Ende Arbeitsvertrag - KK zwingt mich freiwillig weiterversic

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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Rubicon
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Ende Arbeitsvertrag - KK zwingt mich freiwillig weiterversic

Beitrag von Rubicon » 11.11.2017, 21:01

Hallo,
ich bin eine polnische Frau und wohne und arbeite (Vollzeit) seit 9 Monaten in Deutschland.
Nun ist mein Vertrag ausgelaufen und ich bin seit 15.August arbeitslos.

Ich will keine Sozialleistungen, sondern so schnell wie möglich wieder eine Arbeit, deshalb habe ich mich nicht beim Jobcenter gemeldet.

Nun schreibt die Krankenkasse, dass ich für 4 Wochen noch weiterversichert war, aber nun muss ich weiterhin freiwillig versichert sein, da jeder in D
krankenversichert sein muss.

Ich bekomme laufend Post, dass ich die Unterlagen für die freiwillige Weiterversicherung unterschrieben zurückschicken soll. Das heißt, dass ich jeden Monat mehr als 200€ zahlen muss, rückwirkend und in Zukunft.

Ich kann das ja gar nicht bezahlen, ohne Einkommen.
Kann mir bitte jemand sagen, ob das rechtsmäßig ist oder ob ich andere Möglichkeiten habe?

Das wäre sehr nett. Vielen Dank.

Eva

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 11.11.2017, 21:24

Hallo Eva,

in Deutschland muss jeder lückenlos versichert sein und grundsätzlich auch Beiträge zahlen. Wenn du dich dazu entscheidest, dich nicht beim Jobcenter zu melden, verzichtest du auch auf die Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und bist im Umkehrschluss selbst für die Beitragszahlung verantwortlich.

Du kommst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses in die obligatorische Anschlussversicherung, man nennt das auch "freiwillige Mitfliedschaft" - der Begriff ist aber irreführend, denn du hast keine Wahl.

Der Beitrag für freiwillige Mitglieder richtet sich nach dem Einkommen. Der Gesetzgeber sagt aber nicht: Wer kein Einkommen hat, zahlt keinen Beitrag. Stattdessen zahlt man dann einen Mindestbeitrag von ca. 180 Euro je nach Kasse.

Füllst du die Formulare der Kasse nicht aus, zahlst du ca. 750 Euro pro Monat.

Viele Grüße
D-S-E

Rubicon
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Danke für diese Antwort

Beitrag von Rubicon » 13.11.2017, 15:50

Nun habe ich Klarheit. Ich werde mich an den Sachbearbeiter wenden und die Unterlagen ausfüllen.

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