Hallo,
ich hoffe irgendjemand kann mir hier helfen. Ich habe drei Krankenversicherungen, und jetzt wo's darauf ankommt, will keine zahlen! Und das bei einem Betrag zwischen 1000 und 1500 Euro, den man ungern auf sich sitzen lässt.
Ich wohne in Belgien, habe aber einen Arbeitsvertrag in Deutschland, der mich dazu verpflichtet, ca. 5 Monate im Jahr (=weniger als die Hälfte) in Deutschland zu verbringen (Lehre an einer Uni). Da ich einen Vertrag hier habe, bin ich in Deutschland pflichtversichert (nämlich bei der TK), habe aber einen E106, der mir über der EHIC hinaus ein Recht auf alle Behandlungen in Belgien gibt. Außerdem habe ich eine Reisekrankenversicherung bei EuropAssistance in Belgien.
Jetzt war ich im Sommer auf einem Kurs in Amerika zur Weiterbildung. Mein Chef hat dafür die Reisekosten (Flug, Unterkunft, Kurskosten) übernommen, weil wir Reisegelder für forschungbezogene Aufenthalte haben, aber im grundgenommen ging es um etwas, was ich bei meiner Doktorarbeit einsetzen will, nicht um etwas, was die Lehre betrifft, also war's keine Berufsreise in dem Sinn.
Und da bin ich blöderweise krank geworden. Es war kein Unfall, aber ich hatte ab dem 2. Tag heftige, unerklärbare Bauchschmerzen, und es dauerte über einen Monat, bis ich wieder gesund wurde (dann war ich aber schon längst wieder in Europa zurück). Irgendwann, nachdem ich mehrere Tagen im Hotel im Bett lag und nichts essen konnte, haben Mitstudenten den Notdienst gerufen, und danach musste ich mehrmals zum Arzt zur Untersuchung.
Die TK behauptet, es sei eine berufliche Reise gewesen, daher müsste der Arbeitgeber zahlen, wobei er sich ein Teil bei der KK auf Antrag zurückholen kann.
Die KK in Belgien sagt, ich sei in Deutschland versichert und es ginge denen nichts an.
Die Reisekostenversicherung sagt, sie bezahlen nur, das was übrig bleibt, nachdem die KK ihren Teil übernommen hat.
Und mein Arbeitgeber behauptet, es ginge ihm nichts an, ich habe mich selbst krankenzuversichern.
Wer muss hier zahlen? Insbesondere: Wo kann ich es schriftlich im Gesetz nachlesen, damit ich Druck machen kann?
Kassen zahlen bei Krankheit während Auslandsaufenthalt nicht
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 10.10.2007, 12:14
Hallo,
der E106, der Sie zur Inanspruchnahme von Leistungen in Belgien berechtigt ist keine Versicherung. Vielmehr erhalten Sie diese im Auftrag und zu Lasten der deutschen KK (also der TK). Kurz-Info s. hier: eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-100-formulare/e-106/
Damit sind Sie also nicht in drei sondern in zwei Krankenversicherungen versichert.
Die TK hat offenbar festgestellt, dass es sich bei Ihrem Amerikaufenthalt um eine Entsendung handelt. Infos zu diesem Thema finden Sie hier: dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Entsendemerkblaetter/USA/Arbeiten_USA.pdf
Wenn es sich nicht um Entsendung handeln sollte, muss die private KV ran. Dafür sollten die Rechnungen aber mit einem Vermerk versehen sein, dass die gesetzlichen KK nicht zahlt.
MfG
ratte1
der E106, der Sie zur Inanspruchnahme von Leistungen in Belgien berechtigt ist keine Versicherung. Vielmehr erhalten Sie diese im Auftrag und zu Lasten der deutschen KK (also der TK). Kurz-Info s. hier: eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-100-formulare/e-106/
Damit sind Sie also nicht in drei sondern in zwei Krankenversicherungen versichert.
Die TK hat offenbar festgestellt, dass es sich bei Ihrem Amerikaufenthalt um eine Entsendung handelt. Infos zu diesem Thema finden Sie hier: dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Entsendemerkblaetter/USA/Arbeiten_USA.pdf
Wenn es sich nicht um Entsendung handeln sollte, muss die private KV ran. Dafür sollten die Rechnungen aber mit einem Vermerk versehen sein, dass die gesetzlichen KK nicht zahlt.
MfG
ratte1