Grundsätzlich muss ich ja davon ausgehen, dass der "KV-Profi" alles geprüft und korrekt dargestellt hat. Und wenn, da die Selbständigkeit in mehreren EU-Staaten ausgeübt wird, die erforderliche Prüfung ergeben hat, dass weiterhin die Rechtsvorschriften von Großbritannien anzuwenden sind (wovon ich ausgehe, da die Absicherung über den NHS nach wie vor besteht), wüsste ich nicht, was dagegen spricht, dass Großbritannien ein S1 für den zweiten beteiligten Staat Deutschland ausstellt. Und zum Wesen eines S1 gehört es, dass die Leistungen des Wohnstaates (Deutschland) erbracht werden und nicht die Leistungen des Versicherungsstaates (Großbritannien). Deshalb meine Frage, welche Probleme soll sie denn bekommen?!?Poet hat geschrieben: Übrigens: S1 ist keine gute Option. Sie lebt und arbeitet in D. Dafür ist der S1 nicht gedacht. Zudem würde sie sicherlich Probleme für in D erbrachte Leistungen bekommen, wenn die über den NHS nicht abgedeckt werden.
Zur Anerkennung der Vorversicherungszeiten: Selbstverständlich richten sich die anzuerkennenden Zeiten nach EU-Verordnungen. 2010 gab es da einige Veränderungen, ob der Stand 2009 heute noch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.