Hallo,
meine ital. Freundin (z.Zt. ohne Beschäftigung und hier bei mir als "Besucher") hat hier einen Job in Aussicht. Dazu muß sie sich anmelden.
Den Wohnsitz in Italien will sie behalten - d.h. sie hat dann zwei Wohnsitze.
Über den Arbeitgeber wäre sie dann sozialversichert.
(falls das so nicht richtig ist bitte korrigieren)
nun meine Frage: existiert die italienische Krankenversicherung weiterhin (parallel zu deutschen)
oder wird das von der deutschen Krankenkasse abgemeldet oder müßte sie das selbst machen?
Sollte nur eine Krankenversicherung hier in D möglich sein, und der Job widererwarten nur von kurzer Dauer, d.h. sie wäre wieder erwerbslos, greift dann wieder die ital. Krankenversicherung?
für erhellende Antworten schon mal danke im Voraus.
Jackolo
Italiener arbeitet in D / erlischt die ital. Krankenvers. ?
Moderator: Czauderna
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Sollte sie hier in Deutschland arbeiten wollen gilt das das deutsche SV Recht - doppeltes SV Recht gibt es nicht. Sie sollte mal schleunigst zusehen was Sie denn will, meines Erachtens gilt deutsches SV Recht. Sie müßte sich denn allerdings mal darum bemühen in Deutschland eine Kasse zufinden die denn die Leistugnsaushilfe für Italien übernimmt.
dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/Entsendemerkblaetter/Italien/Arbeiten_Italien_883.pdf
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Italiener arbeitet in D / erlischt die ital. Krankenvers. ?
Hallo CiceroOWL,CiceroOWL hat geschrieben:Sollte sie hier in Deutschland arbeiten wollen .....................
erstmal vielen Dank für ihre Antwort.
Also - dass Sie in Deutschland arbeiten will ist klar(sonst würde ich mich nicht um diese Frage kümmern). Anmelden, Arbeitsvertrag- damit deutsche Sozialversicherung, ist auch klar.
Aber auf die Frage was passiert mit dem ital. Krankenversicherungschutz(zur Erinnerung - 2 Wohnsitze) konnte ich weder im www noch bei Nachfragen bei 2 Krankenkassen und auch nicht durch einen Anruf bei EURES eine klärende Antwort in Erfahrung bringen.
Auf ihr Stichwort "Leistungsaushilfe" finde ich bei google nur Treffer in Verbindung mit Wohnsitz Schweiz.
So wie ich das sehe, müßte sie, falls sie im 1.Jahr wieder arbeitslos wird, die Krankenversicherungsbeiträge für die deutsche KV selbst bezahlen um den Vers.- Schutz aufrecht zu erhalten.
Grüße Jackolo