Ist Partner nach Heirat automatisch in Familienversicherung?

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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Kaburz
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Ist Partner nach Heirat automatisch in Familienversicherung?

Beitrag von Kaburz » 06.02.2018, 14:45

Meine Tochter hat bzgl. Krankenkasse einige Fragen und hat folgende Situation

- sie ist festangestellt / gesetzlich versichert

- wird diesen Monat ihren Freund heiraten, der Amerikaner ist, schon seit über 2 Jahren hier ist und noch bis Ende 2019 einen Aufenthaltstitel hat

- aber er weder bei einer deutschen gesetzlichen noch einer privaten in Deutschland krankenversichert

- er war zuletzt hauptberuflich selbstständig

Nun die Fragen
- würde er durch die Ehe automatisch in ihre Krankenversicherung als eine Art Familienversicherung kommen?

- könnte er ggf. eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen um familienversichert zu sein, und sich dann nach einer gewissen Zeit wieder selbstständig machen? Wenn ja, wie lange muss die geringfügige Beschäftigung dann mindestens laufen?

- würde er hauptberuflich selbstständig bleiben wollen, würde da als Ehepartner eine freiwillige Pflichtversicherung in Frage kommen?

Bin von den Erklärungen im Internet total überfordert.

Tausend Dank

Czauderna
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Re: Ist Partner nach Heirat automatisch in Familienversicher

Beitrag von Czauderna » 06.02.2018, 15:20

Kaburz hat geschrieben:Meine Tochter hat bzgl. Krankenkasse einige Fragen und hat folgende Situation

- sie ist festangestellt / gesetzlich versichert

- wird diesen Monat ihren Freund heiraten, der Amerikaner ist, schon seit über 2 Jahren hier ist und noch bis Ende 2019 einen Aufenthaltstitel hat

- aber er weder bei einer deutschen gesetzlichen noch einer privaten in Deutschland krankenversichert
das ist schlecht

- er war zuletzt hauptberuflich selbstständig
das ist bzgl. einer eventuellen Familienversicherung auch schlecht

Nun die Fragen
- würde er durch die Ehe automatisch in ihre Krankenversicherung als eine Art Familienversicherung kommen?
nein, wird er nicht, da er hauptberuflich selbständig ist und allein von daher die Familienversicherung ausgeschlossen ist.

- könnte er ggf. eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen um familienversichert zu sein, und sich dann nach einer gewissen Zeit wieder selbstständig machen? Wenn ja, wie lange muss die geringfügige Beschäftigung dann mindestens laufen?
ja, das wäre grundsätzlich möglich, sobald eine hauptberufliche Selbständigkeit nicht mehr vorliegt und er nur noch das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung hätte.

- würde er hauptberuflich selbstständig bleiben wollen, würde da als Ehepartner eine freiwillige Pflichtversicherung in Frage kommen?
nein, es bestünde (soweit ich es noch in Erinnerung habe) keine Beitrittsmöglichkeit


Bin von den Erklärungen im Internet total überfordert.
Ich rate deiner Tochter trotzdem, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich von der eine verbindliche Beratung bzw. Auskunft geben zu lassen, z.B. ob seine Aufenthaltserlaubnis da eine Rolle spielt.

Tausend Dank
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 06.02.2018, 20:55

Ich würde dem Freund ihrer Tochter empfehlen, sich bei einer Krankenkasse zu melden - unabhängig von der Familienversicherung! Wenn eine Familienversicherung beantragt wird, muss ja auch angegeben werden, wo die letzte Versicherung in Deutschland bestand. Von einer Nichtversicherung in eine Fami, das geht eigentlich gar nicht.

Meines Erachtens müsste ab Anmeldung in Deutschland rückwirkend eine Versicherung durchgeführt werden, und das ist für hauptberuflich Selbstständige sehr teuer...

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 07.02.2018, 00:50

D-S-E hat geschrieben:Wenn eine Familienversicherung beantragt wird, muss ja auch angegeben werden, wo die letzte Versicherung in Deutschland bestand. Von einer Nichtversicherung in eine Fami, das geht eigentlich gar nicht.
Die Familienversicherung tritt in Kraft wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB V erfüllt sind. Im Wesentlichen: verheiratet, kein Einkommen über 1/7 der Bezugsgröße, Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland, keine hauptberufliche Selbstständigkeit. Lückenlose Versicherung vor der Fami ist keine Voraussetzung nach § 10 SGB V. Die Familienversicherung darf daher davon nicht abhängig gemacht werden.
D-S-E hat geschrieben:Meines Erachtens müsste ab Anmeldung in Deutschland rückwirkend eine Versicherung durchgeführt werden,
Für diese Forderung sehe ich keine Grundlage. Ein hauptberuflich selbstständiger US-Amerikaner der in Deutschland noch nie in der GKV war dürfte auf Grund der "es sei denn"-Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b) SGB V nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen.

Rechtlich wäre der zukünftige Ehemann aktuell noch nach § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet, eine Versicherung in der PKV abzuschließen. Eine rückwirkende Versicherung in der PKV gibt es aber nicht. Stattdessen würde zusammen mit der ersten Prämie ein (erheblicher) einmaliger Prämienzuschlag nach § 193 Abs. 4 VVG fällig.

Mit der Heirat würde - wenn die übrigen Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind - die Pflicht eine PKV abzuschließen nach § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG entfallen.

Im Ergebnis wäre damit eine Familienversicherung ohne vorherige Anschlußversicherung und ohne Nachzahlung herzustellen.

Tarik
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Beitrag von Tarik » 24.02.2018, 11:26

Viele nützliche Infos,danke Leute !

Kaburz
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Hallo Swantje B.

Beitrag von Kaburz » 09.03.2018, 11:52

danke für die ganze Info, toll.
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass er bis jetzt bei einer englischen Privatversicherung für Selbstständige versichert ist.
Seine Selbstständigkeit gibt er nun auf, insofern kommt er dort hoffentlich raus.
Nun sind die beiden seit ein paar Tagen verheiratet und der Antrag auf Familienversicherung ist gestellt.
Wenn dem Antrag stattgegeben wird und er somit über meine Tochter familienversichert ist, was passiert, wenn meine Tochter sich selbstständig macht und freiwillig gesetzlich versichert wird?
Kann er trotzdem über sie familienversichert bleiben?
Dankeschööön

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.03.2018, 17:01

Hallo,
ja, kann er
Gruss
Czauderna

Riberi
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Beitrag von Riberi » 31.07.2018, 13:51

Nein ist er nicht. Man muss zur Versicherung gehen und den da in die Versicherung mit aufnehmen.
Geht alles relativ schnell, Heiratsurkunde und Pas mitnehmen und das wars, man muss auch nichts zusätzlich bezahlen oder so.
Ich für meinen Teil habe mir verschiedene Infos gesucht und alle Fragen kann man sich eigentlich auch im Internet beantworten.

Mein Partner ist auch noch nicht versichert, wir warten noch auf seine Karte.
Deshalb suchen wir gerade auch nach natürlichen Mitteln gegen seine Gelenkschmerzen..

RonMcDon
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Beitrag von RonMcDon » 31.07.2018, 21:59

Wie ich es einschätze und aus meiner Kassenerfahrung des Fachbereichs kenne:
Also eine gesetzliche Grundlage gibt es nun sein Jahren, wer sich hier in Deutschland aufhält, und wer keinen Versicherungsschutz hat, muss sich In pflichtversichern nach § 5/1/13 SGB V, das sind die "Nichtversicherten". In der Regel, wenn kein Einkommen liegt die Niedrigststufe bei 170-180,- Euro, bei selbständiger Tätigkeit sieht es halt etwas anders aus, muss Einkommen nachgewiesen sein, Gewerbeanmeldung vorlegen u.s.w. Mindesteinstufung dann aber höher.

Einer neu aufnehmenden Kasse (egal ob pflicht oder familienversicherung), muss die Vorversicherung GKV/PKV nachgewiesen sein. Bei Pflichtversicherten in der Regel durch die Kündigungsbestätigung.
Deswegen wird auch im Rahmen der Familienversicherung nach der Vorversicherung gefragt auf dem Fami-Bogen.
Innerhalb der GKV erfolgt bei erfüllter Familienversicherung dann ein sogenanntes "einheitliches Meldeverfahren", das heisst, die aufnehmende Kasse der Familienversicherung, teilt der alten Kasse "online" mit, dass er nun bei Kasse XYZ familienversichert wird. Da läuft nix in Papierform.
Somit hat die vorherige Krankenkasse einen Nachweis der Folgeversicherung.

Bei PKV müsste dass dann im Rahmen einer Versicherungsbescheinigung ausgestellt werden in Papierform und dieser nachgewiesen werden, damit die PKV gekündigt werden kann.
Bei Heirat und kein Einkommen des mitzuversichernden Partners, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein. Aber bedeutet keinen Freibrief, vorher nicht versichert gewesen zu sein. Bei hauptberuflich selbständiger Tätigkeit schließe ich einen Familienversicherungsanspruch aber aus....
Da keine PKV gewählt wurde und rückwirkend ich das ausschließe, würde ich somit es so einschätzen, dass er die Vorversicherung nachweisen muss nach § 5/1/13 ab dem Einreisezeitpunkt. Empfehlenswert bei der KK, wo die Fami durchgeführt wird....aber wie gesagt, Anspruch fraglich.
Ich kenne einen (Beispiel-)Fall einer anderen Kasse, Mann seit 20 Jahren nicht versichert gewesen, nie Arzt gebraucht und sich nicht um Versicherungsschutz gekümmert, jetzt krebskrank, schnell heiraten um Versicherungsschutz zu haben, die KK hat die Familienversicherung wegen fehlender Vorversicherung abgelehnt....'Wie der Fall jetzt ausgegangen ist, ist mir zur Zeit nicht bekannt.
Gruß
Ron

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.07.2018, 23:29

Hallo,
Also das höre und lese ich das erste Mal , nämlich dass fuer eine Familienversicherung eine Vorversicherungszeit erforderlich sein soll.
Wo hat den die Krankenkasse das hergeholt ?
Gruß
Czauderna

RonMcDon
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Beitrag von RonMcDon » 01.08.2018, 22:12

Im Umkehrschluss, die deutsche Pflichtversicherung existiert seit 01.04.2007, die hat der Gesetzgeber den in Deutschland lebenden "unversicherten" Personen vorgegeben.

Die KK dürfte das somit vom Gesetzgeber hergeholt haben.

Da kommt m. E. keiner daran vorbei, spätestens dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann aber halt rückwirkend.

Wie gesagt, ich kenne nicht den Ausgang des erwähnten Falls, habe die Info von einem bekannten Versicherungs-Repräsentanten. Bin ab und zu in Kontakt und frage nochmals nach, wie sein Fall ausgegangen ist.

Warum wird nach einer Vorversicherung gefragt? Dieser Punkt wäre für mich selbsterklärend. Die Kassen wollen den Vorversicherungsnachweis, dass er lückenlos versichert war und dient dann zum Abmelden der Vorversicherung über maschinelles Meldeverfahren oder bei PKV über Versicherungsbescheinigung oder internes Abmelden der Pflichtversicherung.
Du könntest ja ansonsten Deine Versicherung einsparen, die Versicherungspflicht umgehen, und Deinen Beginn des Versicherungsschutzes durch eine Heirat selbst bestimmen.
Also ich glaube, kein Richter wird dem einen Freibrief geben, nicht versichert gewesen zu sein, wenn die Kasse darauf besteht.

Ansonsten wäre es eine Rechtsfrage. Er hat ja Widerspruchsmöglichkeiten und die Rechtsgrundlagen können benannt werden.
Wie ich jetzt gesehen habe, ist es ja auch schon ein älterer Fall....vielleicht könnte der Forumsteilnehmer/in Kaburz nochmals eine Rückmeldung geben über den Sachstand. >
Ich mache mich auf jeden Fall nochmals schlau, da es mich generell interessiert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.08.2018, 23:06

Hallo,
Ich glaube, da verstehen wir uns falsch. ich rede von einer Familienversicherung. wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht, dann kann diese sogar rückwirkend beginnen und bedarf keinerlei Erfuellung einer Vorversicherung. Du meinst aber eine fehlende, eigene Krankenversicherung.
Ein Beispiel - ehemaliger Selbstaendiger, seit 01.01.2007 ohne Krankenversicherung gibt seine selbstaendiger Taetigkeit zum 31.12.2017 auf und hat ab dem 01.01.2018 kein eigenes Einkommen mehr.
Er hat aber eine Ehefrau, die selbst bei einer GKV-Kasse versichert ist.
Ab dem 01.01.2018 hat dieser Mann Anspruch auf die Familienversicherung.
Das er bis zu. 31.12.2917 selbst ohne Krankenversicherung war, das spielt fuer die Familienversicherung keine Rolle, sogar der Umstand, dass schon 60 Jahre alt ist, spielt da keine Rolle.
Dein Problem ist wahrscheinlich, das jetzt immer noch die Zeit bis 31.12.2017 nicht geklärt ist, das ist zwar richtig, hat aber Kit dem Familienversicherungsanspruch ab 01.01.2018 nichts zu tun. Die Kasse darf die Familienversicherung nicht verweigern - meine und sage ich.
Gruß
Czauderna

RonMcDon
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Beitrag von RonMcDon » 02.08.2018, 23:20

Jeb,richtig erkannt, es geht um die nach meiner Auffassung erforderliche eigene Versicherung, kraft Gesetzes.
Wenn es nicht geklärt ist in Deinem Beispielfall, dann sollte es doch kraft Gesetzes geklärt sein.

Der Fami-Antrag löst diese Vorversicherungsklärung in Gange durch die Kasse( so ähnlich habe ich es jetzt in einem Forum mit Anwaltsantwort gelesen....):

https://www.frag-einen-anwalt.de/Ohne-K ... 87098.html

Würdest Du bei Deiner "Meinung und Aussage" bleiben?
Oder zweifelst Du die Aussage des Anwalts an?

Deine Infos gebe ich auf jeden Fall mal weiter für einen etwaigen Widerspruch (falls die Vorversicherung ausschlaggebend war...) und wir schau´n mal....

Gruß
Ron

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.08.2018, 09:13

Hallo,
Ich bleibe bei meiner Meinung. in dem Fall, der sich hinter dem Link verbirgt geht es auch nur um die Zeit vor der Familienversicherung, also 2007 - Heirat.
Es bleibt natürlich der Kasse unbenommen ein Verfahren in Gang zu setzen um diese Fehlzeiten zu klären, macht aber in meinen Augen wenig Sinn, denn
Es könnte sich doch rausstellen, dass eine GKV-Versicherung sowieso nicht in Frage gekommen wäre und selbst wenn, wäre denn die Kasse, die jetzt die Familienversicherung durchführt auch für die Zeit vorher überhaupt zuständig ( letzte Kasse)?
Warum sollte sich die Kasse eine solche Arbeit auferlegen in unserem Fall, für sie zählt die Familienversicherung und sonst nix.
Gruß
Czauderna

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