Hallo zusammen,
eine Ausländerin aus einem visumfreien Nicht EU-Land kommt zu ihrem deutschen Ehegatten nach Deutschland und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen eines Nachzugs zum deutschen Ehegatten. Man verlangt von ihr aber unter anderem eine deutsche Krankenversicherung. Der deutsch Ehegatte ist gesetzlich versichert und sein Einkommen würde für eine eventuelle private Krankenversicherung seiner ausländischen Ehegattin nicht ausreichen.
Eine Reisekrankenversicherung akzeptiert die Ausländerbehörde nicht als einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Die Krankenkasse würde die ausländische Ehegattin ohne Aufenthaltstitel nicht versichern. Sie kann aber auch den Aufenthaltstitel ohne deutsche Krankenversicherung nicht bekommen.
Meine Frage ist, was soll man tun, um diesen Teufelskreis zu brechen?
Danke
Kein Aufenthaltstitel ohne Krankenversicherung und andersrum
Moderator: Czauderna
Re: Kein Aufenthaltstitel ohne Krankenversicherung und andersrum
Hallo,
sorry, habe deinen Beitrag hier im Forum irgendwie "überlesen" - also, ich bin der Auffassung, dass, wenn der GKV-Kasse die Verheiratung nachgewiesen wird und die Ehefrau kein eigenen Einkommen hat, die Familienversicherung zum Zuge kommt- Mein Rat, Antrag stellen und bei Ablehnung sofort rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern.
Gruss
Czauderna
sorry, habe deinen Beitrag hier im Forum irgendwie "überlesen" - also, ich bin der Auffassung, dass, wenn der GKV-Kasse die Verheiratung nachgewiesen wird und die Ehefrau kein eigenen Einkommen hat, die Familienversicherung zum Zuge kommt- Mein Rat, Antrag stellen und bei Ablehnung sofort rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern.
Gruss
Czauderna