Einwanderer aus USA
Moderator: Czauderna
Einwanderer aus USA
Hallo,
Mein Freund ist vor knapp 2 Jahren aus den USA eingewandert und arbeitet hier selbstständig.
Bisher war er nicht versichert will das jetzt allerdings nachholen.
Er hat allerdings gehört dass es wohl nur bei privaten Krankenkassen möglich ist und die in auch ablehnen können.
Was gibt es in seinem Fall für Möglichkeiten für eine Krankenversicherung und wie soll man am besten vorgehen?
Er ist 48 Jahre und etwas übergewichtig weshalb die Sorge besteht, dass er abgelehnt werden könnte wenn das möglich ist.
Mein Freund ist vor knapp 2 Jahren aus den USA eingewandert und arbeitet hier selbstständig.
Bisher war er nicht versichert will das jetzt allerdings nachholen.
Er hat allerdings gehört dass es wohl nur bei privaten Krankenkassen möglich ist und die in auch ablehnen können.
Was gibt es in seinem Fall für Möglichkeiten für eine Krankenversicherung und wie soll man am besten vorgehen?
Er ist 48 Jahre und etwas übergewichtig weshalb die Sorge besteht, dass er abgelehnt werden könnte wenn das möglich ist.
1. Zugang GKV ist laut Ihrer Darstellung meines Erachtens nicht gegeben.
2. Zugang PKV ja. Die PKV Versicherer werden in regulären Tarifen aber regelmäßig ablehnen. Versicherungsschutz im Basistarif möglich!
Achtung - Pflicht zur Versicherung seit Zuzug und Aufnahme der selbststädnigen Tätigkeit. Es besteht die Pflicht rückwirkend Prämienzuschläge zu zahlen, es sei er meldet sich aktuell vor dem 31.12.2013 bei einer PKV im Basistarif an.
3. Die Neue KV GmbH bietet hier Lösungen ünber internationale Versicherer, die dem basistarif vielleicht vouzuziehen wären.
2. Zugang PKV ja. Die PKV Versicherer werden in regulären Tarifen aber regelmäßig ablehnen. Versicherungsschutz im Basistarif möglich!
Achtung - Pflicht zur Versicherung seit Zuzug und Aufnahme der selbststädnigen Tätigkeit. Es besteht die Pflicht rückwirkend Prämienzuschläge zu zahlen, es sei er meldet sich aktuell vor dem 31.12.2013 bei einer PKV im Basistarif an.
3. Die Neue KV GmbH bietet hier Lösungen ünber internationale Versicherer, die dem basistarif vielleicht vouzuziehen wären.
Das Gesetz ist seit dem 01.08.2013 in Kraft: KVBeitrSchG
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ulden.html
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ulden.html
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Richtig. Der Beitrag ist regelmäßig höher als der Höchstbeitrag der GKV, aber der Zahlbeitrag ist auf den Höchstbeitrag begrenzt.asdf7331 hat geschrieben:Ok, danke.
Also so wie ich das jetzt verstanden habe ist der Basistarif ein Tarif den die PVK annehmen muss, für Personen die nicht in die GVK gehen können?
Bei Behandlungen durch Ärzte kommt es regelmäßig zu Konflikten, da die Ärzte nicht einsehen wollen, dass sie sich an die Regelung des SGB V und den Vertrag des PKV Verbandes mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung halten müssen. Es werden also das 2,3 - bis 3,5 fache für persönliche Leistungen abgerechnet, die PKV erstattet aus dem Basistarif aber nur den 1,2 fachen Satz der GOÄ und nur bei Kassenärzten.
Auch die Aufnahme wrd massiv behindert (Untersuchungen, Fragebögen, langsame bearbeitung, etc.)
Eine internationale Police eines EWR-Dienstleisters (z. B. über Neue KV GmbH bzw. Chambervelt, Rooselain & Cie) könnte hier vorteilhaft sein.
Eine PKV ist es in beiden Fällen!
Wenn ich einen Link einstelle, dann könntest Du Dir doch die Mühe machen, den Inhalt des Links zu lesen, oder?asdf7331 hat geschrieben:Vielen Dank!
Noch eine kleine Frage: Muss er bis zum 31.12 einen Antrag für den Basistarif gestellt haben oder muss alles bis dahin bearbeitet sein? Das dauert ja wahrscheinlich eine Weile.
Nichtversicherte, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind und trotz bestehender Versicherungspflicht in der PKV (seit dem 1.1.2009) bisher noch keinen Vertragsabschluss verlangt haben, können bis zum 31. Dezember 2013 einen Vertragsabschluss verlangen, ohne dass dafür ein ansonsten erforderlicher Prämienzuschlag berechnet wird. Damit wird für bislang nicht versicherte Personen der Zugang zur privaten Krankenversicherung erleichtert.
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§ 193 Abs. 4 Satz 7 VVG: Wird der Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2013 beantragt, ist kein Prämienzuschlag zu entrichten.asdf7331 hat geschrieben:Vielen Dank!
Noch eine kleine Frage: Muss er bis zum 31.12 einen Antrag für den Basistarif gestellt haben oder muss alles bis dahin bearbeitet sein?