sie teurer als PKV?
Sie benötigen Beratung im Einzelfall - und die bekommt man bei Rentenberatern,Versicherungsberatern oder Rechtsanwälten. Eigentlich müsste die TK Sie auch beraten, nur scheinbar tun die das nicht ergebnisoffen oder nicht lösungsorientiert. Das ist möglicherweise einer mangelhaften Qualifikation der Gesprächspartner geschuldet.
Alles eine Frage der persönliche Situation und der richtigen Reihenfolge der Schritte.
Dazu ist aber eine Bestandsaufnahe IST notwendig.
Und definieren Sie teurer als PKV?
Sie benötigen Beratung im Einzelfall - und die bekommt man bei Rentenberatern,Versicherungsberatern oder Rechtsanwälten. Eigentlich müsste die TK Sie auch beraten, nur scheinbar tun die das nicht ergebnisoffen oder nicht lösungsorientiert. Das ist möglicherweise einer mangelhaften Qualifikation der Gesprächspartner geschuldet.
Alles eine Frage der persönliche Situation und der richtigen Reihenfolge der Schritte.
Dazu ist aber eine Bestandsaufnahe IST notwendig.
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Also, bei der TK wurde mir berechnet, wie viel ich aufgrund des Einkommens meines Mannes bezahlen müsste und das wäre mehr als bei einigen PKV-Angeboten, die ich bisher gesehen habe.
Gibt es denn irgendeine Liste unabhängiger Versicherungsberater? Wie gesagt, der erste Versicherungsmakler, mit dem ich gesprochen habe, sagte mir, wir hätten nur eine Option... Wo finde ich seriösere Berater?
Gibt es denn irgendeine Liste unabhängiger Versicherungsberater? Wie gesagt, der erste Versicherungsmakler, mit dem ich gesprochen habe, sagte mir, wir hätten nur eine Option... Wo finde ich seriösere Berater?
Versicherungsmakler sind Versicherungsmakler und keine Versicherungsberater.
Es gibt Rentenberater, Versicherungsberater und Rechtsanwälte (wobei ich denen in diesem Fall schon die versicherungsfachliche Kompetenz absprechen würde)!
Versicherungsberater sind ein eigenständiges Berufsbild:
http://www.vv-register.de/download/6.%2 ... erater.pdf
Es gibt Stand 03/2013 283 - einer ist hier anwesend.
Darüber hinaus kann man sich einen über Verbände oder Google suchen - bei Google muss man aber aufpassen, weil bei Versicherungsberater dann Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler erscheinen - furchtbar!
Es gibt Rentenberater, Versicherungsberater und Rechtsanwälte (wobei ich denen in diesem Fall schon die versicherungsfachliche Kompetenz absprechen würde)!
Versicherungsberater sind ein eigenständiges Berufsbild:
http://www.vv-register.de/download/6.%2 ... erater.pdf
Es gibt Stand 03/2013 283 - einer ist hier anwesend.
Darüber hinaus kann man sich einen über Verbände oder Google suchen - bei Google muss man aber aufpassen, weil bei Versicherungsberater dann Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler erscheinen - furchtbar!
Poet hat geschrieben:@verwirrt: Wenn Dein Mann in D dann gesetzlich versichert wird, dann kannst Du mit den Kindern in die kostenfreie Familienversicherung der jeweiligen Kasse. Voraussetzung: Ihr seid beide verheiratet und Du hast nicht mehr als 400€ monatlich an Einkünften.
Poet - Therapien immer erst nach Diagnose bzw. eingehender Untersuchung - so wie gesagt kommt er nicht in die GKVMein Mann ist selbstständig
Untersuchung ist Offenlegung aller Fakten. ggf. muss man einzelne Schritte definieren damit sich Türen öffnen. Das spätestens ist Beratung im Einzelfall und damit RDG!
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hhm
Aber was ist mit dem Sozialversicherungsabkommen? Kann mich jemand darüber aufklären, was es bedeutet?
Gibt es denn überhaupt irgendwelche Nicht-EU Ausländer, die als Selbstständige Zugang zur GKV haben?
Danke übrigens für alle Auskünfte.
Gibt es denn überhaupt irgendwelche Nicht-EU Ausländer, die als Selbstständige Zugang zur GKV haben?
Danke übrigens für alle Auskünfte.
@KV-Profi,
@ Poet,
meine Frage,
würde hier nicht der § 5 abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen,
wenn er diesen bei Einreise beantragt ?
dem Ehemann würde ja eine Niederlassung / Aufenthaltserlaubnis
zuerst befristet auf 3 Jahre erteilt werden,
damit würde er ja, eine Befristung von mehr als 12 Monate haben.
oder liege ich total falsch ??
Gruß Bully
@ Poet,
meine Frage,
würde hier nicht der § 5 abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen,
wenn er diesen bei Einreise beantragt ?
dem Ehemann würde ja eine Niederlassung / Aufenthaltserlaubnis
zuerst befristet auf 3 Jahre erteilt werden,
damit würde er ja, eine Befristung von mehr als 12 Monate haben.
oder liege ich total falsch ??
Gruß Bully
@ bully:
1. RDS 20.03.2007 Seite 22
3. 5.1.13 greift bei PKV ?
Und wir sind weiterhin bei Diagnose und Therapie ohne umfassende detaillierte Untersuchung.
Es geht was - die Türen leuchten, weil sie offen sein könnten - alles eine Frage der individuellen Beratung im Einzelfall!
1. RDS 20.03.2007 Seite 22
2. Selbstständig!eine Niederlassungserlaubnis oder eine auf mehr als zwölf Monate befristete Aufenthaltserlaubnis
nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen
und
• für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht.
3. 5.1.13 greift bei PKV ?
Und wir sind weiterhin bei Diagnose und Therapie ohne umfassende detaillierte Untersuchung.
Es geht was - die Türen leuchten, weil sie offen sein könnten - alles eine Frage der individuellen Beratung im Einzelfall!
Für nicht existent eine meiner Meinung nach Katstrohalen Falschaussage in bezug auf die vorliegenden Fakten. Vielleicht Hellseher? Oder Infos per PN? Wer weiß es schon !!Poet hat geschrieben:@KVProfi: War nur eine Wenn/dann-Feststellung die keines Zusatzes von Dir bedarf, zumal ich ja eh anonym und damit nicht existent bin...
Hallo,
ich sehe das so - wenn der Ehemann seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt und bislang in Israel gesetzlich versichert war, dann besteht aufgrund des Sozialversicherungsabkommens meiner Meinung nach ein Anspruch auf Versicherung bei einer GKV-Kasse, und das muss nicht unbedingt die TK sein, meine ich. Für mich entscheidend ist dabei das Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens, welches vom Inhalt her Personen aus beiden System gleichstellt. Ich hätte in der Praxis kein Problem damit.
Gruss
Czauderna
ich sehe das so - wenn der Ehemann seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt und bislang in Israel gesetzlich versichert war, dann besteht aufgrund des Sozialversicherungsabkommens meiner Meinung nach ein Anspruch auf Versicherung bei einer GKV-Kasse, und das muss nicht unbedingt die TK sein, meine ich. Für mich entscheidend ist dabei das Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens, welches vom Inhalt her Personen aus beiden System gleichstellt. Ich hätte in der Praxis kein Problem damit.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 6
- Registriert: 16.06.2014, 19:39
Danke für Deine Antwort, Czauderna.
Der konkrete Fall sieht so aus, dass man mir wie gesagt zunächst bei der TK gesagt hat, ja, Ihr Mann kann sich anmelden. Dann habe ich noch mal angerufen, um zu erfragen, welche Dokumente wir einreichen müssen, um sein Einkommen nachzuweisen (da wir ja keine deutschen Steuerbescheide haben). Da hieß es dann plötzlich er hätte keinen Zugang, das Sozialversicherungsabkommen greife hier nicht.
Wie gehe ich jetzt weiter vor?? Bei einer anderen Krankenkasse nachfragen?
Wenn sie uns direkt abgelehnt hätten, hätte ich es vermutlich akzeptiert, aber so bin ich total verunsichert, ob der Fehler nicht vielleicht bei der TK liegt.
Der konkrete Fall sieht so aus, dass man mir wie gesagt zunächst bei der TK gesagt hat, ja, Ihr Mann kann sich anmelden. Dann habe ich noch mal angerufen, um zu erfragen, welche Dokumente wir einreichen müssen, um sein Einkommen nachzuweisen (da wir ja keine deutschen Steuerbescheide haben). Da hieß es dann plötzlich er hätte keinen Zugang, das Sozialversicherungsabkommen greife hier nicht.
Wie gehe ich jetzt weiter vor?? Bei einer anderen Krankenkasse nachfragen?
Wenn sie uns direkt abgelehnt hätten, hätte ich es vermutlich akzeptiert, aber so bin ich total verunsichert, ob der Fehler nicht vielleicht bei der TK liegt.